<div class="bbWrapper">Hier mal zum Nachlesen, was genau in dem "Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. November 2009 in Stralsund" steht. Laut dem Domain-Recht Newsletter soll es sich dabei allerdings um einen "nicht verbindlichen Beschluss" handeln.<br />
<br />
<br />
<blockquote data-attributes="" data-quote="http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf" data-source=""
class="bbCodeBlock bbCodeBlock--expandable bbCodeBlock--quote js-expandWatch">
<div class="bbCodeBlock-title">
http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf schrieb:
</div>
<div class="bbCodeBlock-content">
<div class="bbCodeBlock-expandContent js-expandContent ">
<b>Beschluss</b><br />
der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich<br />
am 26./27. November 2009 in Stralsund<br />
<br />
Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur<br />
Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten<br />
<br />
Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden.<br />
<br />
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. <br />
<br />
Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.<br />
<br />
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:<br />
• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.<br />
<br />
• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger<br />
des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn<br />
ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich<br />
ist oder der Nutzer dies verlangt.<br />
<br />
• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum<br />
Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der<br />
Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.<br />
<br />
• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben<br />
und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von<br />
Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende<br />
Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.<br />
<br />
• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-<br />
Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der<br />
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger<br />
Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse<br />
vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit<br />
ausgeschlossen ist.<br />
<br />
Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber<br />
hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch die Anbieter einzuhalten.<br />
<br />
Stralsund, 26. November 2009
</div>
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</div>
</blockquote><br />
<br />
Gefahren bei der Nichtbeachtung scheinen indes höchstens durch Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen zu drohen. <br />
Behördlicherseits ist dagegen kaum mit Problemen zu rechnen, wie diese Meldung nahelegt:<br />
<br />
<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzpruefung-im-Unternehmen-nur-alle-39-400-Jahre-873965.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">heise online - Datenschutzprüfung im Unternehmen nur alle 39.400 Jahre</a><br />
<br />
<blockquote data-attributes="" data-quote="heise.de" data-source=""
class="bbCodeBlock bbCodeBlock--expandable bbCodeBlock--quote js-expandWatch">
<div class="bbCodeBlock-title">
heise.de schrieb:
</div>
<div class="bbCodeBlock-content">
<div class="bbCodeBlock-expandContent js-expandContent ">
... auf 100.000 Unternehmen kommen bundesweit gerade einmal zwei Kontrolleure. Rein rechnerisch heißt das etwa für Baden-Württemberg, dass ein Unternehmen nur alle 39.400 Jahre mit einer Überprüfung seines Datenschutzverhaltens durch Behörden rechnen muss.
</div>
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</div>
</blockquote><br />
Gruß<br />
M.</div>