Die Mitgliedschaft ist kostenlos – mit vollem Zugang zu allen Funktionen; Upgrades bieten Extras wie Bannerwerbung und Newsletter-Platzierungen. ✅ Signatur-Links sind jetzt für alle frei. 🚫 KI-generierte Inhalte (LLM) sind nicht erlaubt – nur eigene Erfahrungen und Gedanken zählen, sonst droht Kontosperrung.

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Hier auch eine interessante WIPO-Entscheidung: zermatt.com

...eine Täuschung der Nutzer über die Inhaberschaft liege nicht vor, da diese es gewohnt seien, dass viele Domains in Händen von Dritten stünden; zudem würden nur Zermatt spezifische Daten bereit gestellt und die Domain sei bereits 1996 registriert worden, was den Antragstellern schon lange bekannt ist....

Panel David H. Bernstein, der alleine als Panel eingesetzt war, kam zu dem Ergebnis, die Inhaberin dürfe die Domain behalten.

...geografische Begriffe per se nicht unter der UDRP geschützt sind...

Die Domain wird ordentlich genutzt, und das seit zehn Jahren. Aufgrund der langjährigen Duldung komme ein schutzwürdiger Besitzstand in Betracht.

In ihren Anmerkungen zur WIPO-Entscheidung gehen Bundi und Schmidt auf gleichgelagerte Fälle ein, die in der Regel scheiterten wie zum Beispiel heidelberg.net, stmoritz.com und andere.


WIPO – zermatt.com bleibt in asiatischer Hand
 
Harry,

Äpfel, Birnen. Konkret diese UDRP Entscheidung:
Dir wurde eine ".de" Domain von der Gemeinde Davos weggenommen. Der ccTLD Operator von ".de" untersteht aber gar nicht den WIPO Richtlinien. Was Wipo da so alles entscheidet ist sowohl der Denic eG und auch Deutschen Richtern total schnuppe. Die gesamte "Rechtsauffassung" der WIPO und von Deutschen Gerichten ist einfach komplett verschieden.

Klar hat der Inhaber der zermatt.com gewonnen. Um eine ".com" via UDRP rauszuklagen muss man ja auch recht hohe Hürden überwinden, und die Regeln sind so einfach wie klar:
  1. Man benötigt ein IDENTISCHES Trademark (hatte Zermatt wohl eher nicht)
  2. Die Domain muss "in bad faith" registriert worden sein, also in "böser Absicht". War nicht der Fall.
  3. Es muss ein Nichtvorhandensein von "Legitimate Use" ("Legitime Nutzung") vorliegen. Lag aber nicht vor, da die Domain ja (aus WIPO Sicht) auf dem Begriffsfeld genutzt wurde! Daher auch der Zusatz " ...geografische Begriffe per se nicht unter der UDRP geschützt sind...". In DE dagegen ist im Deutschen Recht so ein Schutz sehr wohl vorhanden! Geo Begriffe sind zwar von jedermann nutzbar, aber die Gebietskörperschaft hat Anrecht auf z.B. Domainnamen um sich dort zu präsentieren.

Insofern traf KEINER der drei Voraussetzungen zu. Daher das WIPO Urteil. Nicht wirklich überraschend.

Der Satz "Die Domain wird ordentlich genutzt, und das seit zehn Jahren. Aufgrund der langjährigen Duldung komme ein schutzwürdiger Besitzstand in Betracht" würde wohl kaum von einem Deutschen Richter in den Mund genommen. Stell Dir vor jemand hat unter "berlin.de" seit 10 Jahren ein Berlin Portal. Warum sollte das das Land Berlin davon abhalten sein Recht sich unter diesem (weltweit, und in DE 100% aller Internet User wohl bekannten) Namen im Internet darzustellen wahrzunehmen? So ein Recht verjährt ja nicht. Wipo aber achtet NICHT extra auf Gebietskörperschaften, Geo-Begriffe werden als "Generic Terms" eingestuft.

Anders wenn der Ort "Schachmatt" heissen würde, und unter SchachMatt.de eine Schach-Seite ist. DANN (weil generischer Begriff) könnte man bei der Verteidigung der Domain vor einem Deutschen Gericht mit dem Argument der langjährigen Nutzung etc kommen.

