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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Adomino

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Ich habe gerade von der DENIC einen eingeschriebenen Brief bekommen in dem steht folgendes:

xxxxxx.de - Kündigung des Domainvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.a. Angelegenheit haben wir festgestellt, dass ein Verstoß gegen die DENIC-Domainbedingungen (aufrufbar unter Domainbedingungen: www.denic.de) vorliegt, da die Domain offenkundig die Rechte Dritter verletzt.

Nachdem wir nunmehr auf die Rechtsverletzung aufmerksam geworden sind, kündigen wir damit nach § 7 Absatz 2 lit. d. der DENIC-Domainbedingungen den Domainvertrag über die Domain xxxxxx.de fristlos. Wir werden die Domain löschen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung DENIC eG




Bei der xxxxxx.de handelt es sich um eine Stadt mit ca. 10.000 Einwohnern AUSSERHALB Deutschlands. Habt Ihr so etwas schon gehört, dass die DENIC ohne eine rechtliche Grundlage d.h. Urteil etc. und ohne das ich von irgend jemand eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung bekommen habe, die Domain eigenhändig löschen will bzw. löschen wird ?

Wenn so etwas durchgeht, dann ist wohl keine einzige Domain mehr sicher vor der DENIC. Ich werde jetzt mal meinen Anwalt gegen die DENIC einschalten....

Harry

p.s.

Hier auch ein Urteil: berlin.de / berlin.com

„Ein Namensrecht stehe dem Land Berlin nicht zu, da Städtenamen als Allgemeingut anzusehen seien.“
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berlin-vs-berlincom_029705.html
 
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auch wenn ich dir jeglichen Domainverlust gönne, so finde ich das allerdings auch etwas dreist.
Ein Dispute und evtl. ein folgender Rechtsstreit wäre ja i.O., aber einfach so löschen?!?
Da fehlt mir jetzt der Grundansatz, das verstehen zu können.
Oder treibst du da jetzt wieder ganz wilde Dinge?
 
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auch wenn ich dir jeglichen Domainverlust gönne, so finde ich das allerdings auch etwas dreist.
Ein Dispute und evtl. ein folgender Rechtsstreit wäre ja i.O., aber einfach so löschen?!?
Da fehlt mir jetzt der Grundansatz, dass verstehen zu können.
Oder treibst du da jetzt wieder ganz wilde Dinge?

Ich treibe gar keinen wilden Dinger. Ich habe die Domain, wie üblich, bei Adomino "geparkt" und biete die zur Miete/Pacht/Kauf an. Auf den Sponsored-Links werden Hotels von der Stadt angezeigt.

Wenn das bekannt wird, wird die DENIC wohl ordentlich Probleme bekommen. Ich hätte große Lust, dass ich das heise.de melde. Ich bin ja schon seit über 12 Jahren in der Branche, aber so etwas habe ich auch noch nie gehört.

Offensichtlich ist ab sofort keine .de Domain mehr vor der Willkür der DENIC sicher !

Harry
 
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Ich treibe gar keinen wilden Dinger. Ich habe die Domain, wie üblich, bei Adomino "geparkt" und biete die zur Miete/Pacht/Kauf an. Auf den Sponsored-Links werden Hotels von der Stadt angezeigt.

Wenn das bekannt wird, wird die DENIC wohl ordentlich Probleme bekommen. Ich hätte große Lust, dass ich das heise.de melde. Ich bin ja schon seit über 12 Jahren in der Branche, aber so etwas habe ich auch noch nie gehört.

