Die Eile der Denic in dieser Sache kann ich noch nicht nachvollziehen.
Ich glaube nicht, dass die Denic ihrer eigenen Top-Level-Domain mit dieser Vorgehensweise einen Gefallen tut. Es sind jetzt einfach Irritationen da.
Stellt euch vor, man haette die Domain vermietet. Wie sieht es dann mit Schadensersatz gegenueber dem Paechter aus ?
Oder was waere, wenn man sie vor wenigen Monaten verkauft haette. Kann der Kaeufer den Vertrag dann rueckabwickeln, da der Verkaeufer laut Denic-Kündigung mit der Registrierung "offenkundig Rechte Dritter verletzt" hatte ?
Investoren - auch auslaendische - fragen, wie sicher die Domains sind.
Hier bei uns koennen nun Domains innerhalb weniger Tage ohne Gerichtsurteil von der Registrierungsstelle geloescht werden.
Trotz Widerspruchs des alten Nutzungsberechtigten der Domain.
Auch wenn dieser diese Domain schon ein Jahrzehnt oder mehr nutzt.
Bei
TLD Ratings | Domainindex.com erwarte ich demnaechst eine Abwertung der .DE.
Auch wenn Leute hier im Forum anderer Meinung sind, wird diese Vorgehensweise der DENIC nach meiner Meinung noch weitreichende Folgen haben.
Was nach meiner Meinung äußerst befremdend ist, ist die Tatsache, dass die DENIC erst auf das Schreiben meines Anwalts reagiert hat, als die DENIC die Domain gelöscht hat. d.h. die DENIC hat erst Stellung zum Schreiben meines Anwalts genommen, als die Domain bereits gelöscht war. u.a. wurde dann auch gleich einen WHOIS-Auszug des neuen Domaininhabers beigefügt.
Das hier Domaininvestoren die .de Domains nicht mehr als "sehr sicher" einstufen werden, ist nach meiner Meinung ziemlich sicher wenn hier scheinbar eine DENIC-Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung (die nach meiner Info nicht einmal eine rechtliche Ausbildung haben muss) zwischen Sein und Nichtsein entscheiden kann ob sie der Ansicht ist, dass die Rechtsverletzung "offenkundig" ist oder nicht.
Eine Offenkundigkeit sind meines Erachtens die regierung-*.de Domains, Tippfehlerdomains von Lufthansa, Microsoft etc., die nur auf Standard-Parkingseiten leiten und der Inhaber sich irgendwo weit weg von Deutschland "versteckt" und nur über den Admin-C erreichbar ist.
Eine Offenkundigkeit kann ich bei einem "Keyword" wie DAVOS nicht erkennen wenn Davos z.B. auch ein griechischer Vorname ist.
Details zum Vornamen Davos | VornamenArchiv.de - Über 300.000 beliebte Vornamen aus aller Welt - B
Wenn es so offenkundig eine Rechtsverletzung ist, dass man eine Davos-Domain besitzt ohne nachzusehen ob es Markenrechte gibt, dann hätte die Firma "Davos Pharma", die die davos.com besitzt, wohl auch keine Rechte die davos.com zu besitzen und die Verisign wird in Zukunft wohl auch die davos.com an die Gemeinde Davos übertragen wenn die Verisign über geht wie die DENIC zu "denken".
Ob man nun will oder nicht, wird diese DENIC-Entscheidung wohl weitreichende Konsequenzen für die deutsche Domain-Rechtslage haben. Wie sieht nun die Rechtslage über Domainpfändbarkeit aus, wenn die DENIC Domains ohne Urteile löschen kann ? Oder wie sieht es mit Abschreibbarkeit von Domains aus ?
Laut BFH ist ist eine Domain "ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut". Wie kann denn dann eine Domain nicht abnutzbar sein, wenn sie auf einmal nicht mehr vorhanden d.h. von der DENIC gelöscht wurde ?
BFH – Grundsatzurteil zu Domains und Steuern
Ich habe jetzt sogar schon gehört, dass Anwälte Geld bieten würden, dass man denen solche, nach meiner Meinung "eindeutigen Fälle" abgibt, da sie noch eine Rechnung mit der DENIC offen haben.
Ziemlich sicher ist es wohl, dass diese DENIC-Entscheidung noch viel medialen Staub aufwirbeln wird, wohl noch mehr als damals bei der reifen.de, wo damals sogar im Fernsehen etc. darüber berichtet wurde.
Die DENIC-Entscheidung wird wohl auch bei der nächsten Domainpulse in Davos (so ein Zufall ??) heftig diskutiert werden (ggf. sogar Podiumsdiskussion) Das Programm steht ja noch nicht fest. Bin mal gespannt, was hier bald für Programmpunkte veröffentlicht werden.
http://www.domainpulse.ch/de/programm
Bei den Anreise-Informationen kann die DENIC dann gleich die URL von davos.ch auf davos.de ändern. (ganz unten)
http://www.domainpulse.ch/de/anreise
Interessant ist außerdem, dass der neue Inhaber der Domain davos.de die "Gemeinde Davos" ist. In der Schweiz tritt die Gemeinde jedoch mit der Domain "gemeinde-davos.ch" auf und ist im WHOIS als "Landschaft Davos Gemeinde" eingetragen. Die Domain davos.ch gehört nicht der Gemeinde Davos sondern "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" Meines Erachtens, ist das doch etwas verwirrend da es ja außerdem zwei komplett verschiedene Webseiten sind ?? Warum hat nun eine ""Landschaft Davos Gemeinde" bessere Rechte an der Domain davos.de als z.B. die "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)", denen ja die davos.ch gehört ?? Auf die Antworten im DENIC-Schriftsatz bin ich schon sehr gespannt wenn das alles so offenkundig ist.
Wenn nun auf davos.de die Webseite von der gemeinde-davos.ch zu sehen sein wird, ist wohl die Verwirrung perfekt wenn unter der Domain davos.ch eine komplett andere Webseite zu sehen ist.
Die Gemeinde Davos, die in der Schweiz mit gemeinde-davos.ch auftritt, hat es aber bis jetzt scheinbar auch nicht einmal der Mühe wert gefunden, die Domain gemeinde-davos.de zu registrieren da sie bis jetzt frei ist !
Außerdem ist "DAVOS" laut Wikipedia eine "Landschaft"
http://de.wikipedia.org/wiki/Davos
Bin mal echt gespannt, ob so ein Verhalten der DENIC mit Art 6 MRK
vereinbar ist.
http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
Harry