Seit ich Domainer bin (seit 1997 etwa) gibt es die 7 goldenen Domain-Regeln. Zur Erinnerung:
Die Sieben goldenen Domain-Regeln
Und die gibt es deswegen schon so lange, weil es bereits im Jahr 1996 dieses Urteil gab:
Landgericht Mannheim, Urteil vom 8. Mrz 1996, 7 O 60/96 heidelberg.de
Daher war doch eigentlich immer klar, dass man Namen (auch und insbesondere solche von Städten, Ländern und Institutionen), an denen man selbst keine eigenen Namensrechte hält, nicht als Domain registrieren sollte. Unter keiner TLD. Wenn überhaupt dann nur abgesichert über eine Marke und den dazu passenden Inhalten - die dann aber eben nichts mit der jeweiligen Stadt, Tourismus oder sonst was Ähnlichen zu tun haben dürfen.
Harry nutzt über seine Parking-Seite mit Hotelangeboten der Stadt den fremden Namen aus, an dem er keine, der Tourismusverband aber alle einschlägigen (mit Tourismus in dieser Stadt verbundenen) Rechte hat. Das ist so eindeutig, dass es eindeutiger imho nicht geht.
Dass die Rechteinhaber des Namens nach dem BGH-Urteil nun den bequemen und dazu noch risikolosen Weg über die DENIC gehen, wundert mich nicht.
Ich denke auch nicht, dass die DENIC den Harry extra ausgesucht hat. Ich sehe eher massenweise derartiger Briefe in nächster Zukunft bei den jeweiligen Domaininhabern eintrudeln.
Allerdings gehe ich wie Christian auch davon aus, dass die DENIC die(se) Domain(s) nicht wirklich "fristlos" löscht, denn sonst wäre das bereits passiert. Man wird dort auf die EV warten und das dann vor Gericht klären, damit man sich keinen Schadensersatzforderungen aussetzt.
(BTW: imho gilt oben gesagtes auch für 1-3-Zeichen-Domains an denen man keine kreativ danach benannte Briefkastenfirma in Clearwater betreibt)