Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

alle Webdesignaufträge: Abgabe an Künstlersozialkasse

domainknaller

New member
Registriert
24. Aug. 2008
Beiträge
5
Wir sind eine Werbeagentur mit einem hauptberuflichen Gestalter, einem Verkäufer, einer Buchhalterin und mir. Alle Mitarbeiter sind sozialverischerungspflichtig beschäftigt.
Ich bin selbständig und kann nicht gestalten.

Gestern bakam ich einen Anruf von einem meiner Auftraggeber, dass er bei der Betriebsprüfung aufgefordert wurde, dass Abgaben an die Künstlersozialkasse auf meine Leistungen als Gestalter zu erheben sind.

Immerhin sind ds 4,9 % auf meinen Rechnungsbetrag.

Das Gesetz besagt zwar, dass alle Leistungen, die von Einzelunternehmen kommen, abgabepflichtig sind, dennoch arbeiten wir im Grunde wie eine GmbH.

Weiß Jemand genaueres darüber?
 
ich hole hier ein altes Thema heraus, aber es ist nach wie vor aktuell.

Das Gesetz zur Abgabe ist zwar von Anfang der Achtziger, wurde aber bislang praktisch nicht angewendet. Erst in jüngster Vergangenheit wurden die Betriebsprüfer aufgefordert, genau hinzuschauen.

Da aber sich seit dem Anfang der Achtziger bis heute sehr vieles geändert und teilweise überholt hat, passt das Gesetz auch nicht mehr.

Dazu gehört auch, dass Mediengestalter, die gewerblich, nicht künstlerisch tätig sind, nicht zu Künstlern zählen dürften. Allerdings hat der Gesetzgeber die Unterscheidung lediglich in der Firmierung gefunden. In der Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Das Problem ist nicht unerheblich. Man stelle sich ein Einzelunternehmen vor, mit einigen Freelancern, das, sagen wir 100.000 Euro netto Umsatz im Jahr macht.

Dieses Unternehmen ist, sagen wir, seit fünf Jahren auf dem Markt.

Demnach müssten die Kunden des Einzelunternehmens allesamt zusammen ca. 25.000,- an die Künstlersozialkasse nachzahlen. So etwas kann die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Aber viel schlimmer ist, dass es hier eine Ungleichbehandlung gibt, nur auf Grund der Firmierung. Darüber hinaus hätte in meinem Beispiel der Einzelunternehmer bereits Abgaben für die Freelancer in der selbigen Höhe abgeführt. Damit wären wir bei Doppelabgabe. Auch im Falle von Beschäftigung von angestellten Gestaltern wären Abgaben an die Rentenversicherung gezahlt worden.

Wer hat mittlerweile Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse gemacht? Gibt es Jemanden unter Euch, der etwas zu diesem Thema beitragen kann?

Ich sehe hier ein großes Problem, weil eben die Prüfer gehalten sind, Eingangsrechnungen genauer zu überprüfen und somit nach und nach alle Gestalter, die keine Kapitalgesellschaft unterhalten, mit erheblichem Kundenärger und –verlust davon betroffen werden.
 
Kurzgesagt: Alles Abzocke und Geldmacherei, wie fast alles hier in Deutschland :)
 
@ domainknaller,

überleg mal welche Bezeichnungen deine Leistungen

auch noch haben könnten und lass dich von deinem

Steuerberater mal richtig beraten, dann löst sich das Poblem von selbst !

Gruß ErwinS
 
Wäre interessant zu erfahren, ob man auch Leistungen von denen bekommt, wenn man in Not gerät. Ich bin mir sicher, da wird es schwer den "Künstler" nachzuweisen.
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 2) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
69.018
Beiträge
378.140
Mitglieder
6.780
Neuestes Mitglied
Cobey

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben