Freddy
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- 17. Sep. 2004
- Beiträge
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Die sind doch fein raus, betrifft ja nur Webseitenbetreiber mit Gewinnerzielungsabsicht.
hmm, wenn ich dran denke was ich an Gerichte überweise sind die ganz schön kommerziell. :hmmmm2:
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Jetzt anmelden!Die sind doch fein raus, betrifft ja nur Webseitenbetreiber mit Gewinnerzielungsabsicht.
wenn man ein Projekt kauft...auch herzlichen Glückwunsch, besonders wenn es einige externe Links hat....
am besten soll einfach niemand mehr texte oder bilder auf seiner webseite verwenden. dann ist das problem gelöst. ist doch ganz einfach.cguru:
aber im ernst @harry: so wie ich das erklär-video verstanden habe geht es nur um bilder, die sonst nirgends legal im internet auffindbar sind, wo also der urheber etwas dagegen hat wenn man diese veröffentlicht.
bei stock-fotos ist dieser fall nicht gegeben.
keine rechtsberatung, aber der typ im video hat das noch betont.
am besten soll einfach niemand mehr texte oder bilder auf seiner webseite verwenden. dann ist das problem gelöst. ist doch ganz einfach.cguru:
aber im ernst @harry: so wie ich das erklär-video verstanden habe geht es nur um bilder, die sonst nirgends legal im internet auffindbar sind, wo also der urheber etwas dagegen hat wenn man diese veröffentlicht.
bei stock-fotos ist dieser fall nicht gegeben.
keine rechtsberatung, aber der typ im video hat das noch betont.
irgendwie verstehst du die Tragweite noch immer nicht....:stoned:
der erste teil war natürlich sarkastisch gemeint
natürlich ist das urteil eine katastrophe, bezweifle aber dass das nun zu einer neuen abmahnwelle führen wird.
hier gehts weiter mit heise:
https://www.heise.de/newsticker/mel...icht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html
schon ganz schön absurd...und das sollte zu denken geben...
Das große Problem das ich nun sehe ist, dass es ggf. sogar Jahre eine rechtliche Unsicherheit wegen dieses Urteils geben wird, da die Sache vor dem LG Hamburg nach meiner Kenntnis erledigt ist und die Sache nicht bis zum OLG Hamburg mehr kommt.
LG Hamburg - mit Willkür zur Verlinkungs-Angst
Wenn aufgrund einer solchen Formulierung die Verlinkung eines unrechtmäßig verbreiteten Werks ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts darstellt - dann könnte man z. B. auch jeden, der von einem Diebstahl berichtet, als Dieb ansehen. Natürlich 'besitzt' der Leser eines Berichtes über einen Diebstahl nicht den gestohlenen Gegenstand. Aber jemand, der auf ein gestohlenes Bild verlinkt, hat es ja nicht selbst gestohlen.
Dieser Artikel beschreibt das absude Urteil treffend.
https://www.heise.de/tp/features/LG-Hamburg-mit-Willkuer-zur-Verlinkungs-Angst-3568109.html
Den Hintergedanken kann ich vielleicht noch irgend wie verstehen, nur wurde es nach meiner Ansicht falsch umgesetzt. Angenommen auf einer Webseite wird ein Partnerprogramm angeboten und man verlinkt aktiv mit dieser PP-Nummer auf diese Webseite wo urhebergeschützte Fotos drauf sind, dann verdient man mit diesem Partnerprogramm mit diesem gestohlenen Foto auch Geld. Rechtlich wäre man nach meiner Ansicht "Mittäter", da man auch am gestohlenen Werk mitverdient. Wenn man aber nur einen Link hinsetzt ohne etwas zu verdienen, dann dürfte das aber keine Haftung auslösen. So ähnlich hat das auch der Anwalt in diesem Video erklärt, nur ging es bei ihm um eine private und geschäftliche Webseite. d.h. der Fehler der Richter war, dass sie das auf eine private und geschäftliche EIGENE Seite bezogen haben. Sie sollten das aber darauf beziehen, ob man mit der Verlinkung ein Geld verdient oder nicht. Das wäre nach meiner Ansicht noch logisch und kommt wohl eher dem EuGH Urteil gleich.
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