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Abmahnung:Kosten:Gerichtsstand

domzilla

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hat Jemand schon Erfahrungen oder eine Annahme:

Sachverhalt:
- Markeninhaber mahnt ab
- Markenverletzer unterschreibt die Abmahnung, streicht allerdings den Passus der Kosten
- Markeninhaber klagt auf entstandene Rechtsanwaltskosten

Frage:
kann der Markeninhaber vor einem beliebigen Gericht klagen, oder muss der Gerichtsstand der Gerichtsstand des Markenverletzers sein, da es nur noch um Kosten geht?

Danke für Eure Erfahrungsberichte, aber auch um Eure Gedanken im Voraus
 
In dem Fall kenn ich nur Verhandlungen in meinem Gerichtsstand, also der des Markenverletzers. Was übrigens auch der Fall wäre, wenn die Verletzung selbst Gegenstand der Verhandlung ist. Dies ist natürlich keine Rechtsberatung :)
 

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