Habe diese Informationen erhalten:
Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der
Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der
Laufzeit von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen.
Diese werden an dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte
Leistungszeitraum endet (Abschnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das
Leistungsende der Domain in 2007, so ist die gesamte Leistung mit 19% zu
besteuern. Der Vertragsschluss und die Nutzung der Domain im Jahr 2006
sind somit für die Anwendung des Steuersatzes irrrelevant.
Beispiel:
Eine Domain wurde am 01.02.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein
Jahr. Die Leistung endet folglich am 31.01.2007 und somit ist diese mit
19% für die gesamte Laufzeit zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese
Domain bereits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals
natürlich mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt
die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war. Aus diesem
Grund ist eine Nachbe-rechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig..
Nachzulesen ist dies zudem auch unter:
http://www.bundesfinanzministerium....hungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162.html
Leider lässt sich dies nicht vermeiden und ist auch überall so.
Diese 3% müssen wir direkt ans Finanzamt abführen.
Der Staat verlangt nunmal, dass wir Domains mit 3% nachbesteuern.
Gruß,
Roger