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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Sicher kenne ich nicht Deine Motivation/Hintergründe, ich kann hier nur die Fakten bewerten.



Ja und eine EV gegen ein Forum wegen der Kündigung der Mitgliedschaft ist imho auch nicht dringend. Bei der Kündigung einer Domain sieht das grundlegend anders aus (auch wenn kein Löschungsdatum genannt wurde!). Interessanterweise hast Du damals gegen das Forum eine EV erwirken wollen, jetzt, wo es um Deine Domain geht, wird lediglich schriftlich im Parteiverkehr gegen die Kündigung widersprochen. Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Gegen das Forum schießt Du mit Kanonen, wenn es aber um Deine Domain geht, packst Du lediglich die Wasserpistole aus (überspitzt dargestellt). Mir liegt es fern jetzt diese alte Fehde wieder aufzuwärmen, ich reagiere nur auf Deinen Einwurf. Und dass ich im Verfahren gegen das Forum alle mir zur Verteidigung zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen habe war schlicht mein Job als Anwalt. Dass dies für Dich unangenehm war ist lediglich das Ergebnis meiner Taktik in dieser Forensache gewesen. Es sollte Dich aber nicht davon abhalten, jetzt, wo es um Deine Domains geht, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.



Das sehe ich völlig anders. Aus meiner Sicht gibt es selten ein Verfahren, wo die Dringlichkeit so klar ist, wie hier. Die Denic hat gekündigt. Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, was bedeutet, dass der „Domainvertrag“ mit Zugang bei Dir erloschen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Domain gelöscht wird ist nach der eigenen Aussage der Denic („Wir werden die Domain löschen.“) sehr deutlich gegeben. IMHO hast Du nicht erst abzuwarten, „wann“ das passiert. Diese Gefahr des kompletten Rechtsverlustes soll ja gerade eine EV bis zur Entscheidung in der Hauptsache abwenden. Aus anwaltlicher Sicht hier mangels Dringlichkeit von einer EV abzuraten, ist, gelinde gesagt, „mutig“.



Das sehe ich grundlegend anders. Die Denic hat ja bereits 7 Tage gewartet, dass sind imho 5 Tage länger als man für eine EV benötigt. Deiner Argumentation nach wäre die Denic ja somit bereits in der Störerhaftung (was ich auch grundsätzlich anders sehe). Eine EV ist ein richterliches „Urteil“ (eigentlich ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung). Der Denic wären die Hände gebunden gewesen, sie hätte bei Meidung eines erheblichen Ordnungsgeldes die Domain nicht löschen dürfen.



Kurz und knapp: Nein, das ist falsch. Derjenige, der einen für sich vorteilhaften Umstand vor Gericht geltend macht, hat ihn auch zu beweisen. Die „Offenkundigkeit“ ist die Grundvoraussetzung, damit die Denic ohne gerichtliches Urteil löschen „muss“ bzw. „darf“. Im Rahmen der Schadensersatzklage musst Du die Voraussetzungen für Deinen Anspruch darlegen und beweisen. Dazu gehört auch der Umstand, dass die Löschung widerrechtlich war.



Klar ist das ein finanzielles Risiko, weshalb Du alleine die Entscheidung treffen musst. Aber das finanzielle Risiko wäre über mehrere Jahre verteilt. Ich gehe davon aus, dass Du das Verfügungsverfahren inkl. Berufung gewonnen hättest. Diese Kosten wären in der Zwischenzeit von der Denic zu tragen. Klar, am Ende zahlt der Verlierer alles, aber mit der Kostenerstattung dieses Zwischenerfolges, hättest Du schon mal einen Teil der Kosten decken können. Der Unterschied zwischen einer EV (inkl. Hauptsache bis zum BGH) und Deiner jetzigen Schadensersatzklage (auch bis zum BGH) liegt etwa bei 15.000,00 EUR (basierend auf 50T€ Streitwert). Das dürfte (geschätzt) drei Monatsmieten im Milleniumtower entsprechen.

Wie gesagt, ich hätte nichts davon, Dich in eine EV zu drängen. Ich bin nicht Dein Anwalt. Ich beobachte das Ganze nur und erlaube mir ein paar Tendenzen aufzuzeigen.

Ciao
Forsaken


ICH wäre dafür das du deine Tendenzen "einfach" für dich behälst ;-) Der Harry kann oder will das nicht hören.

Lg Gundi
 
ICH wäre dafür das du deine Tendenzen "einfach" für dich behälst ;-) Der Harry kann oder will das nicht hören.

ICH wäre dafür das du deine Tendenzen "einfach" für dich behälst ;-) Ich kann oder will das sehr wohl hören.

Harry
 
Ach Harry, was bringt dir das denn!? Du bist doch eh beratungsresistent!!!! ;-) Sind hier alle doof und haben keine Ahnung!?

Du stellst das so hin, als wären alle nicht meiner Meinung. Das Gefühl habe ich aber definitiv nicht. Manchen geht es aber eben schon am Nerv, weil wir uns im Kreis drehen. Da stimme ich größtenteils ja auch zu.

Christian mag sicher ein guter Anwalt sein, nur weiß er eben nicht alle Hintergründe warum ich keine EV wählte. Demnach kann er mir nur nach allgemeinen Kriterien Ratschläge geben. Dafür bin ich ihm ja auch dankbar. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich ihm oder einen anderen Anwalt bedenkenlos glaube, da ich schon viel zu oft mit Anwälten reingefallen bin die mich schlecht beraten haben. Ich prüfe das lieber selber nochmals nach und schlussendlich muss ich ja auch das finanzielle Risiko tragen und nicht der Anwalt, weil der Anwalt, auch bei einer schlechten Beratung, immer sein Geld bekommt.

Harry
 
Ach Harry, was bringt dir das denn!? Du bist doch eh beratungsresistent!!!! ;-) Sind hier alle doof und haben keine Ahnung!?

Lg Gundi

mit solchen Pöbeleien machst du dich auch nicht kompetenter, ich finde es gut, wenn hier in diesem Thread auch mal hart diskutiert wird, aber bitte sachlich bleiben, ansonsten, wem dieser Thread zum Halse heraus hängt, braucht sich nicht weiter damit zu beschäftigen und wie schon vorher erwähnt, hier geht es nicht um Harry's Reputation, sondern um einen möglichen Freibrief einer Registry, Domainlöschungen nach Gutsherrenart durchzuziehen, jedenfalls ist von Rechtssicherheit keine Rede mehr und dieser Thread ist insofern wertvoll, dass man sich zumindest darauf einstellt und ggfs die taktisch richtigen Rechtsmittel wahrnimmt, falls einem selbst eines Tages wegen wegen zweifelhafter Rechtsansprüche Dritter die Löschung seiner Domain droht!!

@ Harry,

ich werde den Eindruck nicht ganz los, dass du dich in dieser Angelegenheit verzettelt hast, vielleicht wäre dein ehemaliger Prozessgegner Forsaken, so paradox das jetzt klingen mag, in deinem Fall der richtige Anwalt gewesen, jedenfalls wärst du aktuell noch im Besitz der "beschlagnahmten" Domain, so gesehen hast du der Denic einen Punktsieg ermöglicht und ich sehe das genauso wie Forsaken, deine Ausgangsposition hat sich deutlich verschlechtert, denn es geht nicht mehr nur um davos.de, theoretisch besteht für dich die Gefahr, dass die Denic auf den Geschmack kommt, Dir weitere (Regio)Domains zu enteignen, da hast Du m.E. die Tragweite einer für mich offensichtlichen Fehlentscheidung der Denic unterschätzt!
 
theoretisch besteht für dich die Gefahr, dass die Denic auf den Geschmack kommt, Dir weitere (Regio)Domains zu enteignen,

Die Denic findet vermutlich keinen Gefallen an diesen Vorgängen - ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass die Kanzlei, die die Gemeinde Davos vertritt, bald anbauen kann ...

Christian mag sicher ein guter Anwalt sein, nur weiß er eben nicht alle Hintergründe warum ich keine EV wählte.

Harry

35 Seiten lang quälst Du uns jetzt mit Deiner uneinsichtigen Selbstdarstellung. Warum willst Du uns nun ausgerechnet das Entscheidende vorenthalten? Kindergarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich prüfe das lieber selber nochmals nach

Das impliziert dass du letztendlich immer ein besserer Anwalt bist als deine Anwälte oder andere Anwälte die dir Tipps geben (und kein Geld von dir bekommen) :D
Wozu brauchst du dann überhaupt noch einen Anwalt?
 
Du willst also behaupten, dass 5 Instanzen (2x Eilverfahren, 3x Hauptverfahren) um 15.000 EUR weniger kosten als 3 Instanzen (Hauptverfahren) ? Kannst Du mir das bitte vorrechnen ? Das Büro kostet mich nur mehr ca. 1500 EUR/Monat da ich seit Anfang des Jahres ein kleiners Büro habe.

