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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Oha na dann gehts ja jetzt richtig rund in dem bereich...

stellt sich nur die frage "who´s next"?

Ist schon echt übel wie das abgelaufen ist und erschüttert mein Vertrauen in die Denic doch ein wenig, gibts noch mehr solcher fälle (ich meine jetzt auch die direkt mit dem Markenrecht zu tun haben) wo die Denic die Domain überträgt oder ist das jetzt der erste bekannt. Vorher wurde ja oft gesagt übertragung kommt nicht in Frage, es sei denn man macht es aus freien Stücken. :hmmmm:

Bin ein wenig verwirrt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, es gibt gar keine "Stadt Davos". "Davos" hat z.B. auch gar keine Postleitzahl. Es gibt Postleitzahlen für "Davos Platz" und "Davos Dorf". Ansonsten gibt es da noch den Kreis (Gemeinde) Davos (in dem mit 4 anderen diese beiden enthalten sind) und den Bezirk "Prättigau/Davos".

Insofern ist "Davos" auch nur eine "schlagwortartige Verkürzung" von je nach Wahl:
  1. Davos Platz
  2. Davos Dorf
  3. Kreis (Gemeinde) Davos
  4. Bezirk "Prättigau/Davos"

Inhaber der Domain ist denn auch jetzt die "Gemeinde Davos".

Was soll die Löschung der Domain bewirken?

AlexS

Dann hätten die wohl nur Anrecht auf gemeinde-davos.de gehabt aber nicht auf davos.de, was ja auch noch am ehesten, wenn man das regierung-*.de Urteil nimmt, logisch gewesen wäre. Ganz zu schweigen ist Davos auch noch ein griechischer Vorname.

Harry
 
Dann hätten die wohl nur Anrecht auf gemeinde-davos.de gehabt aber nicht auf davos.de, was ja auch noch am ehesten, wenn man das regierung-*.de Urteil nimmt, logisch gewesen wäre. Ganz zu schweigen ist Davos auch noch ein griechischer Vorname.

Harry

Formaljuristisch evtl. Ja. Aber "DAVOS" ist nun mal sowas wie die "schlagwortartige Verkürzung" die eben in Deutschland in meinen Augen fast schon im Rang eines "berühmten Kennzeichens" steht. Die Leute kennen das Gebiet eben als "Davos", nicht als "Davos Platz" oder "Gemeinde Davos". Es heisst ja auch nicht "Weltwirtschaftsgipfel in der Gemeinde Davos".

AlexS
 
So viel ich rechtlich weiß, birgt eine EV immer (generell) die Gefahr eines Schadensersatzes.

Hm - besteht diese Gefahr nicht trotzdem? 11 Jahre offenbar unberechtigte Domainnutzung ...
Da kann noch was kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Harry
Ich möchte mich ja nicht einmischen, aber meinst du, dass dieser Thread nützlich ist für den weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung ?
Also ich an deiner Stelle würde solch eine Diskussion nicht öffentlich führen.
 
Formaljuristisch evtl. Ja. Aber "DAVOS" ist nun mal sowas wie die "schlagwortartige Verkürzung" die eben in Deutschland in meinen Augen fast schon im Rang eines "berühmten Kennzeichens" steht. Die Leute kennen das Gebiet eben als "Davos", nicht als "Davos Platz" oder "Gemeinde Davos".

Ich glaube da hat es auch schon Urteile diesbezüglich gegeben, dass der Inhaber bei einer Abkürzung keine Rechte hatte. Ist nun leider wieder viel Arbeit das ganze zu recherchieren.

Harry
 
Ich glaube da hat es auch schon Urteile diesbezüglich gegeben, dass der Inhaber bei einer Abkürzung keine Rechte hatte. Ist nun leider wieder viel Arbeit das ganze zu recherchieren.

Harry

Du referenzierst auf Firmennamen oder Markenrechte. Hier aber ist ja die schlagwortartige Verkürzung SELBST das bekannte Kennzeichen!

AlexS
 
@Harry
Ich möchte mich ja nicht einmischen, aber meinst du, dass dieser Thread nützlich ist für den weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung ?
Also ich an deiner Stelle würde solch eine Diskussion nicht öffentlich führen.
zudem kommen derzeit/seit einiger Zeit keine neuen Aspekte dazu...das Kind ist doch nun im Brunnen.
Nun wird es kommen, wie es kommt...
 
nochmal zur Klarstellung: Die Domain ist nicht übertragen worden, sondern nur gelöscht worden. Dann kam der Dispute zum Tragen.
 
nochmal zur Klarstellung: Die Domain ist nicht übertragen worden, sondern nur gelöscht worden. Dann kam der Dispute zum Tragen.
???
das versteh ich nun gar nicht.
Wie kann bei einer gelöschte Domain (die existiert ja dann eigentlich nimmer?!?) ein Dispute zum Tragen kommen?

grüsse,
engel
 
Der bisherige Registrerungsvertrag wurde gekündigt, die Domain damit eigentlich für Dritte frei registrierbar.

Der derzeitige Inhaber ist dann aufgrund des Disputes nachgerückt.
 
Der bisherige Registrerungsvertrag wurde gekündigt, die Domain damit eigentlich für Dritte frei registrierbar.

Der derzeitige Inhaber ist dann aufgrund des Disputes nachgerückt.
das hiesse ja dann: ich lege auf verschiedene Domains ein Dispute, und wenn die dann (aus irgendwelchen Gründen auch immer) gelöscht werden, bekomme ich die?
Wäre ja nen netter Snapdienst...
wird ja immer verwirrender bzgl. der Vorgehensweise/Ablauf...
 
Wenn Du ein Namens / Rechtinhaber wärest (ohne jeglichen Zweifel - z.B. Hamburg oder Lufthansa), dann könntest Du einen Dispute bekommen und die Löschung der Domain verlangen.

Das MUSS die Denic laut dem Regierung-Oberfranken Urteil so machen, egal ob es ggfs. andere Rechte gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das MUSS die Denic laut dem Regierung-Oberbayern Urteil so machen, egal ob es ggfs. andere Rechte gibt.

Also nochmal:
Vor
dem BGH-Urteil hat sich die Denic geweigert, sich in Streitereien um Kennzeichenrechte einzumischen.
Dann hat sie eben durch dieses BGH-Urteil dafür eins auf die Mütze bekommen.
Jetzt löscht sie (auf Antrag) Domains, die (vermeintlich) offensichtlich fremde Kennzeichenrechte verletzen.

Stellt sich die Frage, ob das auf hoheitliche (Stadt/Land/Staat) Kennzeichenrechte beschränkt bleibt oder ob dieser Hebel auch anderweitig angesetzt werden wird. Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
 
Stellt sich die Frage, ob das auf hoheitliche (Stadt/Land/Staat) Kennzeichenrechte beschränkt bleibt oder ob dieser Hebel auch anderweitig angesetzt werden wird. Gibt es dazu schon Erkenntnisse?

Warum soll das beschränkt sein ? Im BGH-Urteil steht hier nichts von Stadt/Land/Staat drinnen. Demnach kann das u.a. auch Markenrecht betreffen.

Harry
 
Warum soll das beschränkt sein ? Im BGH-Urteil steht hier nichts von Stadt/Land/Staat drinnen. Demnach kann das u.a. auch Markenrecht betreffen.

Harry

Weil "Alle Staatsgewalt" in der Demokratie zwar vom Bürger ausgeht, aber mittels ein paar Bleistiftkreuzen umgehend an Städte/Länder/Staaten bzw. deren Organe übertragen wird - und nicht an die Lufthansa.

(Das führt jetzt evtl. zu weit - aber engel wollte ja neue Erkenntnisse :top:)
 
ich dachte es gäbe keinen Dispute auf diese Domain? wurde der kurzfristig sodann gestellt?
 
Der Dispute ist vor 2 Tagen auf Antrag eingetragen worden, ich habe ihn im Whois gesehen und es hier auch geschrieben.
 
Die Registrierung der Domain Lufthansa.de durch einen unberechtigten Dritten wäre wohl eine eindeutige Rechtsverletzung, die auch von einem einfachen Sachbearbeiter der Denic beurteilt werden kann.
 

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