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Jetzt anmelden!Sind doch zwei unterschiedliche Sachen. Der Namedrive Disclaimer bezieht sichPaul schrieb:Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber."
Also haftet auch nach deren Version als letztes der Domaininhaber und nicht die.....
:Shocked: Fast überlesen. Dazu würden mich allerdings ein paar Details interessieren. :Shy:Timm schrieb:...wegen vorliegender Anzeige...
Also die Seiten der Werbetreibenden, auf die er ja linkt
timo hat es richtig verstanden: mein fall hat nichts mit markenrecht oder mit meiner domain zu tun. es geht lediglich um einen drittanbieter, der mit einem von meiner domain verwiesenen kunden gegen geltendes recht verstoßen hat.
Das Verhalten Sedos in dieser Sache wird auch imo sehr spannend.engel schrieb:Wird also sehr interessant werden, wer hir haftet.
Sedo wird sich jedenfalls winden und verrenken, soweit und wie es auch nur geht, um nicht in die Haftung zu geraten.
timo.biz schrieb:Das Verhalten Sedos in dieser Sache wird auch imo sehr spannend.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie die Sache regeln, in der Annahme, dass
eine eventuelle Strafe und/ oder Anwaltskosten billiger kommen, als der Schaden,
der entstehen würde, wenn sie einen Parkingnutzer im Regen stehen lassen
und fortan jeder Parkingnutzer fürchten muß, für Dinge in Regress genommen
zu werden, auf die er praktisch keinen Einfluß hat. (nämlich die Rechtmäßigkeit
der durch Sedo/ Google generierten Werbeeinblendungen)
Ich hoffe, Timm wird uns auf dem Laufenden halten und drücke die Daumen.
auf die er praktisch keinen Einfluß hat
Dieses Unternehmen war Sedo.http://www.jurpc.de/rechtspr/20040247.htm schrieb:Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und damit Einnahmen erzielt, an denen die Inhaber der Domains beteiligt werden (sog. "Domain-Parking"), kann von einer Wettbewerberin als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn auf den geparkten Domains für in Deutschland nicht genehmigte Glückspiele geworben wird.
Gruss,http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm schrieb:Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden
timo.biz schrieb:Sind doch zwei unterschiedliche Sachen. Der Namedrive Disclaimer bezieht sich
ausdrücklich auf eventuelle Markenrechtsverletzungen seitens des Domaininhabers.
Timm fragte nach dem Fall, wenn die im Parking verlinkten Seiten gegen geltendes
Recht verstoßen. Also die Seiten der Werbetreibenden, auf die er ja linkt.
NameDrive schrieb:Die sponsored Links dieser Webseite sind das Ergebnis einer Internetsuche. Sie werden von einem Dritten bereitgestellt. NameDrive und der Domaininhaber sind weder für den Inhalt noch für das Ergebnis verantwortlich. Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber.
Der Disclaimer hat zwei Teile. Im Ersten bezieht sich Namedrive auf die ErgebnisseitenPaul_Kuhn schrieb:Namedrive bezieht sich damit eindeutig auf die Ergebnisseiten (also die von Dritten).
Imo bezieht sich das nur und eindeutig auf den Parker (Domaininhaber). Es geht wohlPAul_Kuhn schrieb:Wobei mir gerade auffällt, dass das letze Wort "Domaininhaber" missverständlich ist, da es sowohl den "Parker" als auch den "Dritten" bezeichnet und es somit nicht eineindeutig ist.
Timm schrieb:timo hat es richtig verstanden: mein fall hat nichts mit markenrecht oder mit meiner domain zu tun. es geht lediglich um einen drittanbieter, der mit einem von meiner domain verwiesenen kunden gegen geltendes recht verstoßen hat.
Timm schrieb:ich merke schon, ich muss etwas mehr erzählen.
es geht um eine anzeige wegen leistungskreditbetrugs. dabei soll ich (imo der drittanbieter) für eine vermeintlich kostenlose dienstleistung geld (per sms-payment-abo) abgebucht haben.
wäre schlimm wenn ich dafür haften müsste, denn darauf habe ich nun wirklich keinen einfluss.
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