Ich sag nur noch kurz was zu den Kosten - beim Rest drehen wir uns im Kreis ;).

„Unterschied“ ist erst mal der Richtung nach unbestimmt. Selbstverständlich kosten 5 Instanzenzüge mehr als 3 Instanzenzüge. Ich wollte nur aufzeigen, dass:

1.) Die jeweiligen Hauptsacheverfahren (auf Basis von 50T€) im Wesentlichen das Gleiche kosten.

2.) Der Unterschied zwischen einer EV oder keiner EV eben die Kosten dieser EV (über zwei Instanzen) sind (Die Hauptsache kostet ja in beiden Fällen das Gleiche).

3.) Betrachtet man diese EV (über zwei Instanzen) so macht das einen Unterschied von etwa 15.000,00 EUR (zusätzlich zu dem Hauptverfahren).

Ausrechnen kannst Du das auch selbst:
Allianz ProFi Prozesskostenrechner

Einfach oben den Streitwert eingeben und dann die Revision weglassen. Wenn man die USt. weglässt oder anpasst dann kommt man ziemlich genau auf etwa 15.000,00 EUR.

Und wenn Du die EV über zwei Instanzen gewinnst (die Chancen standen imho gut), dann bekommt man diese Kosten in der Zwischenzeit von der Gegenseite ersetzt. Diese Kosten nimmst Du somit nicht mit in das Hauptverfahren. Klar am Ende zahlt der Verlierer (wohl) alles, aber da Dir die Kosten der EV augenscheinlich sehr wichtig sind, wollte ich aufzeigen, dass die Kosten einer EV vorliegend nicht entscheidungserheblich sein müssen. Wir reden im Wesentlichen über ein zusätzliches Gesamtkostenrisiko bzgl. der EV (über 2 Instanzen) von etwa 15.000,00 EUR, welches Du im besten Fall auch bereits innerhalb weniger Monate erstattet bekommen könntest.

Ciao
Forsaken
 
Du stellst das so hin, als wären alle nicht meiner Meinung. Das Gefühl habe ich aber definitiv nicht. Manchen geht es aber eben schon am Nerv, weil wir uns im Kreis drehen. Da stimme ich größtenteils ja auch zu.

Christian mag sicher ein guter Anwalt sein, nur weiß er eben nicht alle Hintergründe warum ich keine EV wählte. Demnach kann er mir nur nach allgemeinen Kriterien Ratschläge geben. Dafür bin ich ihm ja auch dankbar. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich ihm oder einen anderen Anwalt bedenkenlos glaube, da ich schon viel zu oft mit Anwälten reingefallen bin die mich schlecht beraten haben. Ich prüfe das lieber selber nochmals nach und schlussendlich muss ich ja auch das finanzielle Risiko tragen und nicht der Anwalt, weil der Anwalt, auch bei einer schlechten Beratung, immer sein Geld bekommt.

Harry

Harry, ich teile deine Meinung bzw auch Vorgehensweise gegenüber der Denic. Dem Christian ist es schnuppe ob Du Ihn als Anwalt man*da*tie*rst oder nicht. Er hat dir noch mal als Anwalt aufgezeigt was geht und was nicht geht. Nimm es einfach mal an ohne aber.... Darüber würde ich mich schon freuen :love:

lg Gundi
 
@Christian

mir ist nicht so ganz klar, was Du mit der Berechnung "eines" Szenarios bezweckst. Faktum ist, niemand weiß vorher wie das ganze ausgeht. Du kannst nur eine Einschätzung abgeben, ich muss aber schlussendlich entscheiden was für mich unterm Strich, speziell auch langfristig, die sinnvollste Variante ist.

Nachdem nun scheinbar durch Deine "Einschätzungen" der Großteil der Leute hier glauben, dass ich ein "uneinsehbarer Trottel" bin (ich unterstelle Dir sicher nicht, dass Du das absichtlich gemacht hast), möchte ich hier ganz objektiv die Worst Case und Best Case Szenarien aufzeichnen. Dein Szenario ist hier finanziell irgendwo drinnen. Faktum ist, dass es eine Vielzahl an Szenarien gibt.

