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Wichtiges Urteil! Internetadresse als Firma nicht irreführend

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Ein wie ich finde richtiges und wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt gefällt:

Domain-Newsletter #477 schrieb:
Nach Ansicht des Gerichts ist die Firma unterscheidungskräftig
und nicht irreführend im Sinne von § 18 Abs. I und II HGB. Zwar
fehlt bei reinen Gattungsbezeichnungen die Unterscheidungskraft;
durch individualisierende Zusätze könne sie jedoch wieder herge-
stellt werden, was vorliegend durch die Top Level Domain ".de"
geschehe.
Weitere Infos dazu hier:
Infos dazu hier:

amtsgericht Frankfurt Az. "72 AR 74/09" - Google-Suche

Das gibt uns ein sehr wichtiges zusätzliches Verkaufsargument.

Gruß
M.
 
Danke für die Info. Ich frag mich bei sowas immer, ob die IHK nicht eigentlich auf der Seite des Unternehmers stehen sollte. Immerhin bezahlt er die ja und muss dann trotzdem erst klagen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lache wenn ich die Diskussion "unterscheidungskräftig" sehe.

Gibt es jede Domain samt TLD mehrmals???
Also, noch eindeutiger geht es nicht.

Es war langsam Zeit, dass so ein klares Urteil gefällt wird!
 

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