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Domaingame

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14. Juni 2001
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4.199
<div class="bbWrapper">Hallo,<br /> <br /> Hier ein weiterer gescheiterter Versuch des &#039;reverse domain hijacking&#039; durch <br /> übermütige und gut finanzierte Markeninhaber, die gerne <br /> alle &#039;juristischen&#039; Register schamlos ziehen (wie z.Z. in etwa mit Kinder.at).<br /> <br /> Ein meines Erachtens nach interessantes und sinnvolles Urteil:<br /> <br /> <a href="http://www.netlaw.de/urteile/olgm_13.htm" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">http://www.netlaw.de/urteile/olgm_13.htm</a><br /> <br /> Auch bemerkenswert finde ich die erweiterte Besprechung des Urteils.<br /> &quot;Vom modernen Raubritter zum Unschuldslamm. So in etwa ließe sich die <br /> Charakterisierung eines Informationsanbieters in der Betrachtungsweise <br /> zweier Gerichte beschreiben.&quot; In der ersten Instanz war der Inhaber<br /> &#039;einer dieser bösen Domaingrabber&#039;. <br /> <br /> <a href="http://www.netlaw.de/newsletter/news0106/anmerkung.htm" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">http://www.netlaw.de/newsletter/news0106/anmerkung.htm</a><br /> <br /> Freundlichen Gruss<br /> <br /> John</div>
 
<div class="bbWrapper">Interessantes Urteil, auch der Kommentar. Kennst sich jemand mit den Prozesskostenordnung aus und könnte mal ausrechnen, was dieses Urteil gekostet hat?? Schließlich musste er sich durch zwei Instanzen kämpfen, um eine Domain zu behalten.<br /> <br /> Gruß<br /> Falke</div>
 
<div class="bbWrapper">Den genauen betrag errechnet man anhand des streitwertes. da dieser vorliegend mir unbekannt ist, kann ich nicht sagen, wie teuer es bisher war.<br /> <br /> Einen hinweis gibt ein teil des tenors:<br /> <br /> &quot;Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,--DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.&quot;<br /> <br /> Der Beklagte kann also fast 15.000 DM beim Kläger vollstrecken, dann waren das also seine bisherigen Kosten.<br /> (sehr unjuristische pi-daumen-formel)<br /> <br /> Mit Domaingruss<br /> <br /> Michael Dieckmann<br /> <a href="http://www.domainverein.de" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">www.domainverein.de</a><br /> <br /> PS mal sehen wie der BGH entscheidet</div>
 

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