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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

also harry, du willst uns doch nicht erzählen, dass dankbarkeit dir gebürt, weil du so nett bist und geschäftlich gegen eine kleine spende domains barmherzig vermietest...

iss der falsche weg, hier sowieso:)
 
also harry, du willst uns doch nicht erzählen, dass dankbarkeit dir gebürt, weil du so nett bist und geschäftlich gegen eine kleine spende domains barmherzig vermietest...

Also ich sehe absolut NICHTS verwerfliches, wenn man Keyworddomains und Domains wo das Keyword zum Allgemeingut zählen, vermietet, verpachtet oder verkauft. Ich lasse mir hier sicher nichts andichten oder ein schlechtes Gewissen einjagen. Selbst Gerichte haben schon so entschieden, dass eine Stadtname ein Allgemeingut ist.

Das Gericht meint zudem, Städtenamen seien Allgemeingut,
http://www.domain-recht.de/domain-r...land-berlin-verliert-domain-streit-62557.html

Mich erinnert das ganze schon ziemlich an champagner.de. Da haben selbst alle drei LG-Richter zu mir gehalten (keine Unterlassung und auch keine Löschung) und beim OLG waren sich die Richter nur nicht einig, weil ich glaube es einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich für das Produkt "Champagne" gab. Aber selbst da, hätte es maximal einen Unterlassunganspruch wegen Verwässerung gegeben, dass ich z.B. Weine auf champagner.de nicht bewerben darf. Es hätte aber auch anderes ausgehen können, dass die überhaupt kein Anrecht haben. Eine Löschung haben selbst die drei OLG-Richter bei der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen. Ich bin dann einen Vergleich eingegangen, da ich ja nicht ausschließen konnte, dass Google oder Yahoo nicht auch beim Keyword "Champagner" in den jeweiligen Werbetexten der Kunden etwas von "Weine" drinnen stehen haben. Wenn ich z.B. einen Shop betrieben hätte, wo man nur Champagner kaufen kann, hätte der Verband wohl nichts dagegen machen können.

Also wenn ein Stadtname nicht Allgemeingut ist, dürfte wohl jede Stadt den jeweiligen Markeninhaber auf Verwässerung (Rufausbeutung der Stadt) verklagen. Das wird aber keine Stadt machen, da sie genau weiß, dass sie keine Chance gegen einen Markeninhaber hat. Demnach kann eine davos.de auch keine Rechte Dritter verletzten, außer es wäre eine Behinderung z.B. wenn ich die gemeinde-davos.ch besitzen würde und die "Gemeinde Davos" kann sich dort drauf nicht präsentieren.

In meinen Fall kann man ja wohl auch nicht von einer Behinderung sprechen, weil es einerseits bereits eine passende Webseite auf davos.ch gibt, Davos sogar #1 bei Google.de ist und es sich hier nicht einmal um eine Stadt Davos sondern um eine "Landschaft Davos" in der Schweiz handelt.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte hier noch hunderte weitere Beispiele aufzählen. Wenn "DAVOS" nicht Allgemeingut ist, warum verwenden so viele Firmen das Wort "Davos" ? Oder meinst Du, bezahlen die ganzen Firmen Lizenzgebühren an die "Landschaft Davos" dass die das Wort "Davos" für ihre Produkte verwenden dürfen oder müssen die auch alle mit einer Schadensersatzklage rechnen ?


Harry


Harry,

ja, jeder darf "Davos" als Kennzeichen verwenden.

TROTZDEM hat die geo-politische Entität die unter dem Namen "Davos" in Deutschland wohl ein Kennzeichen im Range einer "berühmten Marke" innehat das Recht ihren dem Verkehr bekannten Namen unter .de zu erstreiten! ZU ERSTREITEN, nicht einfach die Übernahme zu kommandieren.

AlexS
 
TROTZDEM hat die geo-politische Entität die unter dem Namen "Davos" in Deutschland wohl ein Kennzeichen im Range einer "berühmten Marke" innehat das Recht ihren dem Verkehr bekannten Namen unter .de zu erstreiten!

OK, ist Deine persönliche Meinung. Ich lasse mir das gerne durch ein rechtskräftiges BGH-Urteil "schriftlich" geben da ich das definitiv nicht glaube.

Es gibt bereits genügend Beweise und Gerichtsurteile die gegen Deine "Theorie" sprechen. Was hast Du an rechtlichen Grundlagen vorzuweisen die Deine Theorie untermauern ?

Harry
 
Nochmal davos.eu:

Auch das Halten der davos.eu könnte die Eurid Bestimmungen verletzen, da (so hat es den Anschein) ein Nicht-Community-Mitglied hier einen Mittelsmann dazu veranlasst (und dann natürlich auch dafür bezahlt) hat, diese Domain berechtigten Mitgliedern der Community (European Community) der Nutzung zu entziehen, also z.B. der Italienischen Firma Davos! Auch die Nicht-Nutzung der Domain durch den Registranten stützt die These, dass er im Auftrag der Gemeinde handelt. Ob nun die Gemeinde Davis DIREKT oder über Mittelmänner registriert ist im Endeffekt egal. ".eu" darf NUR von Community Members gereggt werden, und Davos liegt in der Schweiz, ist also NICHT registrierungsberechtigt!

Hätte Davos ein "Tourism Office" z.B. in Frankfurt, oder Berlin, dann könnte dieses ja als eigenständige juristische Person als Registrant agieren. Ist aber wohl nicht der Fall.

AlexS
 
OK, ist Deine persönliche Meinung. Ich lasse mir das gerne durch ein rechtskräftiges BGH-Urteil "schriftlich" geben da ich das definitiv nicht glaube.

Harry, fast alle hier geben einfach ihre "persönliche Meinung" wieder. Falls diese sehr von denen anderer abweichen, posten die dann schon. Das ist so eine Art "Forums-Demokratie". Klar kann ich voll daneben liegen. Ich gebe halt meine Meinung wieder.

AlexS
 
Finde es eigentlich eine Frechheit der Schweiz (bzw. Schweizern) die .eu vorzuenthalten! Auch wenn die Schweiz nicht in der EU ist so ist Sie immernoch Teil Europas!
 
Auch das Halten der davos.eu könnte die Eurid Bestimmungen verletzen, da (so hat es den Anschein) ein Nicht-Community-Mitglied hier einen Mittelsmann dazu veranlasst (und dann natürlich auch dafür bezahlt) hat, diese Domain berechtigten Mitgliedern der Community (European Community) der Nutzung zu entziehen, also z.B. der Italienischen Firma Davos! Auch die Nicht-Nutzung der Domain durch den Registranten stützt die These, dass er im Auftrag der Gemeinde handelt. Ob nun die Gemeinde Davis DIREKT oder über Mittelmänner registriert ist im Endeffekt egal. ".eu" darf NUR von Community Members gereggt werden, und Davos liegt in der Schweiz, ist also NICHT registrierungsberechtigt!

Freut mich, dass Du auch jetzt draufkommst, dass es nicht nur einen einzigen Rechteinhaber von Davos gibt sondern viele.

Die Domain ist bei United-Domains (so wie die anderen Davos Domains auch, und die Nameserver lauten auch ns.everyware.ch/ns2.everyware.ch d.h. Schweizer Nameserver. Würde mich als sehr wundern, wenn die Domain nicht der Genossenschaft gehört da die Domain ja auch wie die anderen davos-Domains, nicht konnektiert ist.

Harry
 
Hätte Davos ein "Tourism Office" z.B. in Frankfurt, oder Berlin, dann könnte dieses ja als eigenständige juristische Person als Registrant agieren. Ist aber wohl nicht der Fall.

