Wettermann
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Du hast doch sicher schon ein hohes Kaufangebot für die Domain vorliegen, oder?
Die Differenz zwischen Angebot (das Du beweisen können musst) und Einkaufspreis ist der Dir entstandene Schaden zu dessen Ersatz der Verkäufer wohl verpflichtet ist...
Die Differenz zwischen Angebot (das Du beweisen können musst) und Einkaufspreis ist der Dir entstandene Schaden zu dessen Ersatz der Verkäufer wohl verpflichtet ist...