domainknaller
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- Registriert
- 24. Aug. 2008
- Beiträge
- 5
Wir sind eine Werbeagentur mit einem hauptberuflichen Gestalter, einem Verkäufer, einer Buchhalterin und mir. Alle Mitarbeiter sind sozialverischerungspflichtig beschäftigt.
Ich bin selbständig und kann nicht gestalten.
Gestern bakam ich einen Anruf von einem meiner Auftraggeber, dass er bei der Betriebsprüfung aufgefordert wurde, dass Abgaben an die Künstlersozialkasse auf meine Leistungen als Gestalter zu erheben sind.
Immerhin sind ds 4,9 % auf meinen Rechnungsbetrag.
Das Gesetz besagt zwar, dass alle Leistungen, die von Einzelunternehmen kommen, abgabepflichtig sind, dennoch arbeiten wir im Grunde wie eine GmbH.
Weiß Jemand genaueres darüber?
Ich bin selbständig und kann nicht gestalten.
Gestern bakam ich einen Anruf von einem meiner Auftraggeber, dass er bei der Betriebsprüfung aufgefordert wurde, dass Abgaben an die Künstlersozialkasse auf meine Leistungen als Gestalter zu erheben sind.
Immerhin sind ds 4,9 % auf meinen Rechnungsbetrag.
Das Gesetz besagt zwar, dass alle Leistungen, die von Einzelunternehmen kommen, abgabepflichtig sind, dennoch arbeiten wir im Grunde wie eine GmbH.
Weiß Jemand genaueres darüber?