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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Man kann das ganze ja auch als Schachspiel betrachten. Auch wenn manche glauben, dass ich ein Idiot war einen "Bauern" zu "opfern" war es nach meiner Meinung ein taktisch richtiger Schachzug um schlussendlich das ganze Spiel zu gewinnen


Du hast aber nicht "einen Bauern", sondern die Dame geopfert.
 
Viel wahrscheinlicher halte ich die Variante, dass die Denic nach dem Erhalt der EV diese EV an die Gemeinde Davos mit dem Hinweis geschickt hätte, die Gemeinde möge doch selbst klagen. Warum? Na, wenn schon ein Gericht die Sache anders sieht, dann ist auch KEIN OFFENKUNDIGER Rechtsverstoß gegeben!

Guter Hinweis!

AlexS
 
Übrigens, nur so ein Gedanke am Rande: Der Monat seit Kündigung ist ja noch nicht vorbei. IMHO wäre eine EV immer noch möglich, zwar mit anderer (und deutlich komplexerer) Zielrichtung, aber nicht unmöglich.

Speziell vor folgendem Hintergrund:

Die Denic eG hat ja binnen einer SEHR kurzen Zeit gekündigt, bzw gelöscht und dann übertragen. Diese extrem kurze Zeitspanne kann eigentlich nur darauf zurückzuführen sein, dass die Gemeinde großen Druck ausgeübt, und eine Eilbedürftigkeit angemeldet hat!

Jetzt ist die Domain Stand heute aber schon 9 Tage im Transit, und nicht konnektiert. Daraus folgt, dass die Eilbedürftigkeit offensichtlich NICHT darin begründet lag sich dort selbst präsentieren zu können. Es ging ganz offensichtlich nur darum den Zustand der "Verwirrung des Internet Users" zu beenden, die Domain also zu Dekonnektieren. Dazu aber wäre eine Zwangsenteignung ohne Urteil absolut nicht nötig gewesen, die Gemeinde hätte auch eine Dekonnektierung bis zum Urteil erbeten können!

Zudem NUTZT die Gemeinde ihr Recht einen Nameserver zu setzen ja aktuell gar nicht. Ihr wird also gar nichts "genommen", denn ein Recht, welches man nicht ausübt, kann ja nicht genommen werden. Die Domain sollte von der Denic eG auf Eis gelegt werden (Registry Reserved) und Davos sollte 3 Monate Zeit haben juristische Schritte gegen den Vorinhaber einzuleiten. Geschieht dies nicht, soll die Domain rückübertragen werden.

In meinen Augen hat die Gemeinde die Denic grob getäuscht. Die Gemeinde täuscht aktuell auch EURID (davos.eu) und hat Afilias getäuscht (davos.info).

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Domain sollte von der Denic eG auf Eis gelegt werden (Registry Reserved) und Davos sollte 3 Monate Zeit haben juristische Schritte gegen den Vorinhaber einzuleiten. Geschieht dies nicht, soll die Domain rückübertagen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DENIC das macht. Welche rechtliche Grundlage hätte hier die DENIC so etwas zu machen und selbst den Richter zu spielen ?

Harry
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DENIC das macht. Welche rechtliche Grundlage hätte hier die DENIC so etwas zu machen und selbst den Richter zu spielen ?

Harry
Harry, hol doch erstmal den Wagen. Danach sind wir bestimmt schlauer.
Ist doch nun Alles gesagt, und wir triften immer mehr in den komplett spekulativen Teil ab, insbesondere, da du ja nicht "Alles sagen kannst", und es daher auch keiner so "richtig" einschätzen kannst wie du (meintest du ja).

Entspann dich und berichte, wenn es soweit iss. Weitere 37 Seiten (mit spekulativem Inhalt) in diesem Thread werden auch nicht weiter bringen...
Mag zwar witzig und unterhaltsam sein, ist aber nicht zielführend...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Domain sollte von der Denic eG auf Eis gelegt werden (Registry Reserved) und Davos sollte 3 Monate Zeit haben juristische Schritte gegen den Vorinhaber einzuleiten. Geschieht dies nicht, soll die Domain rückübertragen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DENIC das macht. Welche rechtliche Grundlage hätte hier die DENIC so etwas zu machen und selbst den Richter zu spielen ?

Harry

Nun, das war ein Hinweis zu:

Übrigens, nur so ein Gedanke am Rande: Der Monat seit Kündigung ist ja noch nicht vorbei. IMHO wäre eine EV immer noch möglich, zwar mit anderer (und deutlich komplexerer) Zielrichtung, aber nicht unmöglich.

Eine EV muss ja eine Aktion auslösen. Komplette Rückübertragung incl. Ermöglichung des Routing der Domain (also Konnektierung) würde die Erfolgschancen einer EV wohl eher limitieren. Wenn Du Deine EV so wie von mir vorgeschlagen gestaltest, dann schiebst Du den schwarzen Peter voll auf die Gemeinde, die dann auch das volle Klagerisiko hat. Klagt sie nicht, kriegst Du die Domain zurück!

