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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Doch nun hat das Bundespatentgericht die Marke Neuschwanstein gelöscht und damit eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass der Name Neuschwanstein als Bezeichnung eines herausragenden Kulturgutes der Allgemeinheit gehöre. Der Begriff sei deswegen "einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen"

Markenstreit um Märchenschloss : Alles darf Neuschwanstein heißen - SPIEGEL ONLINE

Harry
 
Wenn ein LG in Deutschland einer EV stattgegeben hätte, dann wäre die Sache vermutlich schon völlig erledigt gewesen.

Das hätte nur bedeutet, dass die Domain nicht jetzt gelöscht worden wäre. So viel ich weiß, hätte es dann aber eine mündliche Verhandlung gegeben, wo ICH nachweisen muss, dass die Verfügung dringend war. Wenn die DENIC dann irgendwelche "internen Dokumente" aus dem Ärmel zaubert, dass die Domain erst z.B. nach ein oder zwei Monaten gelöscht worden wäre, dann hätte ich noch ausreichend Zeit gehabt, die Klage auf normalen Weg einzureichen und ich hätte schon aus diesem Grund alleine nach meiner Ansicht das komplette EV-Verfahren verloren. Die DENIC hat ja in dem Schreiben nicht geschrieben, wann die Domain gelöscht wird. Demnach hätte es noch am gleichen Tag nach Erhalt des DENIC-Schreibens oder z.B. erst nach einem Jahr sein können.

Harry
 


Ja. Jeder darf "Neuschwanstein" nutzen, z.B. um eine Bierhalle zu benennen, oder einen Vodka zu vermarkten.

Aber ich gehe mal davon aus, dass wenn Du den Traffic der Domain neuschwanstein.de monetarisieren würdest (z.B. durch Vermietung Deines Rechtes die NS zu bestimmen an einen Dritten, also DESSEN NS einträgst - Parking-Nameserver z.B.), Du die Domain Ratz-Fatz verlieren würdest.

Es besteht da ein GEWALTIGER Unterschied, ob ein Begriff "freihaltebedürftig" ist (wie z.B. Geo-Bezeichnungen - z.B. "Deutschland") oder ob Du die auf dem Begriff basierende ".de" Domain völlig frei nutzen darfst.

Wenn Du ein Bier "Deutschland" vermarktest, dann fühlt sich niemand irregeleitet. Dass es nicht die Bundesregierung ist, die das Bier braut ist jedem klar. Wenn Du aber den Traffic von "neuschwanstein.de" monetarisierst, wird ein nicht zu unterschätzender Teil des Verkehrs annehmen, sich auf der -schlecht gemachten- offiziellen Web-Präsentanz des Schlosses zu befinden.

Laienmeinung, meine.

Die Domain gehört übrigens der "Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen". Aus Intenet User Sicht ist das sehr gut so. ich wollte da ehrlich gesagt keine dumpfe Parkingseite sehen! Aber es gab wohl früher auch Ärger drum. Der Text endet mit (und das war wohl auch er Anlass die Marke zu sichern):

Der Schlösserverwaltung sei zur Eintragung der Marke geraten worden, sagte der Sprecher. Denn vor einigen Jahren habe sich eine "dubiose Organisation" die Internetseite neuschwanstein.de gesichert.



AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:

Wie ist denn aktuell die genaue Sprachregelung bei der Denic eG? Wann hätte ein Anspruchsteller Aussicht auf Erfolg der Sofortübertragung OHNE Urteil und ohne Einbeziehung des Inhabers der Domain?

Frage an Harry:

Die einzige Info der Denic eG war ein eingeschriebener Brief? Keine elektronische Post?

Da sehe ich ein echtes Problem:
Wenn ein physischer Brief die einzige Warnung ist, und -so wurde hier ja vermutet- nur eine EV vor Verlust schützen kann, dann hat man ja nur 4 Tage Zeit, oder? Mo-Fr haben Gerichte offen, einen Tag läuft der Brief.

Wer also für nur 4 Tage geschäftlich oder privat verreist, kann schon "dran" sein.

Warum diese Irre Eile? Im Gros der Fälle ist doch gar keine Eile geboten! Die Denic sollte nach 7 Tagen meinetwegen die Domain aus dem Routing nehmen (aber auch das nur nach E-Mail-Ankündigung), aber die Übertragung frühestens nach 4 Wochen, damit man als Inhaber Chancen hat dagegen vorzugehen!

