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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Wenn die DENIC mit Klagen zugeschüttet und ziemlich sicher auch sehr viele verlieren wird, geht das wohl vom Gewinn der DENIC ab. Demnach haben doch auch die DENIC Mitglieder und schlussendlich auch die Endkunden zu "leiden" wenn die Domainpreise zwangsweise angehoben werden.

Harry

deswegen meine ich, sollte man das besser intern regeln, falls die Denic gegenüber ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig ist, wenn es bei den Mitgliedern ein gewisses Mitspracherecht gibt, so meine Annahme!

es gibt m.E. nur wenige Möglichkeiten, dass die Denic als Exekutiv Gewalt einschreiten muss und ohne Umwege per Gericht Domainnamen von sich aus löschen darf, ich kenne das BGH Urteil im Detail nicht, sind vorgesehene Löschungen an gewisse Auflagen gebunden? oder bestätigt der BGH nur dies, was seit Jahren Usus ist, z.B. wenn der Admin C trotz Aufforderung nicht erreichbar ist, wie Flamenco vorher beschrieben hat?

denke, offensichtliche Rechtsverletzungen, die dem Domaininhaberdie Nutzungsrechte grundsätzlich verbieten, sind an engere Rahmenbedingungen geknüpft, was auch andere BGH Urteile in der Vergangenheit zu Gunsten der beklagten Domaininhaber bestätigt haben;-)
 
Wenn die DENIC mit Klagen zugeschüttet und ziemlich sicher auch sehr viele verlieren wird, geht das wohl vom Gewinn der DENIC ab. Demnach haben doch auch die DENIC Mitglieder und schlussendlich auch die Endkunden zu "leiden" wenn die Domainpreise zwangsweise angehoben werden.

Harry

Danke schon mal dafür.
 
Dir ist aber schon klar, dass man wohl (generell gesehen) 3-4 Jahre für ein BGH-Urteil warten muss ? Bis dahin könnte die DENIC bereits tausende von Schreiben verschickt haben....

Harry

Wenn die DENIC mit Klagen zugeschüttet und ziemlich sicher auch sehr viele verlieren wird, geht das wohl vom Gewinn der DENIC ab. Demnach haben doch auch die DENIC Mitglieder und schlussendlich auch die Endkunden zu "leiden" wenn die Domainpreise zwangsweise angehoben werden.

Harry

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Denic jetzt hunderte oder gar tausende Domaininhaber anschreibt, und dann bei allen, die keine EV bewirken, die Domains löscht. Die Denic wird sich nie dem Haftungsrisiko aussetzen, jetzt durch die Löschung vollendete Tatsachen zu schaffen, um dann ggf. vom BGH erklärt zu bekommen, dass dies rechtswidrig war. Dieses Haftungsrisiko wird die Denic imho sicher nicht eingehen. Ich hatte bereits mehrfach für Mandanten mit der Denic zu tun und ich habe den Eindruck, man macht sich dort sehr genau Gedanken, bevor man etwas tut. Vor allem im vorliegenden Fall gehe ich deutlich davon aus, dass man alle Optionen vorher abgewägt hat, bevor man die Kündigung verschickt hat.

Die Denic lotet aktuell die Rechtslage mit ein paar geeigneten Kandidaten aus. Aus meiner Sicht ist nicht mit Massenkündigungen zu rechnen.

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Denic wird sich nie dem Haftungsrisiko aussetzen

Da bin ich mal gespannt, wie die DENIC das machen wird. In manchen Fällen wird die DENIC wohl als Mitstörer haften weil Sie kein Kündigungsschreiben schickt, in manchen Fällen wird sie als Mitstörer haften, weil sie die Domain trotz Kündigung nicht löscht, in manchen Fällen wird die Denic haften, weil sie zu unrecht eine Kündigung verschickt hat, und in manchen Fällen wird die Denic haften weil es Schadensersatzansprüche geben wird weil die Domain zu unrecht von ihr gelöscht wurde.

Harry
 
Aus meiner Sicht versucht die Denic hier die Grenzen des BGH-Urteils "Regierung-Oberfranken.de" auszuloten. Ob hier gezielt ein Domainer herausgegriffen worden ist, der sich wohl sicher bis zum EGMR verteidigen wird, weiss ich auch nicht, die Angelegenheit würde aber auf den ersten Blick diesen Eindruck vermitteln.

Die zentrale Frage hier ist, was ist "offensichtlich" oder in diesem Zuge ein "offensichtlicher Rechtsverstoß". "Offensichtlich" ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, der - nicht zuletzt im Lichte des Grundgesetzes - auszulegen ist. Genau diese Auslegung und im Ergebnis dann die oben genannte Grenzziehung soll wohl jetzt stattfinden.

Ohne es zu wissen, und ohne die Sache jetzt ausführlich bis ins Detail geprüft zu haben, meine ich, die Denic hat diese Domain (ausländische Stadt) gezielt ausgewählt, weil hier (vorsichtig gesprochen) die Tendenz in die Richtung gehen kann, dass eben kein "offensichtlicher" Verstoß vorliegt. Ich denke, die Denic hat hier ein Interesse, ggf. diese Sache zu verlieren, damit Sie in Zukunft allen ähnlichen Anspruchsstellern eben dieses Urteil vorhalten kann.

Die Denic lotet aktuell die Rechtslage mit ein paar geeigneten Kandidaten aus.

Was Du da sagst, wäre nach meiner Ansicht Rechtsmissbrauch. Auch wenn ich schlussendlich gewinnen sollte, werde ich ziemlich sicher immensen Schaden haben (zeitlichen Aufwand durch Recherche/Gerichtstermine und finanziellen Schaden da ich wohl sicher nicht den ganzen Schaden wie Gerichtskosten/Anwaltskosten abgegolten bekomme) nur damit die DENIC ein Urteil vorzeigen kann das ihnen in der Zukunft rechtlich nutzt.

§ 226 BGB (Schikaneverbot):
„Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie den Umständen nach nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt m.E. nur wenige Möglichkeiten, dass die Denic als Exekutiv Gewalt einschreiten muss und ohne Umwege per Gericht Domainnamen von sich aus löschen darf

Diesbezüglich sind eben in dem Urteil solche Formulierungen zu lesen

ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei feststellen könne, dass ein registrierter Domainname Rechte Dritter verletze

auch für einen Sachbearbeiter der Beklagten, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfüge, offenkundig, dass der Name allein einer staatlichen Stelle zugeordnet sein könne

Was nun genau "zweifelsfrei", "offenkundig", usw ist (und in der Zukunft sein wird) ist eben das Problem (der Denic und uns Domaininhaber)

sind vorgesehene Löschungen an gewisse Auflagen gebunden? oder bestätigt der BGH nur dies, was seit Jahren Usus ist, z.B. wenn der Admin C trotz Aufforderung nicht erreichbar ist, wie Flamenco vorher beschrieben hat?

Es gibt da ja noch ein zusätzliches Problem, (angenommen Admin-C ist erreichbar) und zwar ob überhaupt immer gegen einem Admin-C ein Titel (Löschung der Domain) erreicht werden kann. Das ist nämlich auch nicht immer 100%ig klar.

Insgesamt hat Harry hier wohl (unabhängig von der "bedenklichkeit" der Domain) gute Chancen.
Erstens ist er nicht irgendwo in Panama, sondern AT + Admin-C is selbiger Name in D., usw.
Also nichts "panamamäßig unerreichbares" für Gerichte.
Zweitens ist die "Zweifelsfreiheit" und "Offenkundigkeit" hier wohl für die "Deutsche Sachbearbeiterin" die über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, in seinem Fall wohl nicht so klar wie bei Regierung-...... Nicht nur namensrechtlich, sondern auch Namen überhaupt (vielleicht weiss die Dame garnicht was D..... ist, wo das liegt, usw.) - Regierung! - O.......... ! ist da wohl viel eher klar.
Drittens handelt es sich um einen Ort außerhalb Deutschlands.
usw...