Die Denic macht das natürlich nicht auf "Zuruf", da muss schon z.B. eine EV kommen.

AlexS
 
Eine EV muss ja eine Aktion auslösen. Komplette Rückübertragung incl. Ermöglichung des Routing der Domain (also Konnektierung) würde die Erfolgschancen einer EV wohl eher limitieren. Wenn Du Deine EV so wie von mir vorgeschlagen gestaltest, dann schiebst Du den schwarzen Peter voll auf die Gemeinde, die dann auch das volle Klagerisiko hat. Klagt sie nicht, kriegst Du die Domain zurück!

Ein interessanter Gedanke den ich mir mit meinem Anwalt durch den Kopf gehen lasse. Bis nächste Woche Freitag (4 Wochen) hätte ich ja noch Zeit für die EV ggf. auch länger da ich mich mit den genauen Fristen nicht so gut auskenne. ggf. sind es auch exakt 1 Monat.

Harry
 
Ein interessanter Gedanke den ich mir mit meinem Anwalt durch den Kopf gehen lasse. Bis nächste Woche Freitag (4 Wochen) hätte ich ja noch Zeit für die EV ggf. auch länger da ich mich mit den genauen Fristen nicht so gut auskenne. ggf. sind es auch exakt 1 Monat.

Harry


;-)

Das Leben besteht aus Kompromissen!

AlexS
 
Ein interessanter Gedanke den ich mir mit meinem Anwalt durch den Kopf gehen lasse. Bis nächste Woche Freitag (4 Wochen) hätte ich ja noch Zeit für die EV ggf. auch länger da ich mich mit den genauen Fristen nicht so gut auskenne. ggf. sind es auch exakt 1 Monat.

Harry
ich dachte, du hast keine EV veranlasst, weil du mehr weisst wie wir, bzw. du den ganzen Sachverhalt anscheinend nicht offenlegen konntest?!?
Das hast du jedenfalls häufiger im Thread angedeutet.
Was hat sich jetzt verändert, dass du nun eine EV in Betracht ziehst?!?
Ich werde da nicht ganz schlau draus...
 
ich dachte, du hast keine EV veranlasst, weil du mehr weisst wie wir, bzw. du den ganzen Sachverhalt anscheinend nicht offenlegen konntest?!?
Das hast du jedenfalls häufiger im Thread angedeutet.
Was hat sich jetzt verändert, dass du nun eine EV in Betracht ziehst?!?
Ich werde da nicht ganz schlau draus...

Beim 1. Schreiben der DENIC bin ich mit meinem Anwalt alle für und wider durchgegangen und haben uns dann entschieden, keine EV zu machen.

Es hat sich an der Situation seit damals gar nichts verändert. Ich wollte damit nur sagen, dass ich wie beim 1. Schreiben alle für-und-wider mit meinem Anwalt durchbesprechen werde und dann entscheiden werde, was ich mache.

Ich habe ja auch angedeutet, dass ggf. zu einem (früheren) anderen Zeitpunkt oder einer anderen Domain die Entscheidung keine EV zu machen, anders ausgefallen wäre. Die Sache ist sehr komplex und man muss sich genau überlegen was man macht.

Durch neue Konstellationen ergeben sich andere Denkansätze und die muss man demnach auch neu durchgehen.

Harry
 
Da mir der Fall gerade heute über die Füße gelaufen ist, so etwas gibt es auch in Europe.
Ich deutscher Staatsbürger habe gerade eine Domain .fr versucht zu transferieren, die Domain habe ich seit 2004 also schon über acht Jahre.
Der Transfer wurde abgelehnt, von AFNIC kam auf Rückfrage diese Antwort:
"...
The registrant may also describe his legitimate interest in getting xxxxxx.fr registered.
At the time of registration (2004) it was not necessary to describe its motivation and interrest. This rule came with the Opening to Europe on Decembre 06th 2011.
..."
Es handelt sich um einen generischen international bekannten englischen Begriff, aber in FR gibt es auch ein Städtchen mit diesen Namen, wobei es wohl eher ein Dorf ist, ganze 279 Einwohner hat das Dorf.
Die spinnen die Gallier...

Gruß,
Jens
 
"habe gerade eine Domain .fr versucht zu transferieren..."

Vielleicht sind dann doch die beliebten dot.eu Domains nicht die schlechteste Wahl? ;-)

- man spart gegenüber den vielen Länderendungen hunderte Euro Gebühren und ist im ganz Europa zu hause...

- hat einen potentiellen Absatzmarkt mit mehr als 400 Millionen Einwohnern.

- und hat etwas mehr Rechtssicherheit...

Schade nur das einige Domainbörsen die Endung etwas Stiefmütterlich behandeln...
 