AlexS
 
Die DENIC hat ja in dem Schreiben nicht geschrieben, wann die Domain gelöscht wird. Demnach hätte es noch am gleichen Tag nach Erhalt des DENIC-Schreibens oder z.B. erst nach einem Jahr sein können.

Harry

Guter Hinweis!

Nochmal: Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass davos.de der Gemeinde Davos gehören sollte. Aber eben nicht via "Kaltenteignung" in dem Weg, der hier begangen wurde.

Daher: War es OK, dass die Denic eG weder das Löschdatum, noch den Löschgrund, noch den Beantrager der Löschung genannt hat? Und das ganze -trotz der kurzen Fristen- "nur" via Snail Mail, ohne e-Mail? Wäre es nicht fair, wenn die Denic überdies auf dem Inhaber zur Verfügung stehende Rechtsmittel hinweisen würde? Nicht jeder kennt sich so gut mit Domainrecht aus wie Harry.

Meine Befürchtung ist es, dass jetzt recht rasch "Trittbrettfahrer" versuchen werden über dubiose Kennzeichenrechte anderen Domains abzuluchsen.

AlexS
 
Wie ist denn aktuell die genaue Sprachregelung bei der Denic eG? Wann hätte ein Anspruchsteller Aussicht auf Erfolg der Sofortübertragung OHNE Urteil und ohne Einbeziehung des Inhabers der Domain?

Es gibt keine genaue Sprachregelung. Das ganze Problem wurde doch hier erörtert. Darum gehts doch die ganze Zeit. Durch Regierung-Oberfranken Urteil ist die Denic gezwungen selbst zu entscheiden wann eine Domain "zweifelsfrei" und "offenkundig" die Rechte des Anspruchstellers verletzt und auch ohne Urteil gelöscht/übertragen werden kann. Denic hatte hier 2 Möglichkeiten. Entweder der Gemeinde Davos zu sagen: wir machen das nicht, macht das direkt mit Adomino und erst mit Urteil werden wir tätig. Oder eben die Domain ohne Urteil zu löschen (wie geschehen). Beide Möglichkeiten waren im Prinzip Scheisse für die Denic, denn so oder so wäre die Denic sehr wahrscheinlich von der einen oder anderen Seite (Adomino/Gemeinde Davos) verklagt worden. Die haben vielleicht abgewogen und sich für die zweite Alternative entschieden, vielleicht weil sie hier gegen Adomino bessere Chancen sehen.

Das ganze hätte vermieden werden können, hätte es im Regierung-Oberfranken Urteil eine viel genauere Wortwahl und Kategorisierung gegeben (z.B. ganz klare Wortwahl: Städtenamen/Gemeindenamen, etc.) und nicht stattdessen Wörter wie "Zweifelsfrei", "Offenkundig", "Auch für Laien erkennbar", etc. (die so oder so ausgelegt werden können). Denn was für den einen "zweifelsfrei" ist, kann für den anderen mit "Zweifeln" behaftet sein.

Aber die Hauptschuld sehe ich persönlich immer noch bei Domainregistranten aus Panama und co. die das alles "provoziert" haben.
 
Frage an Harry:

Die einzige Info der Denic eG war ein eingeschriebener Brief? Keine elektronische Post?

Ich habe vor einer Woche am Freitag einen eingeschriebenen Brief von der DENIC um ca. 12:00 Mittag erhalten. Mein Anwalt hat dann Montag oder Dienstag gegen die Kündigung widersprochen. Freitag zu Mittag (d.h. ziemlich genau 7 Tage später) bekam mein Anwalt ein Fax auf sein Schreiben mit der Begründung der Löschung (regierung-*.de Grund) plus einen PDF-WHOIS-Auszug des neuen Inhabers der davos.de, und dass die Domain gerade gelöscht wurde.

Ich wurde vorher weder von der DENIC noch von der Gemeinde Davos kontaktiert. Bis zur Löschung habe ich ja nicht einmal gewusst, dass es sich um die Gemeinde Davos handelt. Es hätte ja auch der Tourismusverband (auf davos.ch) oder eine der vielen Markeninhaber für Davos sein können oder jemand der Davos mit Vor- oder Nachnamen lautet etc.

Was ich sehr befremdend finde ist, dass mein Anwalt erst eine Antwort von der DENIC bekommen hat, als die Domain bereits gelöscht wurde.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe vor einer Woche am Freitag einen eingeschriebenen Brief von der DENIC um ca. 12:00 Mittag erhalten. Mein Anwalt hat dann Montag oder Dienstag gegen die Kündigung widersprochen. Freitag zu Mittag (d.h. ziemlich genau 7 Tage später) bekam mein Anwalt ein Fax auf sein Schreiben mit der Begründung der Löschung (regierung-*.de Grund) plus einen PDF-WHOIS-Auszug des neuen Inhabers der davos.de, und dass die Domain gerade gelöscht wurde.

Ich wurde vorher weder von der DENIC noch von der Gemeinde Davos kontaktiert. Bis zur Löschung habe ich ja nicht einmal gewusst, dass es sich um die Gemeinde Davos handelt. Es hätte ja auch der Tourismusverband (auf davos.ch) oder eine der vielen Markeninhaber für Davos sein können oder jemand der Davos mit Vor- oder Nachnamen lautet etc.

Was ich sehr befremdend finde ist, dass mein Anwalt erst eine Antwort von der DENIC bekommen hat, als die Domain bereits gelöscht wurde.

Harry

Diese Fristen sind realitätsfremd. Man kann sich also nicht mehr als 2 Werktage von seinem Briefkasten entfernen, denn es braucht ja noch Zeit den Fall begutachten und den Anwalt agieren zu lassen. Mir völlig schleierhaft woher diese "Eilbedürftigkeit" kommt. Wenn es um "Verwirrung des Verkehres" geht, dann würde ein Stop des Routing ja vollkommen ausreichen, bis sich alles weitere geklärt hat.

Im Falle der Regierung Oberfranken war ja immerhin schon ein Urteil gegen den Admin-C anhängig, usw. Aber im Fall "davos.de" kam das ja aus dem Nichts. Ich sehe auch keinerlei Parallelen zum Urteil "Oberfranken". Da ging es um eine "Regierungs"-Domain einer Deutschen Provinzregierung. Signifikante Teile des (Type-In nutzenden) Verkehrs erwarten unter der Domain einen Webauftritt der Regierung. Bei "Davos" geht es um einen Kreis eines Nachbarlandes. Zudem ist klar erkennbar, dass Davos die Domain nicht einsetzen wird um die Gemeinde (also die Amtsstellen) online darzustellen, sondern es liegt nahe, dass davos.de ganz ähnlich wie davos.ch genutzt wird, nämlich um den Fremdenverkehr zu fördern. So oder so liegt eine Verwirrung des Verkehrs vor. Aber nur der erste Fall ist vom "Oberfranken-Urteil" gedeckt. Da ging es nämlich ausdrücklich NICHT um sonstige Nutzung wie Fremdenverkehr.

Harry: Wenn die davos.de auf die gleiche Website geroutet wird auf die auch schon davos.ch geroutet ist, dann hat sich die Gemeinde Davos die Domain unter Vorspielung falscher Tatsachen "erschlichen". Nochmal: Ich denke es ist gut, dass die Domain denen gehört, die vom Verkehr auch dort vermutet werden (nämlich Davos, bzw dem Fremdenverkehrsamt von Davos). Aber nicht SO.

Anstatt jetzt die Denic zu vergrätzen würde ich mich mit denen eher verbünden. Warte wie die davos.de geroutet wird. Stellt sich die Gemeinde Davos dort vor (Ämter, Bezirksbürhermeister, etc., also so wie gemeinde-davos.ch) dann wirds schwierig. Wenn da aber sowas wie bei davos.ch erscheint, dann könntest Du die Denic eG darauf hinweisen lassen, dass sie offenkundig getäuscht wurde. Ein Zusammenhang zwischen der intendierten Nutzung und dem "Regierung-Oberfranken.de" Urteil ist dann nicht mehr gegeben. Es liegt mindestens fahrlässige oder evtl. sogar böswillige Täuschung der Denic eG vor. Die Denic eG sollte die Domain daraufhin komplett auf Eis legen, und -alleine schon zur Abwehr ähnlicher Begehren in der Zukunft- Davos strafrechtlich angehen. Du dagegen kannst die Gemeinde zivilrechtlich angehen. Hier wurde (ich kenne den passenden juristischen Beriff nicht) von Davos so etwas wie "Prozessbetrug" begangen. Sinnigerweise sogar ohne einen Prozess zu führen, denn es handelt sich bei dieser Kaltenteignung ja um einen Akt der einen Prozess ersetzen soll.

Wenn die Website nicht bis Freitag geroutet ist, dann gilt das gleiche: Dir wurde die Domain binnen 1 Woche weggenommen, anscheinend hat Davos Eilbedürftigkeit angemeldet. Wenn nun aber in einer vergleichbaren Frist die Domain gar nicht genutzt wird lag offensichtlich gar keine Eilbedürftigkeit vor - es hätte eine Diskonnektierung bis zu einer Gerichtsentscheidung ja vollauf genügt.

Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr stösst mir der Fall auf. Nochmal: Davos als Inhaber der Domain davos.de finde ich gut. Aber die Umstände dieser Kaltenteignung im Wege der Prozessvermeidung geben einem mehr als zu denken.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Domain "davos.info" wurde von Davos in der SR mit der Marke "1212514" angemeldet. Man musste damals eine IDENTISCHE Marke haben. Umso verwunderlicher, dass auch die Domain DAVOSTOURISM.INFO über die GLEICHE MARKE "1212514" in der SR gereggt wurde.

Hat jemand ein Login zur CH-Markenrecherche? Wie exakt lautet die Marke "1212514" vom 04.01.1990? Welche der beiden Domains wurde unter Verletzung der AFILIAS SR-Registrierungsbedingungen gereggt?

Es scheint als ob Davos es mit Registrierungsbedingungen schon länger nicht allzu genau nimmt. Umso mehr ein Hinweis auf eine Prozessbetrug-ähnlichen (bin kein Jurist, evtl. ist das Wort falsch gewählt, und es gab ja auch keinen Prozess) Hintergrund bei davos.de: Die Denic eG wurde wahrscheinlich grob getäuscht, der Hinweis der Gemeinde auf das Oberfrankenurteil möglicherweise in Betrugsabsicht getätigt.

Ich wiederhole mich: Ich finde es richtig, dass eine Domain "deutschen-internet-usern-überragend-bekannter-ort.de" auf eine von diesem Ort authorisierte Webiste routet. Also davos.de z.B. auf die gleiche Website wie davos.ch. Das darf aber nicht unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien herbeigeführt werden.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Fristen sind realitätsfremd. Man kann sich also nicht mehr als 2 Werktage von seinem Briefkasten entfernen, denn es braucht ja noch Zeit den Fall begutachten und den Anwalt agieren zu lassen.

Nach meinen Kenntnisstand, muss eine EV auch noch mittels Gerichtsvollzieher zugestellt werden (FAX reicht hier nicht an die DENIC) d.h. es dauert noch länger.

Harry: Wenn die davos.de auf die gleiche Website geroutet wird auf die auch schon davos.ch geroutet ist, dann hat sich die Gemeinde Davos die Domain unter Vorspielung falscher Tatsachen "erschlichen".

So sehe ich das auch.

Interessant ist auch, dass auf google.de beim "DAVOS" die Domains davos.ch, gemeinde-davos.ch und davosklosters.ch erscheint. Es gibt demnach sogar drei verschiedene Regions-Webseiten über Davos.

Harry
 
Interessant ist auch, dass auf google.de beim "DAVOS" die Domains davos.ch, gemeinde-davos.ch und davosklosters.ch erscheint. Es gibt demnach sogar drei verschiedene Regions-Webseiten über Davos.

Harry

Das sei Ihnen ja vergönnt. Wie zuvor beschrieben, werden da mit verschiedenen Domains verschiedene Aspekte der Verwaltung und des Regionsmarketings abgedeckt.

AlexS
 
https://www.swissreg.ch/srclient/faces/jsp/trademark/sr1.jsp

Eine Nummer: 1212514 kann ich überhaupt nicht finden.

Harry

Auszug aus dem WHOIS des Registry Operators Afilias:

Trademark Name:davos

Trademark Date:1990-01-04

Trademark Country:DPMA / CH

Trademark Number:1212514

Wobei das DPMA ja nicht wirklich in der Schweiz ist, aber klar das ISO 3166 Kürzel "CH" als Land angegeben wird.

Beim DPMA gibts auch keine Marke 1212514.

Hmmm......

Harry, das ist ne Steilvorlage. Es unterstreicht, dass man es in Davos mit Registrierungsbestimmungen nicht ganz so ernst nimmt. Könnte die Denic eG evtl. wirklich -so wie schon der Registry Operator von ".info"- vorsätzlich getäuscht worden sein um eine Registrierung der Domain "davos" zu erschleichen?

AlexS
 
Harry, das ist ne Steilvorlage. Es unterstreicht, dass man es in Davos mit Registrierungsbestimmungen nicht ganz so ernst nimmt. Könnte die Denic eG evtl. wirklich -so wie schon der Registry Operator von ".info"- vorsätzlich getäuscht worden sein um eine Registrierung der Domain "davos" zu erschleichen?

AlexS

Danke für die Info. Ich kann eigentlich immer nur Schweizer Wort/Bildmarken von DAVOS entdecken, und diese habe ich ja auch nie verwendet.

"Täuschen", "Prozessbetrug" etc. angeben ist etwas gewagt. Ich kenne die Hintergründe nicht und ich habe auch keine Infos von der DENIC bekommen mit welchen Markenrechten/Namensrechten die zur DENIC gegangen sind.

Wäre ein interessanter Fall, wenn die Gemeinde Davos bei der DENIC mit falschen Infos die Domain "erschlichen" hat. Das ganze wird ja immer interessanter. Ist ja schon fast "Filmreif". Wenn das ganze public wird, wäre das sicher kein gutes Image für die "Landschaft Davos".

Wäre wohl interessant, wenn Herr Heinz Kühne (Admin-C von gemeinde-davos.ch) bei der Domainpulse in Davos zu einer Podiumsdiskussion kommen würde und den Sachverhalt persönlich/öffentlich Herrn Welzel erklären würde. (oder die Person, die dafür "verantwortlich" ist)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
"Täuschen", "Prozessbetrug" etc. angeben ist etwas gewagt. Ich kenne die Hintergründe nicht und ich habe auch keine Infos von der DENIC bekommen mit welchen Markenrechten/Namensrechten die zur DENIC gegangen sind.

Daher spreche ich ja auch immer von "könnte", oder "wäre es möglich das".

Wäre ein interessanter Fall, wenn die Gemeinde Davos bei der DENIC mit falschen Infos die Domain "erschlichen" hat.

Weniger mit falschen Infos als unter Vorspiegelung falscher Intentionen: Es ist ja offensichtlich, dass Davos einen Anwalt auf die Denic eG losgelassen und denen gesagt hat: "Freunde, wollt ihr noch so ein Klopperurteil des BGH mit entsprechenden Kosten, oder seht ihr ein, dass ein Übertragungsgesuch der Kreis-Regierung Gemeinde Davos analog zu dem Urteil Regierung-Oberfranken.de steht?". Das aber wäre nur dann der Fall, wenn sich eben DIESE Kreis-Regierung dort selbst vorstellen möchte, die Domain also zur Wahrnehmung amtlicher Aufgaben -und NICHT zur touristischen Vermarktung der Region- benötigt! Zwar ist die Nutzung zur touristischen Vermarktung logisch und würde Sinn machen, wäre dann aber eben nicht mehr Anlass genug eine "Kaltenteignung" unter Unmgehung juristischer Auseinandersetzung zu rechtfertigen.

Das ist ein bisschen so, als wenn die Polizei bei Rot über die Ampel fährt, und dabei Blaulicht nutzt: Das darf die Polizei. Aber nicht um z.B. schneller in den Feierabend zu kommen, sondern nur bei Vorlage entsprechender Dringleichkeitsvoraussetzungen (rasche Anfahrt zum Einsatz z.B.).

Warten wir mal ab, ob sie die Domain bis Freitag routen, und was da dann zu sehen ist.

Wäre wohl interessant, wenn Herr Heinz Kühne (Admin-C von gemeinde-davos.ch) bei der Domainpulse in Davos zu einer Podiumsdiskussion kommen würde und den Sachverhalt persönlich/öffentlich Herrn Welzel erklären würde. (oder die Person, die dafür "verantwortlich" ist)

Harry

Das wird im Leben nicht passieren. Zudem ist der Admin-C ja nur ein Empfangsbevollmächtigter. Sozusagen der Grussonkel für den Postboten.

AlexS
 
Reverse Domain Hijacking

riecht für mich a bissl nach Reverse Domain HiJacking!

sicher, davos.de ist eine kritische Domain, aber so, ohne Umwege über eine fundierte Rechtssicherheit per Gericht, zu enteignen, kommt mir schon ein wenig vor wie Gangstermethoden einer korrupten Registry, deren vollzogenen Tatbestand man eher in Weissrussland oder eines anderen totalitären Staates vermutet, wo man das Wort "Rechtsstaat" nicht kennt!

was ich an dieser Stelle nicht weiss, ob gebietskörperliche Ansprüche sowie Ansprüche auf hoheitliche Begriffe gegenüber der deutschen Registry Denic auf das Hoheitsgebiet der BRD beschränkt sind oder darüber hinaus gehen?

Harry, vielleicht kann dein Anwalt prüfen, ob in diesem Fall der § 266 StGB Anwendung findet, m.E. bewegt die Denic sich bereits in einer für sie ungünstigen juristischen Grauzone;-)

§ 266 StGB Untreue - dejure.org
 

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