Interessanter Artikel: Fotolia: Abmahnung trotz Urhebernennung im Impressum
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Jetzt anmelden!wer auf Fotolia Bilder verkauft, hat den AGB's zugestimmt, dass der Käufer den Urheber nur im Impressum nennen muss.
Das damalige Urteil des Landgerichts Köln wurde vom Oberlandgericht später aufgehoben. Link/ Update am Ende des BeitragsEs gab doch auch mal die Debatte, ob der Urhebernachweis direkt AUF dem Bild zu erfolgen hat, weil man bei direktem Aufruf der Bild-URL ja keinen Autorenhinweis erkennen kann.
(die Bildlizenzen aber eine Bearbeitung ausgeschlossen haben)
Beste Grüße
@StartPhoenix:
Ich kaufe z.B. auch Game-Assets ein, da wären solche Bilder dann komplett nutzlos
Bald werden Filmproduzenten abgemahnt, weil Sie die Urheber am Ende nicht exakt angegeben haben.
Minute 3.10: Kameramann 1, Schauspieler 1, Musik, benutzte Filterplugins, Urheber der Schminke, Kleidung, des Baumes,...
Minute 10.03: Kameramann 5,.... :girl:
Bald werden Filmproduzenten abgemahnt, weil Sie die Urheber am Ende nicht exakt angegeben haben.
Minute 3.10: Kameramann 1, Schauspieler 1, Musik, benutzte Filterplugins, Urheber der Schminke, Kleidung, des Baumes,...
Minute 10.03: Kameramann 5,.... :girl:
Da hätte ich besser mal die [Ironie][/Ironie] Buttons verwendet.
Das war doch nicht ernst gemeint.
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