Die Mitgliedschaft ist kostenlos – mit vollem Zugang zu allen Funktionen; Upgrades bieten Extras wie Bannerwerbung und Newsletter-Platzierungen. ✅ Signatur-Links sind jetzt für alle frei. 🚫 KI-generierte Inhalte (LLM) sind nicht erlaubt – nur eigene Erfahrungen und Gedanken zählen, sonst droht Kontosperrung.

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei einer "Schubladenverfügung"

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
<div class="bbWrapper"><b>Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei einer &quot;Schubladenverfügung&quot;</b><br /> <br /> <blockquote data-attributes="" data-quote="" data-source="" class="bbCodeBlock bbCodeBlock--expandable bbCodeBlock--quote js-expandWatch"> <div class="bbCodeBlock-content"> <div class="bbCodeBlock-expandContent js-expandContent "> Im Falle einer sog. “Schubladenverfügung” wird zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt und erst nach deren Erlass den Gegner abgemahnt. Unterwirft sich der Abgemahnte nicht, wird ihm die bereits erlassene einstweilige Verfügung zugestellt. [...] Der BGH hat nun [...] entschieden, dass der Abmahner bei vorheriger Erwirkung einer Schubladenverfügung keinen Anspruch auf Erstattung seiner folgenden Abmahnkosten hat. </div> <div class="bbCodeBlock-expandLink js-expandLink"><a role="button" tabindex="0">Zum Vergrößern anklicken....</a></div> </div> </blockquote><a href="http://www.damm-legal.de/bgh-keine-erstattung-von-abmahnkosten-bei-schubladenverfuegung" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">BGH: Keine Erstattung von Abmahnkosten bei einer Schubladenverfügung | Dr. Damm &amp; Partner Rechtsanwälte</a><br /> <br /> Weitere Seiten zum Thema:<br /> <a href="http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/wettbewerbsrecht/bgh-1-zr-216-07/" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">SEWOMA® | BERLIN BLAWG BGH, Urteil v. 07.10.2009 – I ZR 216/07 – “Schubladenverfgung: Keine Kostenerstattung der nachfolgenden Abmahnung”</a><br /> <a href="http://medien-internet-und-recht.de/druckversion_mir.php?mir_dok_id=2107" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">BGH, Urteil vom 07.10.2009 - Az. I ZR 216/07 - Schubladenverfügung - Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. - MIR 2010, Dok. 008 </a><br /> <br /> Gruß<br /> M.</div>
 

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
69.357
Beiträge
378.520
Mitglieder
6.784
Neuestes Mitglied
centreurope

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben