Die Mitgliedschaft ist kostenlos – mit vollem Zugang zu allen Funktionen; Upgrades bieten Extras wie Bannerwerbung und Newsletter-Platzierungen. ✅ Signatur-Links sind jetzt für alle frei. Teilen Sie Ihre eigenen Gedanken und Erfahrungen; bei Verstößen können Konten geschlossen werden.

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Domainname != Werktitelschutz

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Reaktionspunkte
8
Nicht neu und auch nicht überraschend, aber nun auch vom BGH so bestätigt:

Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 231/06
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 1) Details anzeigen

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
70.305
Beiträge
379.657
Mitglieder
6.792
Neuestes Mitglied
Digitonomie
Zurück
Oben