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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

mag sein, dass ich mit dieser Ansicht voll daneben liege und meine folgende These unbegründet ist: wenn es sich bei davos.de um ein vollwertig entwickeltes Projekt zum Nutzen aller deutschsprachigen User gehandelt hätte, würde diese umstrittene Domain auch aktuell noch dem alten Besitzer gehören, denn einen dauerhaft schlechten Ruf als wankelmütige Registry, wo jederzeit damit zu rechnen ist, dass wegen zwielichtiger Rechtsbegehren ein entwickeltes Projekt "Kalt gestellt" wird, kann und will sich die Denic auch in Zukunft nicht erlauben, nach meiner Einschätzung können auch die akkreditierten Denic Mitglieder Einfluss nehmen und ggfs Druck auf den Vorstand der Denic ausüben;-)

Wenn hier rechtlich gesehen ein Unterschied gemacht werden würde ob hier nur eine Parkingseite oder eine fertig entwickelte Seite drauf sein darf, würde das nach meiner Meinung deutsche Grundrechte verletzen (Grundgesetze) d.h. eine größere und demnach reichere Firma darf nach deutschem Gesetz nach meiner Meinung nicht anderes behandelt und besser gestellt werden wie eine kleine, nicht finanziell gut gestellte Firma. (Gleichheitsprinzip)

Mag vielleicht sein, dass WIPO-Panels das anderes sehen und Parkingseiten als "böse Seiten" abstempeln. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass WIPO-Entscheidungen der deutschen Verfassung entsprechen. WIPO-Entscheidungen werden vermutlich deshalb auch nicht in Deutschland als Urteil anerkannt. Dort hat man aber zumindest 14 Tage Zeit, gegen ein etwaiges negatives Löschungsurteil etwas zu machen indem man beim lokalen Gericht des Beklagten eine Klage einreicht. Der Löschungsanspruch wird dann so lange ausgesetzt, bis der WIPO-Kläger einen lokalen rechtskräftigen "Löschungstitel" nachweisen kann.

Harry
 
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Wenn hier rechtlich gesehen ein Unterschied gemacht werden würde ob hier nur eine Parkingseite oder eine fertig entwickelte Seite drauf sein darf, würde das nach meiner Meinung deutsche Grundrechte verletzen (Grundgesetze) d.h. eine größere und demnach reichere Firma darf nach deutschem Gesetz nach meiner Meinung nicht anderes behandelt und besser gestellt werden wie eine kleine, nicht finanziell gut gestellte Firma. (Gleichheitsprinzip)
es geht doch hier nicht um Reichtum oder nicht...ein "Davos-Fetisch" kann auch mit wenig Mitteln gute Inhalte bereitstellen, was du nich getan hast.
Es geht um das "Recht" an der Domain, und da spielen Verwendung/Inhalt etc. m.E. schon mit rein. Ist doch beim Markenrecht und den verschiedenen Klassen auch der Fall...
Sich da auf das Grundgesetz berufen zu wollen...nuja...
 
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es geht doch hier nicht um Reichtum oder nicht...ein "Davos-Fetisch" kann auch mit wenig Mitteln gute Inhalte bereitstellen, was du nich getan hast.
Es geht um das "Recht" an der Domain, und da spielen Inhalt etc. m.E. schon mit rein.
Sich da auf das Grundgesetz berufen zu wollen...nuja...

Was ich so aus den Urteilen gelesen habe, geht es prinzipiell einmal darum ob eine Domain konnektiert war oder nicht. Wenn konnektiert, ob es sich um eine private oder kommerzielle Seite gehandelt hat (u.a. Werbeschaltung) Ich kann mich an kein Urteil erinnern, wo eine Wertung gemacht wurde ob hier eine Parkingseite oder ein entwickeltes (Mini-)Projekt drauf war und es einen rechtlichen Unterschied gemacht hat.

Das kann nach meiner Meinung nicht den Grundrechten entsprechen wenn man eine Wertung abgibt, dass man mit weniger Werbeeinnahmen weniger Anspruch auf eine Domain hat, als wenn man mehr Werbeeinnahmen hat.

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 120, 1 <29>; 122, 210 <230>; stRspr). Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 116, 164 <180>; 122, 210 <230>)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit

Demnach dürfte z.B. eine große Firma DERTOUR, die die Webseite usa.de betreibt auch rechtlich gesehen nicht besser gestellt sein (kein Löschungsanspruch, als jemand, der eine Parkingseite auf davos.de macht da beide Seiten kommerzielle Seiten sind/waren.

