<div class="bbWrapper"><blockquote data-attributes="member: 16991" data-quote="cgmarketing" data-source="post: 356618"
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<a href="/goto/post?id=356618"
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data-content-selector="#post-356618">cgmarketing schrieb:</a>
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Würde das nicht als "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" ausgelegt werden?<br />
Szenario: Der Verkäufer räumt den Kunden "großzügigerweise" ein Widerrufsrecht ein, obwohl dieses seitens des geltenden Gesetzes sowieso der Fall ist.<br />
Verkäufer bei eBay werden ja regelmäßig(zu Recht) abgemahnt, weil Sie mit "eBay Gebühren übernehme ich!" und dergleichen werben, siehe auch OLG Hamburg 12.09.2007 – AZ.: 5 W 129/07.<br />
Solche Floskeln muss man einigen Damen und Herren erst unliebsam austreiben.<br />
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Liebe Grüße,<br />
Chris
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Also ich umgehe es mittlerweile, da ich versiegelte Produkte anbiete. Diese sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen. Sollte es natürlich ein arges Problem geben, der Postbote wog 370kg und das Produkt ist platt, etc. - dann nehme ich das Produkt natürlich zurück. Wenn der Fall eintrifft, bis Dato 2x dann kann der Kunde das defekte Produkte (nach Dokumentation) behalten und ich schicke Gratis eine neue Lieferung raus. <br />
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"Werbung mit Selbstverständlichkeiten" - Richtig, das scheint aber keinen zu Interessieren. Das Thema können wir ewig weiter führen. 99,98 aller Gesundheitsanbieter werben mittlerweile mit Bio und Natürlich. Es gibt mit mir zusammen eine Hand voll, welche tatsächlich reine Inhaltsstoffe ohne Quark verwenden. Aber Bakterien und synthetischer Schweinekram ist natürlich auch Natürlich, auch wenn sich die molekulare Struktur komplett unterscheidet. Nicht ein einziges synthetisches Vitamin ist auch ein Vitamin. Dennoch wird es vom BundesgesundheitsXY-Amt mit in den Verzehr einberechnet. Also beeendet wir das Thema lieber :embarassed:</div>