Harry
die werden sich wohl vorher schon Gedanken gemacht haben. Aber ich kann deren rechtlichen Ansatz nicht verstehen, bzw. habe sowas in der gleichen Zeitspanne noch nie gehört.
Aber mal nen Tipp: wenn du nen Telefonhörer heben kannst, ruf doch da einfach mal an und lass es dir erklären. Vielleicht ergibt sich dann ja ein Sinn/Lösung, bevor du deinen "Kettenhund" wieder ins Rennen schickst. Kommunikation ist nicht immer der falsche Weg...
 
die werden sich wohl vorher schon Gedanken gemacht haben. Aber ich kann deren rechtlichen Ansatz nicht verstehen, bzw. habe sowas in der gleichen Zeitspanne noch nie gehört.
Aber mal nen Tipp: wenn du nen Telefonhörer heben kannst, ruf doch da einfach mal an und lass es dir erklären. Vielleicht ergibt sich dann ja ein Sinn/Lösung, bevor du deinen "Kettenhund" wieder ins Rennen schickst. Kommunikation ist nicht immer der falsche Weg...

Danke für den Tipp. Das lasse ich aber lieber meinen Anwalt machen.

Ich bin noch immer ganz geschockt von dem Schreiben. Es gibt eine Menge (>10) eingetragene Marken für die Stadt, wobei keine Marke die Stadt besitzt. Sofern es eingetragene Marken für diese Stadt gibt, ist im Umkehrschluss ja auch klar, dass ich nicht offenkundig Rechte Dritter verletzt haben kann wenn ich den Domainnamen beschreibend verwende. Eine Zuordnungsverwirrung kann auch nicht stattfinden, weil die Stadt nicht in Deutschland ist.

Harry
 
Kanzlei Schnerch | Leipzig | Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht | Markenrecht | Verlagsrecht | Wettbewerbsrecht | Werberecht | Rechtsanwältin | Anwalt

Vielleicht hilfreich.

Allerdings ist dein Fall wie du es schilderst wohl anders.
Es wurde nicht geklagt und es ist wohl bei dir nicht so "offensichtlich".
Es sei denn du verschweigst hier etwas.

Danke für die Info. Das hilft auch nicht weiter, da eine Rechtsverletzung absolut nicht offenkundig ist. Selbst beim Oberlandgericht, wo es um die champagner.de ging war klar, dass die Domain definitiv nicht gelöscht wird sondern mir max. verboten wird, auf der champagner.de Werbung zu schalten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04 - Euro Telekom ; Urteil vom 19. Februar 2009 – I ZR 135/06 – ahd.de) besteht ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch jedoch nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverletzung darstellt.

Nachdem ich die Domain beschreibend verwende, darf die DENIC offenkundig die Domain auch nicht löschen.

Ich verschweige zu 100% nichts. Wie gesagt, ich habe vorhin das Schreiben erst bekommen und bis zu diesem Zeitpunkt war die Domain ganz normal bei Adomino gelistet.

Harry
 
Scheint eine Folge des BGH-Urteiles zu "Regierung Oberbayern" zu sein. Es ist deshalb zumindest schone eine Domain mit Ländername.tld von der Denic gekündigt worden.

Da hilft nur eins: Anwalt aufsuchen und dafür sorgen, dass die Denic die Domain nicht jemand anderen nutzen lassen darf, dann Rechtsweg beschreiten.

Grüsse


123meins
 
Scheinbar gibts bei der Denic ein paar Löschwütige Irre.

Wir kennen den Städtenamen ja nicht aber da du sagst das du dort für Hotels in der Stadt wirbst kann es vielleicht sein das es ein Hotel mit dem Namen gibt? Vielleicht sogar in Deutschland? Nur eine Idee.

Gruß
Thomas
 
Eine Regierung-Oberbayern.de kann man ja wohl nicht mit einem ausländischer-städtenamen.de vergleichen. Die DENIC lehnt sich hier schon sehr aus dem Fenster und ich bin ehrlich gesagt im Moment stinksauer und würde das gerne veröffentlichen. Vorher möchte ich aber noch mit meinem Anwalt reden wie er das sieht.

Klar ist, dass es über 10 eingetragene Marken mit diesem Städtenamen gibt und nach dem BGH Urteil ist nur eine Domain zu löschen, wenn alleine das Halten der Domain schon eine Rechtsverletzung ist. Das würde nach meiner Meinung bedeuten, wenn es überhaupt keine Möglichkeit gibt, dass eine Benutzung möglich ist. So etwas sehe ich nur bei Markennamen wie Microsoft o.ä. Nachdem noch ausreichend Platz für diverse Waren/Dienstleistungen für dieses Keyword vorhanden ist, ist demnach auch das Halten (auch nicht beschreibend mit der Anzeige von Hotels) möglich da ich ja jederzeit eine Marke anmelden könnte die nichts mit Tourismus zu tun hat. Wenn das Halten der Domain überhaupt nicht möglich wäre, dann dürften auch keine Marken eintragungsfähig sein. Nachdem aber verschiedene Firmen oder Produkte den Namen dieser Stadt tragen, dürfte die DENIC den Domainnamen auch nicht löschen.

Harry
 
Scheinbar gibts bei der Denic ein paar Löschwütige Irre.

Wir kennen den Städtenamen ja nicht aber da du sagst das du dort für Hotels in der Stadt wirbst kann es vielleicht sein das es ein Hotel mit dem Namen gibt? Vielleicht sogar in Deutschland? Nur eine Idee.

Gruß
Thomas

Deswegen verwende ich trotzdem die Sponsored-Links beschreibend wenn dort Hotels von der Stadt angezeigt werden oder es ein Hotel gibt das so lautet. Was nur theoretisch möglich wäre ist, dass durch ein deutsches Urteil entschieden wird, dass ich die Domain nicht mehr im Tourismusbereich verwenden darf (was ich mir auch nicht vorstellen kann) Eine Löschung ist definitiv bis zu EuGH Entscheidungen (z.B. EURO TELEKOM) ausgeschlossen wenn es Möglichkeiten gibt, die Domain in anderen Bereichen zu verwenden. Demnach darf die DENIC die Domain nicht löschen.


Löschungsansprüche gegenüber der DENIC dürften daher immer dann ausscheiden, wenn zunächst beispielsweise eine markenrechtliche Prüfung vorzunehmen ist

Nachdem es mehrere eingetragene Marken für die Stadt gibt, ist es absolut nicht eindeutig, welche Markenrechte hier überhaupt verletzt sein sollen. Bei der "regierung-oberfranken.de" gibt es in Deutschland nur eine Regierung Oberfranken. Demnach ist es eindeutig das hier offenkundig Rechte Dritter verletzt werden da es nur einen Dritten gibt wo die Rechte verletzt werden können. Sobald es eingetragene Marken gibt, ist das ganze nicht mehr eindeutig und die DENIC dürfte den Domainnamen nicht löschen da es nicht offenkundig ist, wer nun die älteren/besseren Rechte an den Domainnamen hat.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
welche Rechte hast Du an diesem _Namen_?
 
Zuletzt bearbeitet:
welche Rechte hast Du an diesem _Namen_?

Es handelt sich bei Städtenamen um ein Allgemeingut, demnach steht es jedem frei, dass man eine Städtenamen-Domain, sofern keine Zuordnungsverwirrung vorhanden ist, auch hält. Eine Zuordnungsverwirrung kann es nicht geben, da sich die Stadt nicht in Deutschland befindet sondern im Ausland.

Wenn das "durch geht" sind wohl tausende wenn nicht sogar zehntausende Domains betroffen die Städtenamen oder Ländernamen beinhalten und die DENIC dürfte dann alle Domains löschen.

Harry
 
Es handelt sich bei Städtenamen um ein Allgemeingut, demnach steht es jedem frei, dass man eine Städtenamen-Domain, sofern keine Zuordnungsverwirrung vorhanden ist, auch hält. Eine Zuordnungsverwirrung kann es nicht geben, da sich die Stadt nicht in Deutschland befindet sondern im Ausland.

Wenn das "durch geht" sind wohl tausende wenn nicht sogar zehntausende Domains betroffen die Städtenamen oder Ländernamen beinhalten und die DENIC dürfte dann alle Domains löschen.

Harry

Interessant ist, dass diese Stadt auch unter der eigenen TLD die Domain nicht hält, sondern der dortige Tourismusverband (der auch die Markenrechte hält). Somit bist Du in direktem Wettbewerb mit Deiner Parking-Seite. Es ist halt auch nicht irgend eine Stadt, sondern eine der weltweit bekanntesten in diesem Land mit dem komischen Dialekt und dem jährlichen Mega-Event (deren Organistoren die .org-Variante betreiben).
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Montag werde ich sicher mehr wissen, wenn mein Anwalt die DENIC kontaktiert. Bis dahin sind das nur Mutmaßungen. Ich habe sicher kein Problem, die Domain vor Gericht zu verteidigen da ich gute Chancen sehe, dass ich hier gewinne. Ich lasse mich durch das Schreiben sicher nicht unter Druck setzen die Domain zu löschen oder kostengünstig abzugeben. Ich habe die Domain selbst vor über 7 Jahren ! gekauft. Die Frage ist, ob hier nicht nach 7 Jahren schon alleine eine Verwirkung vorhanden ist.

Wenn das ganze bekannt werden sollte (z.B. wenn ich verklagt werden sollte oder die Domain von der DENIC vorzeitig gelöscht wird), ist das wohl sicher keine gute Imagekampagne für die DENIC und die Stadt.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das ganze bekannt werden sollte (z.B. wenn ich verklagt werden sollte oder die Domain von der DENIC vorzeitig gelöscht wird), ist das wohl sicher keine gute Imagekampagne für die DENIC und die Stadt.

Für Dich sicher auch nicht, solange diese zwei Suchergebnisse bei Google auf Platz 1 und 2 stehen, wenn man nach Deinem Namen sucht.
 
Wenn das ganze bekannt werden sollte (z.B. wenn ich verklagt werden sollte oder die Domain von der DENIC vorzeitig gelöscht wird), ist das wohl sicher keine gute Imagekampagne für die DENIC und die Stadt.

Harry
die haben bestimmt schon die Hosen voll...
Zudem können Schüsse auch nach hinten (in deine Richtung) losgehen...
Was soll das hier nun werden?
 
die haben bestimmt schon die Hosen voll...
Zudem können Schüsse auch nach hinten (in deine Richtung) losgehen...
Was soll das hier nun werden?

Nach meiner Meinung hat hier die DENIC weit über das Ziel geschossen. Vermutlich wird die DENIC am Montag sowieso einen Rückzieher machen und die Domain nicht löschen. Wenn mich die Stadt verklagen sollte, wird wohl der Fall so wie bei champagner.de von den Medien aufgerollt werden und dann wird ans Tageslicht kommen, was die DENIC hier, nach meiner Ansicht unberechtigt, machen wollte da wir das wohl sicher in den Schriftsatz hineinschreiben werden (müssen).

Hier geht es ja wohl nicht mehr um eine spezielle Domains sondern um viele tausende wenn nicht sogar zehntausende Domains, wo ich indirekt dann auch wieder betroffen bin da ich sehr viele Städte/Länderdomains besitze die mich schon alleine im Einkauf einige hunderttausend Euros gekostet haben.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier geht es ja wohl nicht mehr um eine spezielle Domains sondern um viele tausende wenn nicht sogar zehntausende Domains, wo ich indirekt dann auch wieder betroffen bin da ich sehr viele Städte/Länderdomains besitze die mich schon alleine im Einkauf einige hunderttausend Euros gekostet haben.
Harry

Zunächst mal wird DENIC die Domain sicher nicht einfach löschen, sondern dem Namens-Inhaber (Stadt/Land) zur Verfügung stellen*. Was die weltweite Öffentlichkeit daran verwerflich finden soll, kann ich jetzt nicht erkennen. Tausende Domains endlich mit sinnvollen, passenden Inhalten, statt nutzlosen Parking-Seiten. Kann da kein größeres Übel erkennen.

Wie gesagt: es geht nicht um generische Domains, sondern um Namens-Domains an deren Namen Du keinerlei Rechte hast. Es dürfte nur sehr wenige Städte/Länder geben, deren Namen nach Erfindung des DNS entstanden ist.

*wobei das .de dann z.B. auf in Deutsch gehaltene Inhalte hindeuten könnte.
 
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