Ob die Davoser Genossenschaft Namensrechte in Deutschland für einen Löschungsanspruch oder Unterlassungsanspruch für die davos.de gehabt hätte, werden wohl die Gerichte klären.

Harry
 
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Was ich so aus den Urteilen gelesen habe, geht es prinzipiell einmal darum ob eine Domain konnektiert war oder nicht. Wenn konnektiert, ob es sich um eine private oder kommerzielle Seite gehandelt hat (u.a. Werbeschaltung) Ich kann mich an kein Urteil erinnern, wo eine Wertung gemacht wurde ob hier eine Parkingseite oder ein entwickeltes (Mini-)Projekt drauf war und es einen rechtlichen Unterschied gemacht hat.

Ob die Davoser Genossenschaft Namensrechte in Deutschland für einen Löschungsanspruch oder Unterlassungsanspruch für die davos.de gehabt hätte, werden wohl die Gerichte klären.

Harry
darum geht es doch, Harry, und ob die Denic so handeln durfte...!!!
Finde es einfach heraus...it´s your game, because it´s your Domain!

Und zu den "Parkingseiten": da mach dich bitte noch einmal schlau.
Es gab hier im Forum nicht umsonst öfter den Hinweis, "gefährliche" Domains nicht zu parken...
 
Hi Harry,

schau noch mal was ich geschrieben hatte:

Wenn die Domain der Italienischen Firma Davos gehören würde, und diese würde sich -klar vom Skiort abgrenzend- dort präsentieren, dann wäre das OK.

Aber wenn dort eine Website steht, die sich mit dem Skiort Davos beschäftigt, Hotels anbietet, und Infos über den Ort gibt, und wenn diese Seite womöglich sogar noch für die "offizielle" Seite des Ortes Davis gehalten werden könnte, dann hat die Stadtmarketing Gesellschaft und die Gemeinde Davos damit ein echtes Problem!

Wenn Du jetzt auf Deiner Website sogar noch Leute animierst mit Dir zusammen "eine Onlinefirma" unter davos.de entstehen zu lassen, dann verschärfst Du aus Sicht der Gemeinde den Druck einschreiten zu müssen.

Das mit den "entwickelten Seiten" verwechselst Du auch: Wenn es um einen generischen Wörterbuchbegriff geht, also z.B. um "Tischler", und Du dort ein Fachportal für "Tischler" einrichtest, dann hätte ein bekanntes Brand "Tischler" es schwer gegen Dich vorzugehen. Es würde aber eben auch KEINE Verwechselungsgefahr bestehen!

Mit anderen Worten: Im Falle "davos.de" würde man -in meinen Augen- seine rechtliche Stellung (im Gegensatz zu generischen Wörterbuchdomans) mit einer Website "zum Thema" potentiell sogar noch schwächen! Speziell wenn die Website monetarisiert ist!

Würdest Du da Bilder Deiner Yacht "Davos" abbilden, und wäre es für den Verkehr unschwer zu erkennen, dass es hier um eine Privatseite und NICHT um eine Tourismusseite geht, das wäre etwas anderes!

AlexS
 
Demnach dürfte z.B. eine große Firma DERTOUR, die die Webseite usa.de betreibt auch rechtlich gesehen nicht besser gestellt sein (kein Löschungsanspruch, als jemand, der eine Parkingseite auf davos.de macht da beide Seiten kommerzielle Seiten sind/waren.

DERTOUR wäre diese Domain in meinen Augen RuckZuck los, würden die USA die für sich reklamieren. In den USA herrscht aber ein GANZ anderes Verständnis zu Sachen City- und Country-Domains. Auch usa.com ist ja in Privathand.

AlexS
 
darum geht es doch, Harry, und ob die Denic so handeln durfte...!!!
Finde es einfach heraus...it´s your game, because it´s your Domain!

Und zu den "Parkingseiten": da mach dich bitte noch einmal schlau.
Es gab hier im Forum nicht umsonst öfter den Hinweis, "gefährliche" Domains nicht zu parken...

Stimmt nicht ganz: "because it was your Domain!"

In meine Augen war die davos.de keine gefährliche Domain. Nicht parken sollte man "gefährliche Domains" wohl nicht, weil es sonst eine kommerzielle Nutzung gewesen wäre.