Worst Case (kompletter Verlust) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung 3 Instanzen und Verlust der Domain


Wort Case (kompletter Verlust) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung 8 Instanzen, Verlust der Domain + Bezahlung Schadensersatz wegen EV


Best Case (kompletter Gewinn) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv
ein Verlust von 4-5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen) ABER ein Erhalt des entstandenen Schadens d.h. Erstattung des kompletten Domainpreises. d.h. unterm Strich wird man wohl Best Case gut 5-stellig im Plus aussteigen. (wird zwar schwer, aber nicht unmöglich)


Best Case (kompletter Gewinn) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv ein Verlust 5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen)


Das sind die Szenarien nur für EINE Domain. Man muss aber davon ausgehen, dass die DENIC bei weiteren Domains in den nächsten 3-4 Jahren (bis es ein BGH Urteil gibt) die Verträge kündigen wird. d.h. ohne EV habe ich dann nach wie vor nur einen "Gegner (DENIC) und kann ggf. zusätzliche Klagen zusammenziehen (nur ein Verfahren), mit EV habe ich im Worst Case nicht nur die DENIC sondern auch noch die anderen Firmen/Städte/etc. am Hals mit anderen Gerichtsständen ggf. sogar im Ausland mit anderer Rechtsansicht und anderen Anwälten. Nicht mit drinnen sind ggf. auch noch ggf. VerfGH und EuGH Fortsetzungen.

Findest Du noch immer, dass eine EV die einzig sinnvolle Variante war ?

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
@Christian

mir ist nicht so ganz klar, was Du mit der Berechnung "eines" Szenarios bezweckst. Faktum ist, niemand weiß vorher wie das ganze ausgeht. Du kannst nur eine Einschätzung abgeben, ich muss aber schlussendlich entscheiden was für mich unterm Strich, speziell auch langfristig, die sinnvollste Variante ist.

Nachdem nun scheinbar durch Deine "Einschätzungen" der Großteil der Leute hier glauben, dass ich ein "uneinsehbarer Trottel" bin (ich unterstelle Dir sicher nicht, dass Du das absichtlich gemacht hast), möchte ich hier ganz objektiv die Worst Case und Best Case Szenarien aufzeichnen. Dein Szenario ist hier finanziell irgendwo drinnen. Faktum ist, dass es eine Vielzahl an Szenarien gibt.

Worst Case (kompletter Verlust) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung 3 Instanzen und Verlust der Domain


Wort Case (kompletter Verlust) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung 8 Instanzen, Verlust der Domain + Bezahlung Schadensersatz wegen EV


Best Case (kompletter Gewinn) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv
ein Verlust von 4-5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen) ABER ein Erhalt des entstandenen Schadens d.h. Erstattung des kompletten Domainpreises. d.h. unterm Strich wird man wohl Best Case gut 5-stellig im Plus aussteigen. (wird zwar schwer, aber nicht unmöglich)


Best Case (kompletter Gewinn) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv ein Verlust 5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen)


Das sind die Szenarien nur für EINE Domain. Man muss aber davon ausgehen, dass die DENIC bei weiteren Domains in den nächsten 3-4 Jahren (bis es ein BGH Urteil gibt) die Verträge kündigen wird. d.h. ohne EV habe ich dann nach wie vor nur einen "Gegner (DENIC) und kann ggf. zusätzliche Klagen zusammenziehen (nur ein Verfahren), mit EV habe ich im Worst Case nicht nur die DENIC sondern auch noch die anderen Firmen/Städte/etc. am Hals mit anderen Gerichtsständen ggf. sogar im Ausland mit anderer Rechtsansicht und anderen Anwälten. Nicht mit drinnen sind ggf. auch noch ggf. VerfGH und EuGH Fortsetzungen.

Findest Du noch immer, dass eine EV die einzig sinnvolle Variante war ?

Harry

Wenn Du das da oben als "best Case" bezeichnest, dann würde es mich nicht wundern, wenn bei Dir täglich 5 Kanzleien um ein Mandat betteln.

Aber dieses Posting (daher auch von mir im Volltext zitiert), entlarvt Dich komplett:
Es geht Dir überhaupt nicht um die Domain und schon gar nicht um die kurzfristige Rechtssicherheit anderer Domainer, sondern nur um eines: Schadensersatz im 5-stelligen Bereich, ohne die Domain verkaufen zu müssen.

Den eigentlichen "Best Case" für jeden, der sich nicht selbst als Trittbrettfahrer sieht, hast Du bezeichnender Weise hier gar nicht aufgeführt - obwohl es der mit Abstand wahrscheinlichste (wenn auch nicht 100% sichere) Fall ist:

EV und Denic zieht die Kündigung zurück. Eine Sache von 2-3 Tagen und ohne nennenswerte Kosten für Dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry, Du hast anscheinend nicht verstanden, dass eine einzige EV die Sache beenden könnte.
 
