Auch auf die Gefahr hin jetzt gelyncht zu werden: ich finde das Urteil zumindest der ersten Instanz nicht so abwegig wie einige andere Domainentscheidungen aus den letzten Jahren.
Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen der Endung .ag und den meisten anderen generischen oder cc-TLDs. Dieser liegt darin, dass hier unabhängig von der eigentlichen Bedeutung "Antigua" bei einer Nutzung einer solchen Domain im geschäftlichen Verkehr eine Assoziation hervorgerufen wird, die tatsächlich irreführend wirken kann. Ziemlich wahrscheinlich ist, dass auch der "durchschnittlich informierte Internetnutzer" überwiegend nicht wissen wird, das .ag für "Antigua" steht, zumal viele Anbieter solcher Domains (s. united-domains.de, nic.ag etc.) selbst damit werben, dass das Kürzel auch als Rechtsform betrachtet werden kann.
Und eine Täuschung über die Rechtsform eines Unternehmens könnte aufgrund der Besonderheiten der AG (Haftungsgegebenheiten, Publizitätspflichten etc.) schon dazu geeignet sein, wirtschaftliche Entscheidungen zugunsten des Täuschenden zu beeinflussen. Darum sehe ich in dem Urteil auch keine grundsätzliche Gefahr für andere TLDs, denn ausser der .kg gibt es meines Wissens nach keine andere Rechtsform als Domainendung und die erscheint wiederum nicht sonderlich attraktiv für potenziellen Missbrauch.
Meiner Meinung nach hätte das Gericht hier aber das Gesamtbild der Seite berücksichtigen müssen, insbesondere ob eine korrekte und leicht auffindbare Darstellung der tatsächlichen Rechtsform und Adresse des betreffenden Unternehmens vor einer solchen Verwechslung im Einzelfall schützt.
Das Urteil der zweiten Instanz führt das Ganze dann allerdings ad absurdum, denn wenn selbst eine Aktiengesellschaft eine Seite unter .ag nicht betreiben darf nur weil sie anders heisst als die Domain macht eine Annahme der möglichen Täuschung über die geführte Rechtsform absolut keinen Sinn. Und der Schutz vor Marken-/Namensverletzungen oder Wettbewerbshandlungen mit Gefahr der Irreführung ist ja wohl duch andere Rechtsnormen (UWG, MarkenG, BGB) bereits ausreichend abgedeckt.
Ein interessanter neuer Aspekt könnte sich allerdings mit der Einführung der .eu ergeben. Wenn nämlich die lastminute-AG sich die Domain lastminute.eu sichert werde ich dagegen vorgehen. Schliesslich suggerieren die ja damit irreführend, dass es sich bei dem Konzern lediglich um ein Einzelunternehmen handelt

Gruß und mein Beileid an alle .ag-Besitzer,
Holger