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Gundi
Guest
Sicher kenne ich nicht Deine Motivation/Hintergründe, ich kann hier nur die Fakten bewerten.
Ja und eine EV gegen ein Forum wegen der Kündigung der Mitgliedschaft ist imho auch nicht dringend. Bei der Kündigung einer Domain sieht das grundlegend anders aus (auch wenn kein Löschungsdatum genannt wurde!). Interessanterweise hast Du damals gegen das Forum eine EV erwirken wollen, jetzt, wo es um Deine Domain geht, wird lediglich schriftlich im Parteiverkehr gegen die Kündigung widersprochen. Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Gegen das Forum schießt Du mit Kanonen, wenn es aber um Deine Domain geht, packst Du lediglich die Wasserpistole aus (überspitzt dargestellt). Mir liegt es fern jetzt diese alte Fehde wieder aufzuwärmen, ich reagiere nur auf Deinen Einwurf. Und dass ich im Verfahren gegen das Forum alle mir zur Verteidigung zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen habe war schlicht mein Job als Anwalt. Dass dies für Dich unangenehm war ist lediglich das Ergebnis meiner Taktik in dieser Forensache gewesen. Es sollte Dich aber nicht davon abhalten, jetzt, wo es um Deine Domains geht, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Das sehe ich völlig anders. Aus meiner Sicht gibt es selten ein Verfahren, wo die Dringlichkeit so klar ist, wie hier. Die Denic hat gekündigt. Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, was bedeutet, dass der „Domainvertrag“ mit Zugang bei Dir erloschen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Domain gelöscht wird ist nach der eigenen Aussage der Denic („Wir werden die Domain löschen.“) sehr deutlich gegeben. IMHO hast Du nicht erst abzuwarten, „wann“ das passiert. Diese Gefahr des kompletten Rechtsverlustes soll ja gerade eine EV bis zur Entscheidung in der Hauptsache abwenden. Aus anwaltlicher Sicht hier mangels Dringlichkeit von einer EV abzuraten, ist, gelinde gesagt, „mutig“.
Das sehe ich grundlegend anders. Die Denic hat ja bereits 7 Tage gewartet, dass sind imho 5 Tage länger als man für eine EV benötigt. Deiner Argumentation nach wäre die Denic ja somit bereits in der Störerhaftung (was ich auch grundsätzlich anders sehe). Eine EV ist ein richterliches „Urteil“ (eigentlich ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung). Der Denic wären die Hände gebunden gewesen, sie hätte bei Meidung eines erheblichen Ordnungsgeldes die Domain nicht löschen dürfen.
Kurz und knapp: Nein, das ist falsch. Derjenige, der einen für sich vorteilhaften Umstand vor Gericht geltend macht, hat ihn auch zu beweisen. Die „Offenkundigkeit“ ist die Grundvoraussetzung, damit die Denic ohne gerichtliches Urteil löschen „muss“ bzw. „darf“. Im Rahmen der Schadensersatzklage musst Du die Voraussetzungen für Deinen Anspruch darlegen und beweisen. Dazu gehört auch der Umstand, dass die Löschung widerrechtlich war.
Klar ist das ein finanzielles Risiko, weshalb Du alleine die Entscheidung treffen musst. Aber das finanzielle Risiko wäre über mehrere Jahre verteilt. Ich gehe davon aus, dass Du das Verfügungsverfahren inkl. Berufung gewonnen hättest. Diese Kosten wären in der Zwischenzeit von der Denic zu tragen. Klar, am Ende zahlt der Verlierer alles, aber mit der Kostenerstattung dieses Zwischenerfolges, hättest Du schon mal einen Teil der Kosten decken können. Der Unterschied zwischen einer EV (inkl. Hauptsache bis zum BGH) und Deiner jetzigen Schadensersatzklage (auch bis zum BGH) liegt etwa bei 15.000,00 EUR (basierend auf 50T€ Streitwert). Das dürfte (geschätzt) drei Monatsmieten im Milleniumtower entsprechen.
Wie gesagt, ich hätte nichts davon, Dich in eine EV zu drängen. Ich bin nicht Dein Anwalt. Ich beobachte das Ganze nur und erlaube mir ein paar Tendenzen aufzuzeigen.
Ciao
Forsaken
ICH wäre dafür das du deine Tendenzen "einfach" für dich behälst ;-) Der Harry kann oder will das nicht hören.
Lg Gundi