Solche "Zwangsenteignungen" sind in den USA mit .com und .net Domains sowieso "üblich". Ich kenne genug Fälle, wo gegen einen ausländischen Domaininhaber in den USA geklagt wurde, in der Klageschrift gelogen wurde was das Zeugs hält, und wenn der Domaininhaber sich in den USA nicht verteidigt hat (man kann locker mit 100k-200k USD für die 1. Instanz rechnen OHNE !! das man eine Kostenerstattung bekommt wenn man gewinnt), ergeht ein Versäumnisurteil und der US-Kläger kann DIREKT !! zur Verisign (Registry für .com/.net) gehen und sich dort die Domain direkt umschreiben lassen.

Harry
 
- und hat etwas mehr Rechtssicherheit...

Bei .eu Domains hat man schon erheblich mehr Rechtssicherheit als bei .com/net Domains, da man auch bei einem verlorenen ADR-Verfahren (was nicht die Welt an Kosten verursacht) zum lokalen Gericht gehen kann und dort nach lokalen (deutschem) Recht, die Verhandlung führen kann und die Domain erst transferiert wird, wenn man dort auch rechtskräftig verloren hat.

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko sind nach meiner Ansicht die neuen GTLDs, wo sich die Registry so wie bei der Verisign, in den USA befindet da dort US-Recht gilt und man trotz einer etwaigen DPMA/EU-Marke, in den USA keinerlei Rechte nachweisen kann wenn man keine US-Marke hat. z.B. man hat eine Domain xxxxx.shop und eine DPMA/EU Marke auf xxxxxx, darauf hin wird man in den USA verklagt, hat kein Geld für die Verteidigung und ist die xxxxx.shop Domain schneller los als man denkt.

Harry
 
Ich hätte hier noch eine sehr interessante Frage die nicht nur mich sondern sehr viele betreffen könnte (z.B. alle Österreicher und Schweizer).

Derzeit steht in den DENIC Domainrichtlininen drinnen, dass man als ausländischer Domaininhaber einen deutschen Admin-C benötigt. Dieser kostet manchen (so wie mich auch) Geld um hier keine deutsche Postanschrift, Fax, TelNr etc. zu haben.

Wenn nun die DENIC, so wie in meinem Fall übergeht, direkt die Schreiben an den auländischen Domaininhaber zuzustellen, dann frage ich mich, warum dann ein ausländischer Domaininhaber eigentlich einen deutschen Admin-C anführen muss wenn die DENIC offensichtlich diesen nicht verwendet d.h. für die Zustellung des Schreibens verwendet ? Bei deutschen Domaininhabern muss man ja auch nicht noch zusätzlich einen unterschiedlichen Admin-C anführen und die DENIC stellt direkt an den Domaininhaber zu.

Kennt hier jemand auch andere Fälle, wo die DENIC direkt (und nicht indirekt über den ADMIN-C) ein Schreiben an einen ausländischen Domaininhaber geschickt hat ? ggf. machen die ja bei Österreichern und Schweizern eine Ausnahme weil die meist Deutsch sprechen (Ausnahme die ital./fran./räterrom. Schweiz) und das Schreiben so auf Deutsch und nicht auf Englisch (etc.) verfassen können.

Hat hier jemand vielleicht nähere Infos dazu ?

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

nur um sicherzugehen und nichts falsches zu schreiben:

Es handelt sich doch bei der ehemaligen Inhaberin der Domain um ein Unternehmen, das von Harald Hochmann (Harry) geleitet wird.

Ist dies der gleiche, der auch die Day Networks Adlassnig & Partner KEG leitet / geleitet hat?

Danke

Ulli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nur um sicherzugehen und nichts Falsches zu schreiben:

Und Du bist wer?

Ciao
Forsaken


Hi,

nur um sicherzugehen und nichts falsches zu schreiben:

Es handelt sich doch bei der ehemaligen Inhaberin der Domain um ein Unternehmen, das von Harald Hochmann (Harry) geleitet wird.

Ist dies der gleiche, der auch die Day Networks Adlassnig & Partner KEG leitet / geleitet hat?

Danke

Ulli
 
Hi,

nur um sicherzugehen und nichts falsches zu schreiben:

Es handelt sich doch bei der ehemaligen Inhaberin der Domain um ein Unternehmen, das von Harald Hochmann (Harry) geleitet wird.

Ist dies der gleiche, der auch die Day Networks Adlassnig & Partner KEG leitet / geleitet hat?

Danke

Ulli

Hi,

da wo ich herkomme stellt man sich vor wenn man irgendwo dazu kommt und aktiv teilnehmen willst. Hast du aber sicherlich in der Hektik nur vergessen https://consultdomain.de/forum/vorstellungen/

Gruß
Thomas
 
nur um sicherzugehen und nichts falsches zu schreiben:

Wo willst Du nicht was falsches schreiben ? ich kenne mich da rechtlich nicht genau aus, glaube aber nicht, dass man Informationen von einem internen Bereich eines Forums öffentlich (wo anders für alle lesbar) ohne Zustimmung verwenden darf. Meine Zustimmung hast Du auf jeden Fall nicht.

Harry
 

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