Ich hätte hier noch eine sehr interessante Frage die nicht nur mich sondern sehr viele betreffen könnte (z.B. alle Österreicher und Schweizer).
Derzeit steht in den DENIC Domainrichtlininen drinnen, dass man als ausländischer Domaininhaber einen deutschen Admin-C benötigt. Dieser kostet manchen (so wie mich auch) Geld um hier keine deutsche Postanschrift, Fax, TelNr etc. zu haben.
Wenn nun die DENIC, so wie in meinem Fall übergeht, direkt die Schreiben an den auländischen Domaininhaber zuzustellen, dann frage ich mich, warum dann ein ausländischer Domaininhaber eigentlich einen deutschen Admin-C anführen muss wenn die DENIC offensichtlich diesen nicht verwendet d.h. für die Zustellung des Schreibens verwendet ? Bei deutschen Domaininhabern muss man ja auch nicht noch zusätzlich einen unterschiedlichen Admin-C anführen und die DENIC stellt direkt an den Domaininhaber zu.
Kennt hier jemand auch andere Fälle, wo die DENIC direkt (und nicht indirekt über den ADMIN-C) ein Schreiben an einen ausländischen Domaininhaber geschickt hat ? ggf. machen die ja bei Österreichern und Schweizern eine Ausnahme weil die meist Deutsch sprechen (Ausnahme die ital./fran./räterrom. Schweiz) und das Schreiben so auf Deutsch und nicht auf Englisch (etc.) verfassen können.
Hat hier jemand vielleicht nähere Infos dazu ?
Harry