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Domain wie keyword-germany.de generisch?

Monsieur

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18. Jan. 2004
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668
Gilt eine Domain nach Muster "keyword-germany.de" als generisch oder hat der ehemalige Inhaber einen Schutzanspruch, wenn diese versehentlich gelöscht und dann sofort wieder registriert wird?

Auf der Domain befand sich früher ein größeres Projekt (Werktitelschutz?).

Gibt es evtl. zu einem ähnlichen Fall bereits Gerichtsurteile, etc.?


Ich kenne mich in den Grauzonen des Onlinerechts nicht wirklich aus, sondern halte mich persönlich meist auf der weißen Seite auf ;)
 
Lies mal über miss-germany - da gab's schon Rechtsstreits bevor Domains erfunden waren...
 
Gilt eine Domain nach Muster "keyword-germany.de" als generisch oder hat der ehemalige Inhaber einen Schutzanspruch, wenn diese versehentlich gelöscht und dann sofort wieder registriert wird?

Auf der Domain befand sich früher ein größeres Projekt (Werktitelschutz?).

Gibt es evtl. zu einem ähnlichen Fall bereits Gerichtsurteile, etc.?


Ich kenne mich in den Grauzonen des Onlinerechts nicht wirklich aus, sondern halte mich persönlich meist auf der weißen Seite auf ;)


ja, es gab da Urteile bezüglich eines gewissen Herrn M.D., der sich darauf spezialisiert hatte so ziemlich alles zu grabben was backlings etc. hat.

Auf die schnelle folgenden Links gefunden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72146

http://www.heise.de/newsticker/meldung/71102

Nun ja, also wenn die Domain nicht eindeutig generisch ist, könntest Du wirklich Probleme bekommen, zumindest wenn die Betroffenen in München klagen.

Grüsse


123meins
 
Danke für eure Antworten.

der provider muss doch die domain zureuckkaufen oder?

Domain wurde vom ehemaligen Besitzer versehentlich gelöscht, Provider trifft keine Schuld.

Nun ja, also wenn die Domain nicht eindeutig generisch ist, könntest Du wirklich Probleme bekommen, zumindest wenn die Betroffenen in München klagen.

Danke für die M.D.-Heise Links. Ich selber bin nicht der neue Registrant, nur ein Bekannter desjenigen, der die Domain versehentlich löschte ;)
 

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