Wie immer: Alles meine "Laien"-Meinung, aber vermutlich nicht weit von der Realität entfernt.


AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas Neues :elefant:

Zweckverband Rheingau beendet Streit um Rechte an Domain Rheingau.de

Um unnötige Kosten zu vermeiden, hat der Vorstand des Zweckverbandes einstimmig beschlossen, den Streit um die Rechte an der Domain rheingau.de zu beenden, berichtet der Verbandsvorsteher, der Wallufer Bürgermeister Manfred Kohl (SPD). Wie berichtet, hatte der Zweckverband einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgezogen. Der Zweckverband war damit einer Empfehlung des Oberlandesgerichts gefolgt. Der zuständige Zivilsenat hatte erklärt, dass das Bestreben des Verbandes, den Internetprovider Vistec und die Werbeagentur Klickrhein von Frank Förster zur Herausgabe der Domain zu zwingen, keine Aussicht auf Erfolg habe. Bereits das Landgericht hatte deutlich gemacht, dass das Wort Rheingau nur eine geografische Region bezeichne. Rechte an dem Begriff stünden dem Zweckverband nicht zu. Konsequenterweise sei inzwischen auch der Antrag auf den Dispute-Eintrag bei der Denic, der Registrierungsstelle für de-Domains, zurückgenommen worden, erklärt Kohl.

Der Zweckverband bedauere die Festlegung des Gerichts. Dies führe zu dem unerfreulichen Ergebnis, dass ein privates Anzeigenportal und nicht der Zweckverband und die Rheingauer Städte und Gemeinden unter der Adresse rheingau.de im Internet vertreten seien. Der Zweckverband ist seit einigen Monaten unter der Adresse Start zu finden.

In den bisherigen Verfahren seien Kosten in einer Größenordnung von rund 10 000 Euro entstanden, so Kohl. Wert legt er auf die Feststellung, dass in der Vergangenheit sehr wohl das Gespräch mit dem Betreiber des Anzeigenportals gesucht worden sei.

Wiesbadener Kurier - Zweckverband Rheingau beendet Streit um Rechte an Domain Rheingau

bzw. bei domain-recht.de

rheingau.de – Zweckverband gibt vor OLG auf

bzw. das Urteil

http://www.rechtsanwalt.de/Urteile/rheingau.de_Landgericht_Frankfurt_Az._2-06_O_267_10.pdf

bzw.

Da der Zweckverband seine Ansprüche zudem auch auf die nachträglich angemeldete Wort-/Bildmarke „Kulturland Rheingau“ stützte, stellte der Prozessbevollmächtigte von VISTEC/klickrhein, Dr. Hajo Rauschhofer, im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung Löschungsantrag gegen die Marke.
Auch wenn die Wort-/Bildmarke nicht gelöscht wurde, stellte das Deutsche Paten- und Markenamt (DPMA) sehr deutlich heraus, dass „der Wortbestandteil der angegriffenen Marke in Alleinstellung als Herkunftsangabe für sämtliche Waren und Dienstleistungen glatt beschreibend“ sei (S. 5 des Beschlusses). Dies bedeutet, dass „Kulturland Rheingau“ als Wortfolge nicht schutzfähig ist, mithin der Zweckverband niemandem untersagen kann, mit dieser Wortfolge zu werben.

Auf diese Feststellung verwies nun auch der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt und bewerte „Rheingau“ ebenfalls als glatt beschreibend ohne jegliche Unterscheidungskraft.

http://www.rechtsanwalt.de/kanzlei/reload.htm?..//Domain-Verfahren-rheingau-rechtskraeftig.html


Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor kurzem klickte ich aus Recherchegründen eine Liste von typischen URLs durch, die den Namen eines deutschen Ortes bzw. einer Stadt, Beispiel berlin.de, nutzen. Teilweise waren es Firmen, speziell Werbeagenturen und ITler, ein Rechtsanwalt und einige private Seiten, in der Regel waren es aber kleiner Orte (Beispiel falkenthal.de), die auf ihren Namen "verzichten". Es waren eine Vielzahl an de-Domains, die nicht dem Ort zugeordent waren. Eines hatten jedoch fast alle gemeinsam, der Seiteninhaber hatte den Ortsnamen als Nachnamen.

