mongostyle
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Der Rostocker Kreuzfahrtriese Aida Cruises hat erfolgreich gegen das Internet Reiseportal "aidu.de – Ab in den Urlaub" aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff "Aidu" nicht mehr verwenden. Das Schriftbild und das Klangbild seien "hochgradig ähnlich", entschied die 31. Zivilkammer am heutigen Donnerstag (Az. 31 O 439/06). Eine Löschung der Internetseite hielten die Richter nicht für erforderlich. Allerdings darf das Portal nicht mehr für Angebote der Reisebranche genutzt werden. Hält sich das Leipziger Unternehmen nicht an das Urteil, drohen ihm 250.000 Euro Ordnungsgeld. "Das Urteil hat unseren Erwartungen voll entsprochen", erklärte ein Sprecher des Kreuzfahrtveranstalters und betonte, das Verfahren diene dem Schutz der Marke Aida und gehe nicht gegen das Unternehmen.
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