Ich habe vor einer Woche am Freitag einen eingeschriebenen Brief von der DENIC um ca. 12:00 Mittag erhalten. Mein Anwalt hat dann Montag oder Dienstag gegen die Kündigung widersprochen. Freitag zu Mittag (d.h. ziemlich genau 7 Tage später) bekam mein Anwalt ein Fax auf sein Schreiben mit der Begründung der Löschung (regierung-*.de Grund) plus einen PDF-WHOIS-Auszug des neuen Inhabers der davos.de, und dass die Domain gerade gelöscht wurde.
Ich wurde vorher weder von der DENIC noch von der Gemeinde Davos kontaktiert. Bis zur Löschung habe ich ja nicht einmal gewusst, dass es sich um die Gemeinde Davos handelt. Es hätte ja auch der Tourismusverband (auf davos.ch) oder eine der vielen Markeninhaber für Davos sein können oder jemand der Davos mit Vor- oder Nachnamen lautet etc.
Was ich sehr befremdend finde ist, dass mein Anwalt erst eine Antwort von der DENIC bekommen hat, als die Domain bereits gelöscht wurde.
Harry
Diese Fristen sind realitätsfremd. Man kann sich also nicht mehr als 2 Werktage von seinem Briefkasten entfernen, denn es braucht ja noch Zeit den Fall begutachten und den Anwalt agieren zu lassen. Mir völlig schleierhaft woher diese "Eilbedürftigkeit" kommt. Wenn es um "Verwirrung des Verkehres" geht, dann würde ein Stop des Routing ja vollkommen ausreichen, bis sich alles weitere geklärt hat.
Im Falle der Regierung Oberfranken war ja immerhin schon ein Urteil gegen den Admin-C anhängig, usw. Aber im Fall "davos.de" kam das ja aus dem Nichts. Ich sehe auch keinerlei Parallelen zum Urteil "Oberfranken". Da ging es um eine "Regierungs"-Domain einer Deutschen Provinzregierung. Signifikante Teile des (Type-In nutzenden) Verkehrs erwarten unter der Domain einen Webauftritt der Regierung. Bei "Davos" geht es um einen Kreis eines Nachbarlandes. Zudem ist klar erkennbar, dass Davos die Domain nicht einsetzen wird um die Gemeinde (also die Amtsstellen) online darzustellen, sondern es liegt nahe, dass davos.de ganz ähnlich wie davos.ch genutzt wird, nämlich um den Fremdenverkehr zu fördern. So oder so liegt eine Verwirrung des Verkehrs vor. Aber nur der erste Fall ist vom "Oberfranken-Urteil" gedeckt. Da ging es nämlich ausdrücklich NICHT um sonstige Nutzung wie Fremdenverkehr.
Harry: Wenn die davos.de auf die gleiche Website geroutet wird auf die auch schon davos.ch geroutet ist, dann hat sich die Gemeinde Davos die Domain unter Vorspielung falscher Tatsachen "erschlichen". Nochmal: Ich denke es ist gut, dass die Domain denen gehört, die vom Verkehr auch dort vermutet werden (nämlich Davos, bzw dem Fremdenverkehrsamt von Davos). Aber nicht SO.
Anstatt jetzt die Denic zu vergrätzen würde ich mich mit denen eher verbünden. Warte wie die davos.de geroutet wird. Stellt sich die Gemeinde Davos dort vor (Ämter, Bezirksbürhermeister, etc., also so wie gemeinde-davos.ch) dann wirds schwierig. Wenn da aber sowas wie bei davos.ch erscheint, dann könntest Du die Denic eG darauf hinweisen lassen, dass sie offenkundig getäuscht wurde. Ein Zusammenhang zwischen der intendierten Nutzung und dem "Regierung-Oberfranken.de" Urteil ist dann nicht mehr gegeben. Es liegt mindestens fahrlässige oder evtl. sogar böswillige Täuschung der Denic eG vor. Die Denic eG sollte die Domain daraufhin komplett auf Eis legen, und -alleine schon zur Abwehr ähnlicher Begehren in der Zukunft- Davos strafrechtlich angehen. Du dagegen kannst die Gemeinde zivilrechtlich angehen. Hier wurde (ich kenne den passenden juristischen Beriff nicht) von Davos so etwas wie "Prozessbetrug" begangen. Sinnigerweise sogar ohne einen Prozess zu führen, denn es handelt sich bei dieser Kaltenteignung ja um einen Akt der einen Prozess ersetzen soll.
Wenn die Website nicht bis Freitag geroutet ist, dann gilt das gleiche: Dir wurde die Domain binnen 1 Woche weggenommen, anscheinend hat Davos Eilbedürftigkeit angemeldet. Wenn nun aber in einer vergleichbaren Frist die Domain gar nicht genutzt wird lag offensichtlich gar keine Eilbedürftigkeit vor - es hätte eine Diskonnektierung bis zu einer Gerichtsentscheidung ja vollauf genügt.
Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr stösst mir der Fall auf. Nochmal: Davos als Inhaber der Domain davos.de finde ich gut. Aber die Umstände dieser Kaltenteignung im Wege der Prozessvermeidung geben einem mehr als zu denken.
AlexS