Gruß monte
 
Ein weiterer, bis jetzt nicht besprochener Aspekt ist, dass ja nicht nur dem Domaininhaber DAY sondern auch der Vermarktungsfirma Adomino durch diese Löschung ein Schaden entstanden ist, da die Adomino durch die Vermarktung Geld verdient hat und auch bei einer Pacht, Pachtkauf oder Verkauf der Domain Geld verdient hätte.

Sicher ist wohl, wenn die Gemeinde Davos mit Markenrechten der Wort/Bildmarke der Davos Genossenschaft gegen die DENIC gekommen ist, dass hier wohl nur der Bildbestandteil der Marke, aber nicht der Wortbestandteil "DAVOS" geschützt sind (wenn man die Begründung des DPMA wegen Löschung der Rheingau Wort/Bildmarke logisch folgt)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja genau Harry und nicht zu vergessen der Schaden der deinem Registrar entstanden ist. Also die 2,50€ bei der Auflistung nicht vergessen!

Hättest dich halt am besten schnell in Davos umtaufen lassen und alles wäre schon geritzt.

Gruß
Thomas
 
Hast vermutlich recht. Adomino werden wir aus der Klage vermutlich rausnehmen, ist aber noch nicht fix. Würde die Klage nur unnötig kompliziert und unleserlich machen. Die Klage scheint nun aber trotzdem um einiges komplexer und umfangreicher zu werden wie derzeit geplant. Kann durchaus sein, dass es noch einige Wochen dauert bis wir die Klage einreichen da es wohl doch einige hundert Seiten in Summe werden. Ich mache lieber Nägel mit Köpfen als Schnellschüsse abzufeuern (EV) die in die "Hose" gehen können.

Harry
 
Ich mache lieber Nägel mit Köpfen als Schnellschüsse abzufeuern (EV) die in die "Hose" gehen können.
tut mir leid aber es fällt mir schwer bei so einem Schmarn sachlich zu bleiben und erinnert mich irgendwie an einen Cartoon:

"...ein Weisser begegnet einem Schwarzen und sagt zu ihm: "Du schwarz, der antwortet darauf ich weiss", darauf hin sagt der Weisse etwas energischer wieder: "du schwarz" die Antwort wieder die selbe "ich weiss"..."
 
tut mir leid aber es fällt mir schwer bei so einem Schmarn sachlich zu bleiben und erinnert mich irgendwie an einen Cartoon:

"...ein Weisser begegnet einem Schwarzen und sagt zu ihm: "Du schwarz, der antwortet darauf ich weiss", darauf hin sagt der Weisse etwas energischer wieder: "du schwarz" die Antwort wieder die selbe "ich weiss"..."

Wie schon x-Mal besprochen, ist das eine Ansichtssache wegen der EV. Schlussendlich ist es meine (Ex)Domain um die es geht und demnach muss auch ich vor Gericht und sonst niemand anderer hier und ich habe außerdem auch selbst das finanzielle Risiko zu tragen. Nur weil hier die große Mehrheit meint, dass eine EV die eilerlegene Wollmilchsau ist, heißt das noch lange nicht, dass dies auch in meiner Konstellation so ist.

Wenn Du z.B. wegen Deiner vielen 3-stelligen .de Domains eines Tages einen oder mehrere nette Briefe von der DENIC bekommst, steht es Dir ja natürlich frei, jede Domain mittels EV einzeln zu bekämpfen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry du hast nicht verstanden was "Schmarn" ist - ich denke so ziemlich alle haben den Witz verstanden und für dich erkläre ich ihn...

du wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich und wiederholst dich...usw usw usw...
 
Scheinbar hat die Genossenschaft oder Gemeinde Davos die davos.eu im Jahr 2010 um 9500 EUR gekauft. Es steht zwar im WHOIS ein Treuhänder drinnen, der Nameserver-Eintrag ns(2).everyware.ch und die Tatsache, dass die Domain genauso wie die davos.at und davos.info nicht konnektiert ist, deuten darauf hin, dass der Inhaber die Genossenschaft oder Gemeinde Davos ist.

davos.ch, davos.eu, davos.info und davos.at haben die gleichen Nameservereinträge:

ns.everyware.ch
ns2.everyware.ch

.eu Domain-Preise

Was meint Ihr, wäre eine davos.de wert, wenn die davos.eu schon alleine um 9500 EUR vermutlich von der Genossenschaft/Gemeinde Davos gekauft wurden.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist dir aber nicht Ernsthaft vor ein paar Stunden erst aufgefallen oder?