Aber dieses Posting (daher auch von mir im Volltext zitiert), entlarvt Dich komplett:
Es geht Dir überhaupt nicht um die Domain und schon gar nicht um die kurzfristige Rechtssicherheit anderer Domainer, sondern nur um eines: Schadensersatz im 5-stelligen Bereich, ohne die Domain verkaufen zu müssen.

Was soll das für eine Rechtssicherheit für die Domainer sein, wenn ich eine EV für die davos.de erwirke ? Ich denke, Du hast wohl überhaupt keine Ahnung vom deutschen Recht. Was hat eine davos.de mit anderen Domains zu tun ? Jede Domain hat andere Konstellationen ? Ohne neues BGH Urteil wird wohl die DENIC weiter Domainkündigungen verschicken.

Wie schon öfters geschrieben, gab es VIELE Kritierien (auch nicht genannte) warum ich keine EV wählte, auch welche die NICHTS mit der davos.de zu tun hatten. Du schreibst das ja so, als wäre der Schadensersatz der einzige Grund warum ich keine EV wählte. Faktum ist, dass ich jetzt ein erheblich größeres Risiko habe. Das kann wohl deshalb sicher nicht der Grund gewesen sein. Um eine objektive Übersicht im Best Case aufzuzeigen, musste ich ja wohl auch den Schadensersatz hinschreiben da es nur die logische Folge ist, wenn einem unberechtigt ein Schaden zugefügt wird, dass dieser kompensiert wird. (wie hoch der dann auch immer ist)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry, Du hast anscheinend nicht verstanden, dass eine einzige EV die Sache beenden könnte.

Den eigentlichen "Best Case" für jeden, der sich nicht selbst als Trittbrettfahrer sieht, hast Du bezeichnender Weise hier gar nicht aufgeführt - obwohl es der mit Abstand wahrscheinlichste (wenn auch nicht 100% sichere) Fall ist:

EV und Denic zieht die Kündigung zurück. Eine Sache von 2-3 Tagen und ohne nennenswerte Kosten für Dich.

Das ist Ansichtssache. Aber auch wenn das so wäre, würde noch immer das regierung-*.de Urteil im Raum stehen und die DENIC würde weiter die Domainkündigungsschreiben verschicken. Außerdem würde hier die Gefahr bestehen, dass mich die Gemeinde Davos verklagt hätte. Ich sehe hier nach wie vor keinen langfristigen Vorteil - weder für mich noch für die anderen (Domainer). Erst ein neues BGH-Urteil gibt hoffentlich Rechtssicherheit.

Die DENIC hat nach meiner Ansicht sehr viele Fehler gemacht. Es ist nun meine Aufgabe, diese Fehler alle vor Gericht zu bringen. Was ich absolut sonderbar finde ist, dass die DENIC bereits nach 7 Tagen die Domain gelöscht hat ohne mir, trotz Bitte meines Anwalts, mitzuteilen, welche Art von Rechtsverletzung es war und wer die Gegenseite ist. Nachdem ich (DAY) die Domain bereits seit 7 Jahren besessen habe (das konnte die DENIC ja sicher einsehen), bestand nach meiner Meinung absolut keine Notwendigkeit die Domain so schnell zu löschen.

Ich denke, dass die DENIC hier auch gegen die deutschen Grundrechte (Verfassung) verstoßen hat, weil sie mir nicht vor der Löschung mitgeteilt hat, was der Grund und wer die Gegenseite war und mir, trotz "Einspruch" keine Möglichkeit gab, dies in einer Hauptsache klären zu lassen ohne die Domain zu löschen. Man kann mich ja wohl nicht zwingen, dass ich eine EV erwirke. (mit allen darausfolgenden Nachteilen) Nicht nur ich sondern auch mein Anwalt waren sehr erstaunt, dass die DENIC erst auf das Schreiben meines Anwalts reagiert hat, als die Domain bereits gelöscht war.

