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Übertragung stiller Reserven bei Domains in Österreich?

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11. Sep. 2006
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13
Hallo Österreicher,

hat jemand von Euch Erfahrung mit der Übertragung Stiller Reserven bei der Veräußerung von Gütern des AV mit anschließender Ersatzbeschaffung (§ 12 öEStG)? Ist diese Übertragung auch bei Domains zulässig?

Links:
http://www.hacklco.at/pdf/uebertr_str_uerl.pdf
http://www.salzburgagentur.at/C1256D7B005829AE/o/218E000896437BBAC1257142002ABF00/$file/SteuervergleichA_D2006.pdf

VG,
go!
 
Zuletzt bearbeitet:
PS.: In Österreich ist es offenbar möglich stille Reserven zu Übertragen, wenn man als Personengesellschaft Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach 7 Jahren veräußert und innerhalb von 12 Monaten andere Wirtschaftsgüter anschafft. Falls das auch für Domains gilt, ist das ein wesentlicher Steuervorteil in Österreich.

Ich denke es würde sich lohnen diesbezüglich auch einen Steuerberater zu fragen.
 

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