Hab vor 2 Wochen oder so gedacht sollste das Schreiben aber dachte dann das wird er wohl mit bekommen haben.

Naja Irren ist menschlich.

Gute Nacht
 
Das ist dir aber nicht Ernsthaft vor ein paar Stunden erst aufgefallen oder?

Hab vor 2 Wochen oder so gedacht sollste das Schreiben aber dachte dann das wird er wohl mit bekommen haben.

Also ich bin bis gestern davon ausgegangen, dass die davos.eu, genauso wie die davos.info auch, in der Sunrise "erworben" wurde.

In der davos.eu WHOIS Zeitlinie kann man erkennen, dass es im Mai 2010 einen Inhaberwechsel gegeben hat. Laut domainpreise.com wurde die Domain davos.eu scheinbar sogar mittels Sedo Auktion (Auktion Icon) am 12.5.2012 verkauft.

Tarpas hat HIER sogar am 23.6.2010 berichtet.
https://consultdomain.de/forum/dot-tld-forum/47268-eu-domains-der-eurokrise.html#post269183

Sehr eigenartig warum die nicht die Domain mittels ADR günstig "erworben" und anstatt dessen um 9500 EUR gekauft haben. Vielleicht wäre dann ja einem ADR-Panel aufgefallen, dass die doch kein Anrecht auf die davos.eu haben, da die ja außerdem auch noch gar keine .eu Domain als Schweizer Genossenschaft halten dürfen. Naja, irgend wann kommt wohl alles raus. So gut kann man sich wohl auch nicht hinter einem deutschen Treuhänder verstecken. Diese "davos.de Aktion" könnte der Genossenschaft ggf. sogar die davos.eu "kosten".

Vielleicht würden sich die davos-music.com (deutsche Firma) oder die italische Firma davos.it über eine davos.eu freuen ? Mittels eines ADR-Verfahrens, wäre die wohl schnell die davos.eu wieder los.

Interessant auch, dass die Genossenschaft am 21.7.2012 d.h. kurz vor dem Schreiben an die DENIC wegen der davos.de, die davos-hotels.com um 1665 EUR gekauft hat.

Domainsuche Keyword davos auf Domainpreise.com - aktuelle Domainverkaufspreise - Domainpreise

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry, es ist doch offensichtlich, dass die Genossenschaft oder wer auch immer eine Schwachstelle der Denic dreist ausgenutzt hat, andere Optionen, wie der Zukauf von Davos Domains genauso in Betracht kommen, so wie du das hier aktuell mitgeteilt hast;-)

werde den Verdacht auch nicht mehr los, dass deine Vorbereitung, einen Mammut-Prozess gegen die Denic anzustrengen, eine Selbstinszenierung deiner Persönlichkeit und auch vielleicht deines Anwalts ist, wo das Risiko für dich nicht gering ist, im Finale eine Schlappe zu erleiden, wo deine Vorgeschichte in Verbindung mit brisanten Domainnamen zum Tragen kommen kann, schon mal darüber nachgedacht?

vielleicht brauchst du auch nur den Nervenkitzel und in Prozesse verwickelt zu sein, gehört zu deinen grossen Leidenschaften, es ist genau betrachtet ein schönes Geschäftsmodell deiner dich vertretenen Anwälte, die sowas bis zur bitteren Neige durchziehen wollen, so gesehen macht eine EV kaum Sinn, je länger die Spieldauer, umso lukrativer das Geschäft durch die Instanzen, wo ein Gewinner von Anfang an feststeht: DEIN RECHTSBEISTAND!

Trotzdem, viel Erfolg...
 
Zuletzt bearbeitet:
werde den Verdacht auch nicht mehr los, dass deine Vorbereitung, einen Mammut-Prozess gegen die Denic anzustrengen, eine Selbstinszenierung deiner Persönlichkeit und auch vielleicht deines Anwalts ist, wo das Risiko für dich nicht gering ist, im Finale eine Schlappe zu erleiden, wo deine Vorgeschichte in Verbindung mit brisanten Domainnamen zum Tragen kommen kann, schon mal darüber nachgedacht?

vielleicht brauchst du auch nur den Nervenkitzel und in Prozesse verwickelt zu sein, gehört zu deinen grossen Leidenschaften, es ist genau betrachtet ein schönes Geschäftsmodell deiner dich vertretenen Anwälte, die sowas bis zur bitteren Neige durchziehen wollen, so gesehen macht eine EV kaum Sinn, je länger die Spieldauer, umso lukrativer das Geschäft durch die Instanzen, wo ein Gewinner immer feststeht: DEIN RECHTSBEISTAND!

Das mag vielleicht den Eindruck machen. Faktum ist aber, dass ich leider bei jedem Prozess so viel Zeit investiere da ich nicht mehr so wie z.B. bei der oesterreich.de (und vielen anderen) den großen Fehler begehen möchte, dass ich den Anwalt blind vertraue und ihm die Sachen alleine machen lassen und dann vor den Scherben eines verlorenen Prozesses stehe. Darum bin ich natürlich auch seit dem oesterreich.de Urteil bei jeder mündlichen Verhandlung dabei und arbeite bei den Schriftsätzen aktiv mit.

Gerade bei solchen Sachen wie bei der davos.de, wo es quasi unendlich viele Beweise zu suchen und finden gibt, ist es nach meiner Meinung sehr wichtig, so viel wie möglich an Beweisen zu beschaffen damit es die Richter dann auch leichter haben "richtig" zu entscheiden. Ich bin mir sicher, dass generell viele Urteile anders ausgegangen wären, wenn die Anträge richtig formuliert geworden wäre und der Kläger oder Beklagte mehr Beweise den Richtern vorgelegt hätte. Nach meinen Wissensstand darf eigentlich ein Richter nicht selbst recherchieren und darf nur die eingereichten Beweise lesen und sich dann ein Urteil bilden.

Ich kann hier leider auch nicht aus meiner Haut und versuche alles perfekt zu machen. Perfekt in meine Augen kann aber ein Schriftsatz nur werden, wenn selbst ich meine, dass alles an Beweisen drinnen steht. So brauche ich mir dann, falls ich doch verlieren sollte keine Vorwürfe (mehr) zu machen, dass ich nicht ALLES versucht habe den Prozess zu gewinnen. Man sieht ja in diesem Thread, dass ich immer wieder auf neue Aspekte und Beweise stoße, die die DENIC und die Genossenschaft/Gemeinde Davos immer mehr in den "Abgrund" stoßen. Wenn ich das alles einen Anwalt recherchieren lassen müsste, dann wäre das unbezahlbar für mich. Deshalb mache ich die Recherche auch u.a. aus Kostengründen.

Eine Selbstinszenierung bei der davos.de ist das mit Sicherheit nicht, denn mein Anwalt und ich hätten bei einigen gewonnenen Prozessen auch an die Öffentlichkeit gehen können, was mein Anwalt und ich aber nicht gemacht haben.

Eine große Leidenschaft ist das nur begrenzt. Ich kann nicht abstreiten, dass mich generell rechtliche Sachen interessieren. Das heißt aber sicher nicht, dass ich mich über jeden neuen Rechtsstreit freue.

Für meinen Anwalt ist das mit Sicherheit KEIN lukratives Geschäft und ich bin froh, dass er mir preislich auch immer entgegen kommt. Einen Anwalt der nach Stundenbasis z.B. 300+ EUR verrechnet, könnte ich mir mit Sicherheit nicht leisten.

Harry
 
die Domain davos.de hast du wahrscheinlich schon bezüglich einer "Bewirtschaftung" aufgegeben, jedenfalls geht es dir primär nicht mehr darum, die gekaperte Domain zurück zu bekommen?

so wie ich das mitbekommen habe, möchtest du die Denic dazu verpflichten, Dir ein hübsches Sümmchen an Schadensersatz zu leisten?! wie hoch das "Schmerzensgeld" sein wird und überhaupt, gleicht für mich schon einer Pokerrunde, wo kein Mitspieler sicher sein kann, dass nicht doch mit gezinkten Karten gespielt wird;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 3) Details anzeigen

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
69.991
Beiträge
379.223
Mitglieder
6.793
Neuestes Mitglied
StrategicNamesEurope
Zurück
Oben