Danke für die Info. Dann könnte es ja sein, dass dies noch komplexer wird, da es hier nicht rein nur um EU-Recht geht sondern um internationales Recht. Ich bin kein Anwalt, aber es könnte durchaus sein, dass EU-Mitgliedsstaaten hier einen anderen Schutz genießen als Nicht-EU Mitgliedstaaten - außer es gibt hier spezielle Abkommen zwischen der Schweiz und EU/Deutschland. (glaube ich aber eher nicht, sonst dürften Schweizer auch .eu Domains registrieren)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Sie bestimmt schon gehört oder gelesen haben, startet am 7.Juni die Phase der Landrush2* für die neue Domain Endung ".eu". Da aber die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, wurde unsere Nation für die Registration der neuen Domains ausgeschlossen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen in England eine Treuhandfirma zu gründen, die es uns ermöglicht die neue Europa Domain .eu für unsere Schweizer Tourismus-Regionen, Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten, Hotels, Firmen, Gemeinden und für alle die Ihre .ch Adresse unter .eu auch besitzen wollen, zu registrieren und zu verwalten

Landrush 2 Phase: EU Domain (.eu) auch für die Schweiz

Scheinbar gibt es wohl mehrere (Schweizer) Firmen die eine Treuhandschaft für .eu Domains anbieten.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Freut mich, dass Du auch jetzt draufkommst, dass es nicht nur einen einzigen Rechteinhaber von Davos gibt sondern viele.

Die Domain ist bei United-Domains (so wie die anderen Davos Domains auch, und die Nameserver lauten auch ns.everyware.ch/ns2.everyware.ch d.h. Schweizer Nameserver. Würde mich als sehr wundern, wenn die Domain nicht der Genossenschaft gehört da die Domain ja auch wie die anderen davos-Domains, nicht konnektiert ist.

Harry

Ein Deutscher Anwalt darf ja einen Schweitzer Dienstleister für das Betreiben der NS seiner .eu Registrierung nutzen, dem steht ja nichts entgegen! Aber Du hast Recht: Das ist ein bisserl verräterisch ;-)

AlexS
 
Hier etwas wegen einer unberechtigten Löschung einer Domain durch die DENIC:

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DENIC eG im Rahmen einer Domainpfändung als Drittschuldnerin im Sinne des § 840 Abs. 1 ZPO haften kann, wenn sie ihre Drittschuldnereigenschaft unberechtigt ablehnt, die betreffende Domain löscht und damit zulässt, dass diese Domain auf einen Dritten übertragen wird.

LG Frankfurt a.M.: Lehnt die DENIC ihre Eigenschaft als Drittschuldner bei einer Domainpfändung ab, kann sie auf Schadensersatz haften | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja Harry.
Da habe ich eine Idee.
Ich kann ja all deine Domains pfänden lassen, dann kann die Denic sie nicht mehr löschen.
Wir machen dann später halbe halbe beim Verkauf.:idea:
 
Ja Harry.
Da habe ich eine Idee.
Ich kann ja all deine Domains pfänden lassen, dann kann die Denic sie nicht mehr löschen.
Wir machen dann später halbe halbe beim Verkauf.:idea:

So habe ich das noch gar nicht gesehen. Mal sehen wo hin die Reise geht. :captain:

Vielleicht mache ich eine Art "Ausschreibung" welcher Anwalt den Fall übernehmen will. Auch wenn ich meine, dass der Fall "eindeutig" ist, möchte ich die DENIC als "Gegner" nicht unterschätzen weil ich hier zu 99,9% (erstmalig) bis zum BGH gehen werde/muss. Ich brauche hier wohl den für diesen Fall "kompetentesten" Anwalt für die Sache. Bevor ich aber mit der "Ausschreibung" beginne, möchte ich zunächst die "Beweißaufnahme" abschließen damit jeder Anwalt die gleichen Unterlagen zur Ansicht bekommt. d.h. bis zur Klageeinreichung wird es wohl noch etwas dauern.

Hat jemand eine Ahnung, ob es eine "öffentliche" Ausschreibung für eine Klage überhaupt schon einmal gegeben hat ? Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig ? Man könnte so etwas ja vielleicht über eine Presseaussendung machen. Besser wäre aber wohl, wenn ich einzelne Kanzleien selber kontaktiere und bei Interesse die Unterlagen zusende.