Wahrscheinlich hat Forsaken recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry ich glaube nicht das dir die Denic direkt Schaden will und es wird wohl auch dich getroffen haben weil der Denic wohl etwas vorliegt wo auf die Rechte eines dritten gepocht wird. Sonst hätten Sie sicher eine günstigere Domain genommen wo der Streitwert dann niedriger ist, wäre nach meinem Verständnis zumindest Cleverer.

Vielleicht liegt es ja auch schon eine Zeit zurück und es war ein Dispute auf der Domain und du hast es garnicht mitbekommen, wie es auch in dem Scout Thread hier war den ich gepostet habe. Die Denic schreibt wohl nicht immer einen an wenn ein Dispute vorliegt.

Du hast halt auch nunmal ein paar Domains in deiner Obhut (auch Städte- und Länderdomains), da kann es dann auch schonmal passieren das es zu einem Rechtsstreit kommt.

Klar kann man immer sagen wieso gerade mich aber bei jemanden der keine Ahnung wieviele Tausend Domains in seinem Portfolio hat ist die wahrscheinlichkeit wohl größer das es Ihn mal trifft. Zumal ja auch allgemein bekannt ist und war das Namensdomains (Städte-, Länder- oder Vor- und Nachnamensdomains) rechtlich nicht 100%ig unbedenklich sind.

Auch wenn es dich Zeit und Geld kosten wird zu Klagen (du musst ja nicht), schafft es dir danach mehr Sicherheit wenn das Urteil zu deinen Gunsten ausgeht.

Gruß
Thomas
 
Allerdings gehe ich wie Christian auch davon aus, dass die DENIC die(se) Domain(s) nicht wirklich "fristlos" löscht, denn sonst wäre das bereits passiert.

In einem anderen Thread habe ich einen Hinweis darauf gefunden, was die DENIC unter "fristlos" versteht:

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Domainlöschung Ihrer Domain(s) etwa 14
(vierzehn) Tage nach Versand der fristlosen Vertragskündigung durchgeführt wird...

https://consultdomain.de/forum/domaincafe/49679-denic-kuendigt-meine-domain.html#post283526
 
In einem anderen Thread habe ich einen Hinweis darauf gefunden, was die DENIC unter "fristlos" versteht:[/url]

Danke für die Info, aber ich denke, dass dies wohl nicht wirklich 1:1 vergleichbar ist. Es handelt sich bei der anderen Domain um eine vom Provider zurückgegebene Domain die sich im Transit befindet. Was dafür spricht, dass die Domain doch nach 14 Tagen gelöscht wird ist, dass die DENIC anführt dass die Domainrichtlinien/bedingungen verletzt wurden und die Domain 14 Tage nach der Vertragskündigung gelöscht wird. d.h. Verletzung der Domainrichtlinien und Kündigung des Vertrages sind hier ident.

Harry
 
.... Eine Zuordnungsverwirrung kann auch nicht stattfinden, weil die Stadt nicht in Deutschland ist.

Harry,

grundsätzlich einmal ist es immer sehr ärgerlich, wenn eine Registry Domain-Verträge kündigen muss. Sieh es einmal aus der Sicht des Registry Operators: Sowas macht keinen Spass und bringt obendrein potentiell viel Ärger. Und gerade die DENIC fährt ja eher auf der Schiene "so wenig einmischen wie irgend möglich - es wird sich schon alles richten". Ich kann Dir garantieren: Das tun die nicht "mit leichter Hand" und schon gar nicht ohne triftigsten Grund, ja regelrechten Zwang von aussen.

Aber diese Stadt ist wirklich nicht irgendeine Stadt. Sie ist weltweit bekannt, und dürfte in Deutschland im Range einer "bekannten Marke" stehen, da über 80% der Bundesbürger diese Stadt kennen dürften.

