Monsieur
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- Registriert
- 18. Jan. 2004
- Beiträge
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Gilt eine Domain nach Muster "keyword-germany.de" als generisch oder hat der ehemalige Inhaber einen Schutzanspruch, wenn diese versehentlich gelöscht und dann sofort wieder registriert wird?
Auf der Domain befand sich früher ein größeres Projekt (Werktitelschutz?).
Gibt es evtl. zu einem ähnlichen Fall bereits Gerichtsurteile, etc.?
Ich kenne mich in den Grauzonen des Onlinerechts nicht wirklich aus, sondern halte mich persönlich meist auf der weißen Seite auf
Auf der Domain befand sich früher ein größeres Projekt (Werktitelschutz?).
Gibt es evtl. zu einem ähnlichen Fall bereits Gerichtsurteile, etc.?
Ich kenne mich in den Grauzonen des Onlinerechts nicht wirklich aus, sondern halte mich persönlich meist auf der weißen Seite auf
