Adomino
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Ich habe gerade von der DENIC einen eingeschriebenen Brief bekommen in dem steht folgendes:
xxxxxx.de - Kündigung des Domainvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in o.a. Angelegenheit haben wir festgestellt, dass ein Verstoß gegen die DENIC-Domainbedingungen (aufrufbar unter Domainbedingungen: www.denic.de) vorliegt, da die Domain offenkundig die Rechte Dritter verletzt.
Nachdem wir nunmehr auf die Rechtsverletzung aufmerksam geworden sind, kündigen wir damit nach § 7 Absatz 2 lit. d. der DENIC-Domainbedingungen den Domainvertrag über die Domain xxxxxx.de fristlos. Wir werden die Domain löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung DENIC eG
Bei der xxxxxx.de handelt es sich um eine Stadt mit ca. 10.000 Einwohnern AUSSERHALB Deutschlands. Habt Ihr so etwas schon gehört, dass die DENIC ohne eine rechtliche Grundlage d.h. Urteil etc. und ohne das ich von irgend jemand eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung bekommen habe, die Domain eigenhändig löschen will bzw. löschen wird ?
Wenn so etwas durchgeht, dann ist wohl keine einzige Domain mehr sicher vor der DENIC. Ich werde jetzt mal meinen Anwalt gegen die DENIC einschalten....
Harry
p.s.
Hier auch ein Urteil: berlin.de / berlin.com
„Ein Namensrecht stehe dem Land Berlin nicht zu, da Städtenamen als Allgemeingut anzusehen seien.“
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berlin-vs-berlincom_029705.html
xxxxxx.de - Kündigung des Domainvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in o.a. Angelegenheit haben wir festgestellt, dass ein Verstoß gegen die DENIC-Domainbedingungen (aufrufbar unter Domainbedingungen: www.denic.de) vorliegt, da die Domain offenkundig die Rechte Dritter verletzt.
Nachdem wir nunmehr auf die Rechtsverletzung aufmerksam geworden sind, kündigen wir damit nach § 7 Absatz 2 lit. d. der DENIC-Domainbedingungen den Domainvertrag über die Domain xxxxxx.de fristlos. Wir werden die Domain löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung DENIC eG
Bei der xxxxxx.de handelt es sich um eine Stadt mit ca. 10.000 Einwohnern AUSSERHALB Deutschlands. Habt Ihr so etwas schon gehört, dass die DENIC ohne eine rechtliche Grundlage d.h. Urteil etc. und ohne das ich von irgend jemand eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung bekommen habe, die Domain eigenhändig löschen will bzw. löschen wird ?
Wenn so etwas durchgeht, dann ist wohl keine einzige Domain mehr sicher vor der DENIC. Ich werde jetzt mal meinen Anwalt gegen die DENIC einschalten....
Harry
p.s.
Hier auch ein Urteil: berlin.de / berlin.com
„Ein Namensrecht stehe dem Land Berlin nicht zu, da Städtenamen als Allgemeingut anzusehen seien.“
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berlin-vs-berlincom_029705.html
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