Ohne überhaupt zu wissen warum konkret der Domainvertrag gekündigt wurde und wer der Gegner ist, finde ich es auch sehr gewagt, eine EV zu erwirken. Das ist ja nur ein "Schuss in den Neben." So etwas kann wohl sicher nicht der deutschen Rechtslage entsprechen wenn man so etwas tun MUSS nur um eine Domain nicht zu verlieren.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
@Christian

mir ist nicht so ganz klar, was Du mit der Berechnung "eines" Szenarios bezweckst. Faktum ist, niemand weiß vorher wie das ganze ausgeht. Du kannst nur eine Einschätzung abgeben, ich muss aber schlussendlich entscheiden was für mich unterm Strich, speziell auch langfristig, die sinnvollste Variante ist.

Nachdem nun scheinbar durch Deine "Einschätzungen" der Großteil der Leute hier glauben, dass ich ein "uneinsehbarer Trottel" bin (ich unterstelle Dir sicher nicht, dass Du das absichtlich gemacht hast), möchte ich hier ganz objektiv die Worst Case und Best Case Szenarien aufzeichnen. Dein Szenario ist hier finanziell irgendwo drinnen. Faktum ist, dass es eine Vielzahl an Szenarien gibt.

Die Gefahr, wenn man in einem Forum nach Meinungen fragt, ist halt auch die, dass man Meinungen bekommt, die einem nicht gefallen. Meine Einschätzung habe ich im Übrigen nicht auf Dich speziell zugeschnitten – wie gesagt, ich kenne ja offensichtlich nicht alle Fakten – sondern meine Meinung basiert darauf, wie ich (sowohl als Anwalt, als auch als Domainer) auf eine solche Situation reagieren würde. Wäre es meine Domain, dann würde ich aus allen Rohren schießen! Warum? Naja schon allein wegen der Signalwirkung. Es wäre imho ein erheblicher Nachteil, wenn der Eindruck entstehen würde, dass man mir meine Domains „einfach so“ wegnehmen kann. Ich bin eben nicht nur Anwalt, sondern auch Domainer – letzteres sogar erheblich länger.

Ich bin ein großer Freund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise und rate gar nicht mal so selten gegen ein Verfahren. Alle meine Mandanten kennen meinen Spruch zur Genüge: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Ich (wie auch jeder andere Anwalt) kann keinen Erfolg garantieren. Ich zeige Risiken auf, weise auf Chancen hin und erkläre die Rechtslage. Die Entscheidung muss am Ende des Tages der Mandant treffen.

Mein Rat in Deinem Fall wäre der Weg über eine EV gewesen. Die Gründe (Beweislastverteilung, Signalwirkung, etc.) habe ich oben zur Genüge erklärt. Ohne diese ominösen Gründe zu wissen, warum Du machst, was Du machst, kann ich natürlich auch nichts abschätzen, ich bin ja kein Hellseher.

Findest Du noch immer, dass eine EV die einzig sinnvolle Variante war ?

Wenn Dir von vornherein der Umstand, „dass“ man Dir die Domain weggenommen hat weniger wichtig war, als im Ergebnis einen Schadensersatz zu realisieren, dann mag Deine Vorgehensweise aus Deiner Sicht Sinn machen. Auf die Nachteile einer solchen Vorgehensweise habe ich in meinen anderen Postings hingewiesen. Es gibt nie einen „einzig“ sinnvollen Weg. Es gibt immer mehrere Wege, die abhängig von vielen Faktoren sinnvoller oder weniger sinnvoll sind.

Worst Case (kompletter Verlust) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung 3 Instanzen und Verlust der Domain


Wort Case (kompletter Verlust) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung 8 Instanzen, Verlust der Domain + Bezahlung Schadensersatz wegen EV


Best Case (kompletter Gewinn) ohne EV:

Löschung der Domain
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv
ein Verlust von 4-5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen) ABER ein Erhalt des entstandenen Schadens d.h. Erstattung des kompletten Domainpreises. d.h. unterm Strich wird man wohl Best Case gut 5-stellig im Plus aussteigen. (wird zwar schwer, aber nicht unmöglich)


Best Case (kompletter Gewinn) mit EV:

LG (Eilverfahren) gegen DENIC
OLG (Eilverfahren) gegen DENIC
LG gegen DENIC
OLG gegen DENIC
BGH gegen DENIC
+ (falls Gemeinde Davos klagt weil sie die Domain nicht gleich bekommt)
LG gegen Gemeinde Davos
OLG gegen Gemeinde Davos
BGH gegen Gemeinde Davos
d.h. Bezahlung Differenz von dem was man den Anwälten bezahlt hat und dem was man laut Streitwert bekommen hat d.h. definitiv ein Verlust 5 stellig (je nachdem wie viel die Anwälte in Rechnung stellen)


