Hallo!
Ich möchte auf einer Website ein paar Gesetzestexte hinzufügen. Diese sind ja lt. Urhebergesetz "UrhG § 5 Amtliche Werke" nicht geschützt:
UrhG § 5 Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Bedeutet dies, dass ich mir von jeder (!) x-beliebigen Seite nun Gesetzestexte (keine Kommentare!) schadlos kopieren darf? Theoretisch müsste ja jeder Text den identischen Wortlaut haben, also nicht nachprüfbar, ob er von der Seite des Justizministeriums oder von recht24-online.de.vu kommt.
Liege ich hier richtig? Hat jemand einen Tipp oder entsprechende Erfahrung?
Zusatzinfo: Ich will keine Datenbank irgendwo komplett plündern!
Gruß
Falke
Ich möchte auf einer Website ein paar Gesetzestexte hinzufügen. Diese sind ja lt. Urhebergesetz "UrhG § 5 Amtliche Werke" nicht geschützt:
UrhG § 5 Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Bedeutet dies, dass ich mir von jeder (!) x-beliebigen Seite nun Gesetzestexte (keine Kommentare!) schadlos kopieren darf? Theoretisch müsste ja jeder Text den identischen Wortlaut haben, also nicht nachprüfbar, ob er von der Seite des Justizministeriums oder von recht24-online.de.vu kommt.
Liege ich hier richtig? Hat jemand einen Tipp oder entsprechende Erfahrung?
Zusatzinfo: Ich will keine Datenbank irgendwo komplett plündern!

Gruß
Falke