Es ist auch ein wenig "ungeschickt", dass Du die Domain auf eine Website routest, die primär verkündet, dass Du gegen Entgeltzahlung Deine Rechte gegenüber der DENIC eG zur Veräußerung anbietest. Auf den ersten Blick sieht die Domain "ungenutzt" aus. Es macht den Eindruck, als würdest Du mit der Denic nur deshalb einen Registrierungsvetrag aufrecht erhalten, um bei der Rechte-Übertragung Geld kassieren zu können. Versetz Dich mal in die Schuhe der Leute, die diese Stadt managen (Verwaltung und Tourismus Marketing): Deine Sicht würde plötzlich diametral anders aussehen. "Warum sollen wir für unseren EIGENEN NAMEN jetzt Geld an so jemanden abdrücken? Nur weil er Erster war?" Für diese Stadt ist Deutschland vermutlich DER Top-Markt. Daher auch der ".de"-Bezug.

Merkwürdig finde ich aber diese Sofortkündigung ohne jedes Gespräch oder "Aufeinander-Zugehen". Sogar ohne Angaben von Gründen. Das ist eine Art "Policy Change" und sollte VORHER verkündet werden, nicht nachher. Es gibt new gTLD Applications, da ist von vorneherein klar angekündigt, dass ein Registrierthalten zum Zwecke des Wiederverkaufes nicht gestattet ist. Aber das weiss man dann eben VORHER.

Mit Sicherheit wird die Domain auf authorisierte Vertreter der Stadt übergehen.

Tragisch ist es dennoch. So unvorhersehbar. Die Denic sollte da mehr Aufklärungsarbeit leisten. Kann z.B. Lettland jetzt die Domain lettland.de kassieren? Oder die Stadt Riga die Domain riga.de?

AlexS
 
Welche "Eigentumsrechte"? Du kannst lediglich Inhaber einer Domain sein und somit max. der materiell Berechtigte...
(Besitz, Eigentum oder Inhaberschaft sind 3 völlig andere Rechtsgrundlagen)

Du solltest bitte mal die DENIC Statuten lesen, die du ja auch sicher irgendwann mal akzeptiert hast, dann wirst du schnell erkennen, die DENIC "darf" so ziemlich alles - nach ihren Statuten.

aus dem Verfassungsurteil - 1 BvR 1306/02 - entnommen:

"Entgegen vereinzelten Literaturstimmen (Koos, MMR 2004, S. 359 <360 ff.>; wohl auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. 2001, § 3 Rn. 301) erwirbt der Inhaber hingegen weder das Eigentum an der Internet-Adresse selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, welches ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre. Vielmehr erhält er als Gegenleistung für die an die DENIC e.G. zu zahlende Vergütung das Recht, für seine IP-Adresse eine bestimmte Domain zu verwenden – und damit ein relativ wirkendes, vertragliches Nutzungsrecht, wobei die unbestimmte Vertragsdauer verbunden mit den vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten auf den Charakter des Rechtsverhältnisses als Dauerschuldverhältnis hinweisen (vgl. Viefhus, MMR 2000, S. 286 <287>; Kort, DB 2001, S. 249 <254>; Kazemi/Leopold, MMR 2004, S. 287 <290>; Nowrot, Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz von Internet-Domains, 2002, S. 9). Dieses Nutzungsrecht stellt einen rechtlich geschützten Vermögenswert dar (vgl. Plaß, WRP 2000, S. 1077 <1079>; Viefhus, aaO; Kazemi/Leopold, aaO; Nowrot, aaO S. 14). Es ist dem Inhaber der Domain ebenso ausschließlich zugewiesen wie Eigentum an einer Sache. Die Berechtigung der DENIC e.G., den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, steht der Qualifizierung des vertraglichen Nutzungsanspruchs als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum nicht entgegen (vgl. BVerfGE 89, 1 <7> zum Besitzrecht des Mieters), sondern begrenzt lediglich den Umfang des Rechts (vgl. BGHZ 123, 166 <169>)."


Hi,

so ist es.

Man versuche sich in die Schuhe eines Registry Operators hinein zu denken:

Ich habe als Registry Operator meine "Domain" (die ccTLD .de in diesem Fall) in der IANA-Rootzone registriert. Und ich räume Dritten nun das Recht ein, bestimmte Strings mit deren Wunsch-NS-Servern in meinem Rootserver (also hier des Root NS der ccTLD .de) zu verknüpfen und verspreche mein Möglichstes zu tun, dass bei Abfrage dieses Strings (Second Level Domain) eben dieser meiner Rootzone-Server (also hier der .de Denic NS) die Wunsch-NS zurückgegeben werden. Das Recht diese NS abzuändern liegt bei dem Regisranten (dem Vertragspartner). Was wir da so salopp als "Domain" bezeichnen, existiert ja nicht einmal. Es ist nur eine technische Schreibweise, die lediglich durch Nutzung in Internet-Clients zustandekommt. Es gibt "meine" TLD "de" und es gibt den second Level String. Dazwischen haben die Götter einen Dezimalpunkt gesetzt. Was genau soll dem Registranten "gehören"? Der Punkt? Kann er haben. "Meine" TLD? Nö. Gehört mir. Der SLD-String? Nö. Speziell in Harries Fall "gehört" der wenn überhaupt der Stadt. Ergo: Da bleibt nichts übrig was zu besitzen wäre.

Schon klar, dass man das als Domainer gerne anders sehen würde. Ändert aber nichts an den Tatsachen.


AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Du da sagst, wäre nach meiner Ansicht Rechtsmissbrauch. Auch wenn ich schlussendlich gewinnen sollte, werde ich ziemlich sicher immensen Schaden haben (zeitlichen Aufwand durch Recherche/Gerichtstermine und finanziellen Schaden da ich wohl sicher nicht den ganzen Schaden wie Gerichtskosten/Anwaltskosten abgegolten bekomme) nur damit die DENIC ein Urteil vorzeigen kann das ihnen in der Zukunft rechtlich nutzt.



Harry


Hi,

die Denic hat keinerlei "Amt" inne. Das ist eine Privatveranstaltung.

Aber Du hast Recht: Es wäre absolut unverzeihlich, würdest Du hier als Test-Opfer gewählt. Kann ich mir auch kaum vorstellen. Da wird die Stadt schon mächtigst Druck machen, über welche Kanäle auch immer.

AlexS
 
Alex,

bisher kenne ich keinen einzigen Fall, in dem eine ausländische geographische Bezeichnung für ein Land oder eine Stadt irgendwelche Rechte an einer .de zugestanden hätten. Die einzige Ausnahme war bisher "tschechische Republik", wobei hier immer die Betonung auf den offiziellen Namen "Republik" gelegt wurde .

Domainhandel mit beschreibenden .de Domains ist in Deutschland legal und legitim. Dazu zählte man bisher auch geografische Länder und Städtenamen. Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln über einige "Kollegen" hier die schwer zwischen sachlichen Argumenten und persönlichen Animositäten unterscheiden können. Das ist Schade, denn Problematiken wie in diesem Thread angesprochen sind wichtig für viele hier. Allerdings kann ich nur jeden davor warnen ähnliche Fälle wie diesen in Zukunft hier bei Consultdomain zu posten, das Risiko sich damit selber zu Schaden ist viel zu groß.

