Die Mitgliedschaft ist kostenlos – mit vollem Zugang zu allen Funktionen; Upgrades bieten Extras wie Bannerwerbung und Newsletter-Platzierungen. ✅ Signatur-Links sind jetzt für alle frei. 🚫 KI-generierte Inhalte (LLM) sind nicht erlaubt – nur eigene Erfahrungen und Gedanken zählen, sonst droht Kontosperrung.

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Domainname != Werktitelschutz

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Reaktionspunkte
8
Nicht neu und auch nicht überraschend, aber nun auch vom BGH so bestätigt:

Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 231/06
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 1) Details anzeigen

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
69.919
Beiträge
379.110
Mitglieder
6.793
Neuestes Mitglied
StrategicNamesEurope

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben