<div class="bbWrapper">Ganz so schlimm ist es ja nun auch nicht. Es wird kaum weitere solcher "Fälle" geben:<br />
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JEDE .eu Domain muss als Inhaber auf eine in der EU ansässige juristische oder natürliche Person, bzw Organisation oder Gebietskörperschaft registriert sein. Schon immer. Auch in der SR in 2005 (heise.de schrieb 2006, SR BEANTRAGUNG war aber 2005, lediglich die ZUTEILUNG erfolgte in 2006. Heise ist auch nicht wirklich immer auf dem aktuellen Kenntnisstand, merkt man immer wieder.).<br />
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Selbstredend wurde auch die in Frage stehende Domain auf eine berechtigte Entität registriert. Nämlich NICHT auf den Markeninhaber Walsh Optics aus den USA, sondern auf deren Bevollmächtigte, die Anwälte Gevers!<br />
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Insofern gäbe es auch keinerlei Grund Walsh diese Domain wegzunehmen.<br />
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Hier aber liegt ein Sonderfall vor: Registrant ist Gevers, die aber sind NICHT Inhaber der Marke "lensworld". Diese gehört Walsh. Damit hätte Gevers die Domain gar nicht erst in der SR beantragen dürfen, und darum wird denen wohl -nachträglich- die Domain aberkannt!<br />
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Dabei hätte es gleich ZWEI Auswege gegeben:<br />
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<li data-xf-list-type="ul">Einfach einen unwichtigen Teil des Warenverzeichnissses abspalten um eine Zweitmarke mit selbigen Schutzdatum zu begründen. Das Warenverzeichnis ist ja üppig, da hätte man problemlos z.B. "barometers" abspalten können! Abgespaltete Marke dann auf Gevers übertragen, und gut ist. </li>
<li data-xf-list-type="ul">Einen Lizensvertrag mit Gevers eingehen. </li>
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Jehnseits dieses SR Sonderfalles wird aber wohl kaum jemand seine .eu Domain verlieren. <br />
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AlexS</div>