Freiburg
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@ domster:
Es gibt keinen nicht vorsätzlichen Betrug. Der subjektive Tatbestand des Betruges setzt Vorsatz voraus.
Strafrechtliche Schritte (263 (1) StGB) würde ich in diesem Falle dieses dreisten "Hütchenspielers" unbedingt erwägen, völlig unabhängig von zivilrechtlichen Schritten zwecks Forderungssicherung.
Die haben solche Subjekte i.d.R. tatsächlich. Meist sind es Probleme, die weit über eine um wenige Tage verzögerte Überweisung hinausgehen... In diesem Punkt hat er vermutlich garnicht mal allzu sehr gelogen. ;-)
Schon krass, was sich hier zum Teil herumtreibt...! :-(
Sollte das nichts bringen zeige ich den Herrn an wegen vorsätzlichem Betrugs.
Es gibt keinen nicht vorsätzlichen Betrug. Der subjektive Tatbestand des Betruges setzt Vorsatz voraus.
Wenn alle nicht funktionieren: Anzeige wg. Betrug.
Strafrechtliche Schritte (263 (1) StGB) würde ich in diesem Falle dieses dreisten "Hütchenspielers" unbedingt erwägen, völlig unabhängig von zivilrechtlichen Schritten zwecks Forderungssicherung.
Er hatte ja sogar bei mir 2x angerufen und ständig wiederholt, dass das Geld jetzt kommt, es nur Probleme mit der Bank gibt
Die haben solche Subjekte i.d.R. tatsächlich. Meist sind es Probleme, die weit über eine um wenige Tage verzögerte Überweisung hinausgehen... In diesem Punkt hat er vermutlich garnicht mal allzu sehr gelogen. ;-)
Schon krass, was sich hier zum Teil herumtreibt...! :-(