Rheinlaender
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Wenn die DENIC mit Klagen zugeschüttet und ziemlich sicher auch sehr viele verlieren wird, geht das wohl vom Gewinn der DENIC ab. Demnach haben doch auch die DENIC Mitglieder und schlussendlich auch die Endkunden zu "leiden" wenn die Domainpreise zwangsweise angehoben werden.
Harry
deswegen meine ich, sollte man das besser intern regeln, falls die Denic gegenüber ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig ist, wenn es bei den Mitgliedern ein gewisses Mitspracherecht gibt, so meine Annahme!
es gibt m.E. nur wenige Möglichkeiten, dass die Denic als Exekutiv Gewalt einschreiten muss und ohne Umwege per Gericht Domainnamen von sich aus löschen darf, ich kenne das BGH Urteil im Detail nicht, sind vorgesehene Löschungen an gewisse Auflagen gebunden? oder bestätigt der BGH nur dies, was seit Jahren Usus ist, z.B. wenn der Admin C trotz Aufforderung nicht erreichbar ist, wie Flamenco vorher beschrieben hat?
denke, offensichtliche Rechtsverletzungen, die dem Domaininhaberdie Nutzungsrechte grundsätzlich verbieten, sind an engere Rahmenbedingungen geknüpft, was auch andere BGH Urteile in der Vergangenheit zu Gunsten der beklagten Domaininhaber bestätigt haben;-)