overclocked
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- 10. März 2004
- Beiträge
- 368
Hallo,
in einem anderen Thread habe ich es schon kurz erwähnt, da der beteiligte Anwalt nicht einlenkt, möchte ich jetzt doch kurz im Eure Meinung bitten.
Ende Dezember erhielt ich eine Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung bzgl. einer Markenrechtsverletzung. Mittlerweile gibt es eine einstweilige Verfügung, obwohl das Produkt seit Zeitpunkt der Abmahnung nicht angeboten oder beworben wurde.
Es handelt sich um ein Produkt, dass Online in einem Shop angeboten wurde und eine Bezeichnung (Produktname) trägt, die seit 2001 als Marke eingetragen ist. Dieses Produkt wird nicht selbst hergestellt, sondern wird von einem Hersteller (dessen komplettes Sortiment geführt wird) ein- und im Shop weiterverkauft. Google spuckt "Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 52.200" für diese Wortkombination aus.
Quasi müsste jeder Betreiber eines Onlineshops jedes Produkt einzeln auf Namensrechte prüfen um sicher zu sein, solch einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen. Dies kann doch nicht Sinn der Sache sein? Welche Vorgehensweise ist Eurer Meinung nach angebracht? Normalerweise zäumt man das Pferd doch nicht von hinten auf, kippt die A-Klasse beim Elchtest um, wird doch wohl auch der Hersteller und nicht der Händler zur Rechenschaft gezogen?
Gruss Christian
in einem anderen Thread habe ich es schon kurz erwähnt, da der beteiligte Anwalt nicht einlenkt, möchte ich jetzt doch kurz im Eure Meinung bitten.
Ende Dezember erhielt ich eine Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung bzgl. einer Markenrechtsverletzung. Mittlerweile gibt es eine einstweilige Verfügung, obwohl das Produkt seit Zeitpunkt der Abmahnung nicht angeboten oder beworben wurde.
Es handelt sich um ein Produkt, dass Online in einem Shop angeboten wurde und eine Bezeichnung (Produktname) trägt, die seit 2001 als Marke eingetragen ist. Dieses Produkt wird nicht selbst hergestellt, sondern wird von einem Hersteller (dessen komplettes Sortiment geführt wird) ein- und im Shop weiterverkauft. Google spuckt "Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 52.200" für diese Wortkombination aus.
Quasi müsste jeder Betreiber eines Onlineshops jedes Produkt einzeln auf Namensrechte prüfen um sicher zu sein, solch einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen. Dies kann doch nicht Sinn der Sache sein? Welche Vorgehensweise ist Eurer Meinung nach angebracht? Normalerweise zäumt man das Pferd doch nicht von hinten auf, kippt die A-Klasse beim Elchtest um, wird doch wohl auch der Hersteller und nicht der Händler zur Rechenschaft gezogen?
Gruss Christian