Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Nicht ganz ernst gemeinte Frage

  • Ersteller Ersteller coder
  • Erstellt am Erstellt am
C

coder

Guest
Mal angenommen, jemand würde diese Domain ersteigern. Dürfte er diese, wenn er seinen Sitz in Deutschland hat und sich an Publikum in Deutschland wendet, nutzen? - Oder kommt direkt nach Versteigerungsende der Brief vom gegnerischen Anwalt?

Immerhin wird sie auf der Plattform des Markeninhabers mit dessen Wissen verkauft und er ist finanziell über die Gebühr daran beteiligt. Könnte man dies spitzfindig als Nutzungsgebühr für die Marke auslegen? :dontknow:
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 1) Details anzeigen

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
69.190
Beiträge
378.351
Mitglieder
6.786
Neuestes Mitglied
DmytroK.

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben