domainmike
New member
- Registriert
- 08. Sep. 2001
- Beiträge
- 417
Nachdem ich festgestellt habe, dass meine Domains von berühmten Personen (zum Teil Rechtschreibdomains) sehr hohe Type-Ins bringen, habe ich mich mal umgeschaut und folgendes gefunden:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20010159.htm
Interessant ist vor allem der letzte Absatz:
====================================
Hoffnung für alle redlichen Betreiber privater Websites, die sich berühmten Persönlichkeiten widmen und unter Verwendung des Namens dieser Persönlichkeit im Internet über eine entsprechende Domain erreichbar sind, könnte schließlich auch eine jüngst ergangene WIPO-Entscheidung bringen. Der Rocksänger Bruce Springsteen hat vor dem Schiedsgericht der Organisation einen Domain-Streit um den Domain-Namen "brucespringsteen.com" verloren. Die Domain wurde im November 1996 von einem Kanadier angemeldet und enthält Fanclub-Inhalte. Das Schiedsgericht äußerte in seiner Entscheidung, der Website-Betreiber habe die Rechte des Klägers nicht verletzt, da der Name Bruce Springsteen nicht als Marke eingetragen sei und seit 1998 auch eine offizielle Bruce-Springsteen-Seite unter "brucespringsteen.net" zur Promotion genutzt werde. Zudem habe der Kläger nicht nachweisen können, daß die Website "in böser Absicht" registriert worden sei, zumal auf ihr keinerlei kommerzielle Aktivität, also insbesondere kein Handel mit Waren oder Dienstleistungen, stattfinde. So seien dem Beklagten "gewisse Rechte oder ein legitimes Interesse" an der Nutzung des Domain-Namens zuzuerkennen. Der Kläger habe auch keinen Nachweis dafür führen können, daß der kanadische Website-Eigner jemals versucht hätte, den Domain-Namen zu verkaufen, also im Sinne des Domain-Grabbing tätig geworden zu sein(20).
====================================
Ich werde jetzt auf jeden Fall weitere Domains dieser Art anmelden, da es anscheinend überhaupt keine rechtlichen Probleme geben wird.
Die Tatsache, dass der Großteil der .com-Stardomains nicht dem Star selbst gehören bestätigt obigen Text.
Und wenn der Star schon unter irgendeiner Domain erreichbar ist, kann sich der Star nach Aussage der WIPO ja sowieso nicht beklagen.
Für den .de-Bereich scheint dann ja wohl auf jeden Fall die Bahn frei zu sein, da ein internationer Star mit Sicherheit irgendwo anders schon publiziert, bevor er sich ausgerechnet in Germany verewigen möchte.
Gruß
Michael 8)
PS: Ich provoziere gerne, also haut mir eure Meinungen um die Ohren ;D
http://www.jurpc.de/aufsatz/20010159.htm
Interessant ist vor allem der letzte Absatz:
====================================
Hoffnung für alle redlichen Betreiber privater Websites, die sich berühmten Persönlichkeiten widmen und unter Verwendung des Namens dieser Persönlichkeit im Internet über eine entsprechende Domain erreichbar sind, könnte schließlich auch eine jüngst ergangene WIPO-Entscheidung bringen. Der Rocksänger Bruce Springsteen hat vor dem Schiedsgericht der Organisation einen Domain-Streit um den Domain-Namen "brucespringsteen.com" verloren. Die Domain wurde im November 1996 von einem Kanadier angemeldet und enthält Fanclub-Inhalte. Das Schiedsgericht äußerte in seiner Entscheidung, der Website-Betreiber habe die Rechte des Klägers nicht verletzt, da der Name Bruce Springsteen nicht als Marke eingetragen sei und seit 1998 auch eine offizielle Bruce-Springsteen-Seite unter "brucespringsteen.net" zur Promotion genutzt werde. Zudem habe der Kläger nicht nachweisen können, daß die Website "in böser Absicht" registriert worden sei, zumal auf ihr keinerlei kommerzielle Aktivität, also insbesondere kein Handel mit Waren oder Dienstleistungen, stattfinde. So seien dem Beklagten "gewisse Rechte oder ein legitimes Interesse" an der Nutzung des Domain-Namens zuzuerkennen. Der Kläger habe auch keinen Nachweis dafür führen können, daß der kanadische Website-Eigner jemals versucht hätte, den Domain-Namen zu verkaufen, also im Sinne des Domain-Grabbing tätig geworden zu sein(20).
====================================
Ich werde jetzt auf jeden Fall weitere Domains dieser Art anmelden, da es anscheinend überhaupt keine rechtlichen Probleme geben wird.
Die Tatsache, dass der Großteil der .com-Stardomains nicht dem Star selbst gehören bestätigt obigen Text.
Und wenn der Star schon unter irgendeiner Domain erreichbar ist, kann sich der Star nach Aussage der WIPO ja sowieso nicht beklagen.
Für den .de-Bereich scheint dann ja wohl auf jeden Fall die Bahn frei zu sein, da ein internationer Star mit Sicherheit irgendwo anders schon publiziert, bevor er sich ausgerechnet in Germany verewigen möchte.
Gruß
Michael 8)
PS: Ich provoziere gerne, also haut mir eure Meinungen um die Ohren ;D