Kennt hier vielleicht jemand eine Anwaltskanzlei, die schon öfters gegen die DENIC geklagt hat und auch gewonnen hat ? Kann man in den veröffentlichten Urteilen irgendwie in Erfahrung bekommen, wer der Prozessbevollmächtigte war ?


Schade eigentlich, dass es so gekommen ist. Ich hätte nie im Traum gedacht, dass die "große DENIC" einmal mein Gegner sein wird. Wenn man sich die Präsentationen von Herrn Welzel so ansieht, wird dieses davos.de Urteil unterm Strich wohl für die DENIC noch wichtiger werden wie das von ihm immer zitierte ambiente.de Urteil.

Hier geht es ja schon lange nicht mehr um eine einzelne Domain sondern um ein Allgemeines Interesse an dem Fall. Wenn ich verlieren sollte, wird das wohl weitere Domainlöschungen zur Folge haben, wenn ich gewinnen sollte, festigt das meine Meinung, dass ausländische Städte/Ländernamen-Domains unbedenklich sind.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:

Man lese dieses beknackte Urteil. Unglaublich!

Da hatte jemand Schulden, und des Schuldners Domain "pfänden lassen". Da alleine fängt es schon an: Da gibts nix zu "pfänden", der Vertrag zwischen Registrant und Registry Operator ist keinerlei "Wertgegenstand", die Domain "gehört" nicht dem Schuldner.

Aber gut: Dann hat der Kläger die Denic von der Pfändung schriftlich informiert. Toll. Wenn ich als Registry Operator also einen Pfändungsbschluss zugesendet bekomme, muss ich jetzt anfangen meine Geschäftsabläufe zu ändern? Für ein Produkt, für dass ich überhaupt nur 1 Euro im Jahr an Gebühren verlange? Spinnen die Gerichte? Die Denic muss jetzt also:
  1. Dem Inhaber verbieten die Domain zu übertragen
  2. Drittbegehren die Domain zu löschen ignorieren
  3. Dem Inhaber verbieten die Domain zu löschen
  4. Wenn der Inhaber nicht mehr zahlt, die Domain auf eigene Kosten weiterbetreiben?

Man stelle sich die Implikationen vor!

Die Denic hat logischerweise sofort jeglicher Mitwirkungspglicht widersprochen, und die Domain wurde flix vom Schuldner auf einen Dritten übertragen (via Löschung und Snap? War 2008, da ging sowas noch ganz gut). Frage mich, warum der Kläger keinen Dispute beantragt hat? Weiss jemand mehr, hatte er das, bzw hätte er einen bekommen?

Jetzt, DER HAMMER, soll ausgerechnet die DENIC (die ja nur rund 1 Euro pro Jahr pro Domain für Ihren Service -der sie ja Aufwände kostet- einnimmt) DIE GESAMTE SCHULD des SCHULDNERS an den Kläger bezahlen! Weil die Domain gelöscht wurde. 1.485,79 EUR. Also die Einnahmen aus weit über tausend Domain-Jahren?

Ich stimme dem Urteil nicht zu.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Der nächste Harry schickt dann den Pfändungsbeschluss an Google mit der Forderung, das gepfändete Projekt auf Platz 1 zu lassen. Oder sonst ...
 
Wie ist eigentlich die Rechtslage bei Bundesländerdomains? Ich denke genau so bedenklich.
Bis gestern war z.B. Nordrheinwestfalen.info frei zu reggen (wurde mal gedroppt), davor waren wohl bei vielen .info domains Marken eingetragen (inkl. dem o.g.) und zwar von diesen Firmen

Markenreports und Markenthemen

Ich hab die domain nicht angefasst, obwohl z.B. die gleiche .info mit Bindestrich für 5k gelistet ist und 5 Gebote hatte bei SEDO. Gestern wurde sie dann von jemandem genommen (WHOIS protected ;-)
 

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