Das sind die Szenarien nur für EINE Domain. Man muss aber davon ausgehen, dass die DENIC bei weiteren Domains in den nächsten 3-4 Jahren (bis es ein BGH Urteil gibt) die Verträge kündigen wird. d.h. ohne EV habe ich dann nach wie vor nur einen "Gegner (DENIC) und kann ggf. zusätzliche Klagen zusammenziehen (nur ein Verfahren), mit EV habe ich im Worst Case nicht nur die DENIC sondern auch noch die anderen Firmen/Städte/etc. am Hals mit anderen Gerichtsständen ggf. sogar im Ausland mit anderer Rechtsansicht und anderen Anwälten. Nicht mit drinnen sind ggf. auch noch ggf. VerfGH und EuGH Fortsetzungen.

Ich halte die Variante mit den 8 Instanzen für sehr unwahrscheinlich. Wenn die Gemeinde Dir direkt ans Leder wollte, dann hätte sie Dich selber verklagt. Die Gemeinde geht den „billigen“ Weg über die Denic und lässt die erst mal streiten. Einfacher geht es imho nicht. Wie gesagt, ich kann weder garantieren, was wie wo wann passieren wird, noch Hellsehen. Sicher gibt es die (entfernte) Gefahr, dass die Gemeinde selbst das Heft in die Hand nimmt, aber anhand der aktuellen Situation halte ich das für fernliegend. Ich habe in den letzten Jahren viele, viele Domainstreitigkeiten vor Gericht (und außerhalb) geführt und hatte eine Vielzahl von Firmen, Weltmarktführern mit Großkanzleien, öffentliche-rechtliche Körperschaften, in- und ausländische Konzerne aber auch Start-Ups auf der Gegenseite. Daher sagt mir meine Erfahrung mit der öffentlichen Hand, dass eine Gemeinde (auch oder insbesondere in der Schweiz ;)) wohl sicher nicht zusätzlich ein eigenes Verfahren anstrebt, wenn sie sich einfach zurücklehnen und abwarten kann.

Viel wahrscheinlicher halte ich die Variante, dass die Denic nach dem Erhalt der EV diese EV an die Gemeinde Davos mit dem Hinweis geschickt hätte, die Gemeinde möge doch selbst klagen. Warum? Na, wenn schon ein Gericht die Sache anders sieht, dann ist auch KEIN OFFENKUNDIGER Rechtsverstoß gegeben!

Wie gesagt, ich kenne weder Deine Situation, noch das, was Du Deinem Anwalt anscheinend extra neben dem RVG bezahlst. Wirtschaftlich musst Du das selbst durchrechnen und entscheiden.

Viel Erfolg!

Ciao
Forsaken
 
Die DENIC hat nach meiner Ansicht sehr viele Fehler gemacht. Es ist nun meine Aufgabe, diese Fehler alle vor Gericht zu bringen. Was ich absolut sonderbar finde ist, dass die DENIC bereits nach 7 Tagen die Domain gelöscht hat ohne mir, trotz Bitte meines Anwalts, mitzuteilen, welche Art von Rechtsverletzung es war und wer die Gegenseite ist. Nachdem ich (DAY) die Domain bereits seit 7 Jahren besessen habe (das konnte die DENIC ja sicher einsehen), bestand nach meiner Meinung absolut keine Notwendigkeit die Domain so schnell zu löschen.

Aus der Sicht der Denic macht die Vorgehensweise absolut Sinn (das meine ich wertfrei – ich persönlich finde es „schlecht“ dass die Denic Domains kündigt und löscht!). Die Denic hat die Domain gelöscht, weil sie es konnte. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, wäre eine EV gewesen. Als Anwalt muss man sich eigentlich ständig in die Gegenseite hineinversetzen. Die Denic hat den einfachen Brief Deines Anwaltes bekommen und sich vermutlich gefragt, ob das alles ist, was da von Euch kommt. Als am Freitag noch keine EV zugestellt worden war, hat man die Domain gelöscht und ist in den Mittag gegangen. Wie bereits vorher gesagt, denke ich, dass die Denic genauso überrascht war wie wir, dass Du keine EV beantragt hast.

Ich denke, dass die DENIC hier auch gegen die deutschen Grundrechte (Verfassung) verstoßen hat, weil sie mir nicht vor der Löschung mitgeteilt hat, was der Grund und wer die Gegenseite war und mir, trotz "Einspruch" keine Möglichkeit gab, dies in einer Hauptsache klären zu lassen ohne die Domain zu löschen. Man kann mich ja wohl nicht zwingen, dass ich eine EV erwirke. (mit allen darausfolgenden Nachteilen) Nicht nur ich sondern auch mein Anwalt waren sehr erstaunt, dass die DENIC erst auf das Schreiben meines Anwalts reagiert hat, als die Domain bereits gelöscht war.

Ich muss gestehen, ich war kurz sprachlos, als ich das gelesen habe… Ich bin in diesem Thread bei weitem nicht der Einzige, für den das nicht überraschend war. Sicher, niemand kann Dich zwingen eine EV zu erwirken. Aber wenn Du es nicht machst, musst Du mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass die Domain gelöscht wird. Das ist weder überraschend, noch besonders erstaunlich, sondern logisch.

Ohne überhaupt zu wissen warum konkret der Domainvertrag gekündigt wurde und wer der Gegner ist, finde ich es auch sehr gewagt, eine EV zu erwirken. Das ist ja nur ein "Schuss in den Neben." So etwas kann wohl sicher nicht der deutschen Rechtslage entsprechen wenn man so etwas tun MUSS nur um eine Domain nicht zu verlieren.

Ich finde es auch nicht toll, dass man sich als Unternehmer verteidigen muss, wenn einem jemand an das Eingemachte will. Das ist aber nun mal ein Risiko, das man als Unternehmer zu tragen hat. Der BGH spricht hier vom "allgemeinen Lebensrisiko", auch wenn das hier (wie in vielen anderen Fällen) zynisch klingt.

Wie gesagt, ich (und sicher viele Andere hier) wünschen Dir viel Erfolg!

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens, nur so ein Gedanke am Rande: Der Monat seit Kündigung ist ja noch nicht vorbei. IMHO wäre eine EV immer noch möglich, zwar mit anderer (und deutlich komplexerer) Zielrichtung, aber nicht unmöglich. Aber das solltest Du wirklich lieber mit Deinem Anwalt besprechen.

Wie auch immer Du Dich entscheidest: Viel Erfolg!

Ciao
Forsaken
 
Zwei der bis jetzt nicht genannten Faktoren waren u.a. private Gründe und auch, dass ich überhaupt nicht mehr Inhaber der Domain war d.h. mir die Firma DAY und ADOMINO zum Zeitpunkt des Erhalts des Schreibens der DENIC überhaupt nicht mehr gehört hat! Demnach habe ich schon alleine deshalb überhaupt keine absolute Entscheidungsgewalt über die Domain gehabt da ich nur mehr GF beider Firmen bin. Bitte habt Verständnis, dass ich nicht näher auf diese Umstände eingehen will und kann. Wie gesagt, es gab mehrere Entscheidungsgründe, die nichts mit der davos.de zu tun gehabt haben. Bei einer anderen Domain hätte die Entscheidung einer EV auch anders aussehen können.

Harry
 
Danke, dass Du ein wenig Licht in die Hintergründe Deiner Entscheidung bringst.

Nochmal eine andere Frage:

Die Bewertung einer Domain ist ja nicht sehr einfach. Du forderst ja in der Regel sehr hohe Verkaufspreise, aber wirst Dich ja sicher an vergleichbaren Domains messen lassen müssen. Deine persönliche Ansicht über den Wert der Domain werden die Gerichte möglicherweise nicht teilen.

Warum will Du denn direkt auf Schadenersatz klagen ? Warum nicht auf
eine Rückübertragung der Domain ?

Das BGH Urteil in Sachen gewinn.de kennst Du ja sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum will Du denn direkt auf Schadenersatz klagen ? Warum nicht auf eine Rückübertragung der Domain ?

Was in der Klageschrift drinnen stehen wird, werde ich zusammen mit meinem (zukünftigen) Anwalt erst konkret ausarbeiten. Es gibt aber definitiv sogar drei Möglichkeiten (bleibt mein "geheimer Joker") oder sogar noch mehr Möglichkeiten. Lasst Euch überraschen :)

Man kann das ganze ja auch als Schachspiel betrachten. Auch wenn manche glauben, dass ich ein Idiot war einen "Bauern" zu "opfern" war es nach meiner Meinung ein taktisch richtiger Schachzug um schlussendlich das ganze Spiel zu gewinnen. (und um das geht nach meiner Meinung doch nur) Wie gesagt, die ganze davos.de Sache ist sehr viel komplexer als manche annehmen und niemanden hier im Forum sind alle Fakten bekannt.

Harry
 
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