Um bei besagter Städtedomain zu bleiben: Die haben weder Markenrechte noch Kennzeichenrechte in Deutschland.
Wäre als Marke schlichtweg nicht eintragbar. Und bei einer Schweizer Stadt erwartet man einen Auftritt unter .ch und nicht unter.de Dazu gibt es ja auch ein interessantes Verfahren aktuell um berlin.com, und zwar bisher eindeutig zu Gunsten des Inhabers. Inkl. Eines Rechtsgutachtens bezügl. Zuordnungsverwirrung von Prof. Dr. Hoeren. Land Berlin verliert Klage gegen berlin.com

Tragisch ist es dennoch. So unvorhersehbar. Die Denic sollte da mehr Aufklärungsarbeit leisten. Kann z.B. Lettland jetzt die Domain lettland.de kassieren? Oder die Stadt Riga die Domain riga.de?

AlexS

Das ist die Frage. Aber Aufklärungsarbeit wäre nicht so toll, würde erstmal nur schlafende Hunde wecken. Ein paar knappe Sätze an die konkret Betroffenen wären allerdings schon zu erwarten.


Ich glaube auch nicht mehr - wie zuerst vermutet - dass es sich um "Testopfer" handelt. Wahrscheinlich einfach Zufall.

Grüsse

123meins
 
Dazu zählte man bisher auch geografische Länder und Städtenamen.

Man? Ich nicht - und außer einer Hand voll Kampfdomainern wohl auch niemand sonst.
Was soll an einem eindeutigen Stadtnamen wie diesem beschreibend sein? Es ist ein Eigenname, keine Bezeichnung.

Ein Name im engeren Sinne, der Eigenname, fachlich Proprium, bezeichnet eine Klasse aus nur einem Objekt, einen Individualbegriff
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenname

Und das .de kann/wird vielfach einfach als Hinweis auf die verwendete Sprache oder die angesprochene Region genutzt - sowohl als 3rd-Level-Domain, als auch als TOP-Level-Domain.

Beispiele:
google.de
de.wikipedia.org

"Berlin" gibt es vielfach - auch und gerade in den USA.
Berlin (Begriffsklärung)

Harrys Stadt gibt es nur einmal (und die unter der besagten Domain auffindbaren Hotels stehen auch genau dort). Unter berlin.com findet man keine Angebote (mehr) aus der deutschen Hauptstadt.
 
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Interessante internationale Entscheidungen:

Pulverfass – Streit um Länderdomains wächst

u.a. ist der Stadtname auch ein griechischer Vorname.

Harry

Fraglich ist jedoch, ob so das Problem gelöst werden kann, denn ICANN würde damit als rechtsetzendes Organ tätig. Hierzu fehlt es aber an Legitimation und entsprechenden Kompetenzen.
das hinterfrage ich auch, und ist für mich auch bei xxxx.de der Fall, und auch das "Entscheidende" bei dieser Kündigung...
Wofür haben wir die Legislative?!?
 
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Interessante internationale Entscheidungen:

Pulverfass – Streit um Länderdomains wächst

u.a. ist der Stadtname auch ein griechischer Vorname.

Harry

Das ist von 2003 ... und nur, falls Du das übersehen hast:
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]The Administrative Panel decides that the Complainant has proven each of the three elements provided for in Paragraph 4(a) of the Uniform Policy. Accordingly, the Administrative Panel requires that domain name "barcelona.com" be transferred to Complainant, Excelentísimo Ayuntamiento de Barcelona.
[/SIZE][/FONT]
WIPO Domain Name Decision: D2000-0505
 
das hinterfrage ich auch, und ist für mich auch bei xxxx.de der Fall, und auch das "Entscheidende" bei dieser Kündigung...
Wofür haben wir die Legislative?!?

Den interessanteren Satz eins weiter vorne hast Du leider nicht zitiert:

Bei der WIPO selbst hat man die Schwächen der UDRP im Bezug auf Länderdomains erkannt und ICANN dazu aufgefordert, die UDRP entsprechend anzupassen.

Und die Legislative brauchen wir hier eigentlich nicht, wir haben doch die Judikative - und wegen deren Entscheidung (BGH-Urteil ...oberbayern) meint die DENIC doch (mutmaßlicher Weise), das machen zu müssen.
 
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