Ich denke, es wird wirklich Zeit, dass ein Gericht sich der Sache mit den Städte/Länder-Domain annimmt und definitiv sagt, wie der Hase läuft. Die aktuellen Urteile deuten nach meiner Ansicht an, dass solche Domains unbedenklich sind, da sie Allgemeingut sind, keine direkte Behinderung stattfindet und die Allgemeinheit sich keine ausländische Regierung oder Tourismusverband erwartet da dies in Deutschland nicht "üblich" ist. Wenn man die "offizielle Seite" nicht kennt, kann man ja "googeln" (solche "Aussagen gab es auch schon von Gerichten)

Harry
 
Mit anderen Worten: Im Falle "davos.de" würde man -in meinen Augen- seine rechtliche Stellung (im Gegensatz zu generischen Wörterbuchdomans) mit einer Website "zum Thema" potentiell sogar noch schwächen! Speziell wenn die Website monetarisiert ist!

Städte/Länder haben im Markenrecht Freihaltebedürftigkeit d.h. kann man NICHT als Wortmarke im Tourismusbereich eintragen. Die Genossenschaft besitzt ja aus diesem Grund auch keine einzige eingetragene Wortmarke sondern nur Wort/Bildmarken da diese leicht zu bekommen sind. Damals wo es um die österreich.de ging, wurde die österreich.de als Wortmarke von der DPMA auch nicht eingetragen.

Harry
 
Städte/Länder haben im Markenrecht Freihaltebedürftigkeit d.h. kann man NICHT als Wortmarke im Tourismusbereich eintragen. Die Genossenschaft besitzt ja aus diesem Grund auch keine einzige eingetragene Wortmarke sondern nur Wort/Bildmarken da diese leicht zu bekommen sind. Damals wo es um die österreich.de ging, wurde die österreich.de als Wortmarke von der DPMA auch nicht eingetragen.

Harry

Es geht bei Kennzeichenstreitigkeiten doch nicht nur um "eingetragene Marken".

AlexS
 
Harry, das artet hier in Haarspalterei aus, ob das Gleichheitsgebot bezüglich finanzieller Möglichkeiten, eine Website zum Allgemeingut zu machen, hier zum Tragen kommt, halte ich für fraglich, eigentlich für obsolet, da auch der finanzielle Aufwand, eine Vollwert Website ins Leben zu rufen, sich in Grenzen halten werden, denn gute Projektideen müssen nun mal nicht Unsummen an Geld verschlingen;-)

in meinen Augen hat dein Anwalt einen taktischen Fehler begangen: denn die Priorität mittels einer EV und einer anschliessenden Verhandlung festzustellen, dass die Kaltenteignung der Denic evtl unrechtmässig war, hat dein Anwalt m.E. nicht berücksichtigt;-) Vielleicht hat die Denic tatsächlich kein Interesse daran, diesen Löschungsanspruch bis zur bitteren Neige durchzufechten und begnügt sich mit einem Urteil aus erster Instanz, Hauptsache die Denic hat in Zukunft eine Rechtsverbindliche Vorschrift vorzuweisen;-) Das gäbe nicht nur anderen Domaininhabern, sondern auch dir in Zukunft mehr Rechtssicherheit!

ich behaupte, dass es im Falle einer sinnvollen Projektierung zum Nutzen von deutschen, schweizer - und österreichischen Besuchern auf davos.de für die HiJacker nicht mehr so einfach gewesen wäre, sich diese Domain über die Denic zu schnappen, da die sog Zuordnungsverwirrung nicht mehr so ohne weiteres geltend gemacht werden könnte, denn da müsste festgestellt werden, dass der normale Besucher eines bekannten Skiortes unter .de, der sich ausserhalb des Territoriums der BRD befindet, auch zweifelsfrei eine behoerdliche Einrichtung oder Ähnliches erwartet, wo zweifelsfrei und berechtigt Ansprüche gegenüber dieser Domain geltend gemacht werden können! Bei Mindercontents und dazu zähle ich jede Form von Domainparking, kann die Gegenseite immer einfacher Wettbewerbsbehinderung oder Rufausbeutung als Argumente aufführen, denen auch Gerichte u.U. folgen werden;-)

sicher, mit dem Einspruch über eine EV, hättest du einen Prozessgegner mehr - wahrscheinlich auch eine direkte juristische Auseinandersetzung mit dem Begehrenden dieser Domain - auf der anderen Seite, wenn die vermeintlichen Rechteinhaber sich ihrer Sache so sicher gewesen wären, hätten die bei dir auch direkt angekloppfen können, aber hier wurde offenkundig die Denic dazu missbraucht, fragwürdige Domainlöschungen vorzunehmen! Das Risiko sich durch das Mittel Reverse Domain HiJacking nachhaltig die Finger zu verbrennen, ist auch für die Gegenseite nicht gering;-)

ich bin der Meinung, eine EV gegen die angekündigte Domainlöschung wäre effizienter gewesen und würde die Denic schneller in ihre Schranken weisen können, denn Kennzeichenstreitigkeiten , wo der Teufel im Detail liegen kann, sind Sache von Gerichten und nicht einer Registry;-)
 
ich bin der Meinung, eine EV gegen die angekündigte Domainlöschung wäre effizienter gewesen und würde die Denic schneller in ihre Schranken weisen können, denn Kennzeichenstreitigkeiten , wo der Teufel im Detail liegen kann, sind Sache von Gerichten und nicht einer Registry;-)

Du kannst mir glauben, ich habe mit meinem Anwalt alle für-und-wider besprochen.

Solange die DENIC kein ambiente.de Teil 2 Urteil hat, wird sie wohl immer weiter Kündigungen verschicken da sie meint, dass sie das machen muss. Eine EV hätte nur für die davos.de geholfen aber nicht für etwaige zukünftige Kündigungen der DENIC. Erst wenn es ein rechtskräftiges ambiente.de Teil 2 Urteil gibt das für mich entschieden wird, wird die DENIC auch die "offenkundigen Kündigungen" nicht mehr machen.

Deine Sichtweise ist deshalb nur kurzsichtig und nicht langsichtig.

Harry
 
Du kannst mir glauben, ich habe mit meinem Anwalt alle für-und-wider besprochen.

Solange die DENIC kein ambiente.de Teil 2 Urteil hat, wird sie wohl immer weiter Kündigungen verschicken da sie meint, dass sie das machen muss. Eine EV hätte nur für die davos.de geholfen aber nicht für etwaige zukünftige Kündigungen der DENIC. Erst wenn es ein rechtskräftiges ambiente.de Teil 2 Urteil gibt das für mich entschieden wird, wird die DENIC auch die "offenkundigen Kündigungen" nicht mehr machen.

Deine Sichtweise ist deshalb nur kurzsichtig und nicht langsichtig.

Harry
ich glaube eher, deine eingegrenzte Sichtweise schränkt dich ein, Harry.
Zudem weiss ich nicht, was du dir weiter von diesem Thread versprichst.
Es ist jedenfalls kein Druckmittel...
 
ich behaupte, dass es im Falle einer sinnvollen Projektierung zum Nutzen von deutschen, schweizer - und österreichischen Besuchern auf davos.de für die HiJacker nicht mehr so einfach gewesen wäre, sich diese Domain über die Denic zu schnappen, da die sog Zuordnungsverwirrung nicht mehr so ohne weiteres geltend gemacht werden könnte, denn da müsste festgestellt werden, dass der normale Besucher eines bekannten Skiortes unter .de, der sich ausserhalb des Territoriums der BRD befindet, auch zweifelsfrei eine behoerdliche Einrichtung oder Ähnliches erwartet, wo zweifelsfrei und berechtigt Ansprüche gegenüber dieser Domain geltend gemacht werden können! Bei Mindercontents und dazu zähle ich jede Form von Domainparking, kann die Gegenseite immer einfacher Wettbewerbsbehinderung oder Rufausbeutung als Argumente aufführen, denen auch Gerichte u.U. folgen werden;-)

Ob da jetzt nur eine Parkingseite oder super Content auf der davos.de drauf gewesen ist, hätte auch an der Tatsache nichts geändert, dass vermutlich 99% der ausländischen Städte/Länderdomains deutschen Firmen gehören. Demnach ist es schon aus diesem Grund offenkundig, dass sich die User unter der davos.de KEINE offizielle Webseite der Genossenschaft oder Gemeinde Davos erwartet hätten da dies generell UNÜBLICH ist. Da gibt es hunderte von "Beweisseiten" und das kann ein Gericht auch demnach nicht abstreiten.

Harry
 
ich glaube eher, deine eingegrenzte Sichtweise schränkt dich ein, Harry.
Zudem weiss ich nicht, was du dir weiter von diesem Thread versprichst.
Es ist jedenfalls kein Druckmittel...

Ich erwarte mir eigentlich neue Sichtweisen durch diesen Thread. Druckmittel sehe ich hier keines - gegen wen auch ? Das ist hier nur ein Diskussionsthread wo jeder seine Meinung kundtut. Ich bin auch sehr froh über "andere Meinungen", da man so aus einer etwaigen "eingegrenzten Sichtweise" heraus kommt.

Vielleicht kommen ja noch Argumente die mich irgend wann umstimmen können das ich im Unrecht bin. Bis jetzt habe ich aber noch nichts gefunden, dass mich umstimmen konnte sondern haben mich nur bekräftigt, dass die Vorgehensweise der DENIC nicht OK war.

Harry
 
Du kannst mir glauben, ich habe mit meinem Anwalt alle für-und-wider besprochen. Deine Sichtweise ist deshalb nur kurzsichtig und nicht langsichtig.

Harry

ich hoffe für dich, du bist weitsichtig genug, die Risiken, sowie Kosten/Nutzen realistisch einzuschätzen!

ich sag mal so, ein guter Anwalt zeichnet sich weniger durch das Hochrechnen von Streitwerten aus, als vielmehr die Chancen und Risiken dem Mandanten transparent darzulegen und von Abenteuern durch die Instanzen eher abzuraten, wenn das "Obsiegen" zum Glücksspiel wird;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja eben, dass meine ich ja. Du vermixt aber immer Kennzeichenrecht und Namensrecht miteinander.

Harry

Harry,

der Oberbegriff "Kennzeichenrecht" beinhaltet unter anderem:


  • Namensrecht
  • Titelschutz (Werktitel etc)
  • Markenrecht
  • Unternehmenskennzeichen

Das ist wie "Obst" und "Äpfel". Anstatt "nur" von Äpfeln ist es oft besser gleich von Obst zu reden. Dieser Artikel hier schreiben wir ja nicht NUR für Deinen KONKRETEN FALL, sondern um solche Fälle allgemein abzudecken. Daher nutze ich oft den Oberbegriff "Kennzeichenrecht".

AlexS
 
Ich erwarte mir eigentlich neue Sichtweisen durch diesen Thread.

Also "neue Sichtweisen" habe ich Dir ja hier schon zur Genüge angeboten ;-)

Hier noch eine:

.....dass vermutlich 99% der ausländischen Städte/Länderdomains deutschen Firmen gehören. Demnach ist es schon aus diesem Grund offenkundig, dass sich die User unter der davos.de KEINE offizielle Webseite der Genossenschaft oder Gemeinde Davos erwartet hätten da dies generell UNÜBLICH ist.

Sichtweise ändern: Es ist doch total egal, was auf 99% der ANDEREN Touristendestinationen.de Domains passiert. Es kommt einzig und alleine darauf an, was AUF DAVOS.DE passiert! Und wie schon mehrfach zuvor beschrieben, bestand da ein HOHES Risiko, dass in Zukunft dort eine Seite entstehen wird, die der User NICHT sofort als "Nicht-Authorisiert" erkennt. Du hast ja selbst mehrfach hier gesagt, dass Du Firmen dazu animiert hast, dort ein touristisch orientiertes Davos-Portal zu bauen.

AlexS
 
ich hoffe für dich, du bist weitsichtig genug, die Risiken, sowie Kosten/Nutzen realistisch einzuschätzen!

ich sag mal so, ein guter Anwalt zeichnet sich weniger durch das Hochrechnen von Streitwerten aus, als vielmehr die Chancen und Risiken dem Mandanten transparent darzulegen und von Abenteuern durch die Instanzen eher abzuraten, wenn das "Obsiegen" zum Glücksspiel wird;-)

Da gebe ich Dir schon recht. Für mich ist es in erster Linie einmal wichtig, dass ich alle ermittelten Informationen zusammentrage und in ein Word-Dokument erfasse und mit dem fertigen Dokument dann zum Anwalt gehe, dass er eine Abschätzung über den Stand er Dinge macht. Ob wir nächste Woche oder erst in einem Monat klagen, spielt hier sowieso keine wesentliche Rolle, da keine absolute Dringlichkeit mehr gegeben ist.

Es hat keinen Sinn irgend einen fremden Anwalt anzurufen und ihm zu sagen, dass mir die böse DENIC eine Domain gelöscht hat und der Anwalt die DENIC sofort verklagen soll, wenn ihm ggf. wichtige Hintergrundinfos fehlen um die Lage abzuschätzen. Darum bin ich ja auch sehr froh über die rege Teilnahme am Thread (auch wenn manche nicht meiner Meinung sind)

Von einem "guten Anwalt" erwarte ich mir auch, dass er mich auf mögliche Risiken aufmerksam macht.

Ein "schlechter Anwalt" zeichnet sich aus, dass er mich zu Prozessen verleitet nur mit dem Zweck, dass er damit Geld verdient. So einen Fall hatte ich auch schon einmal, bin aber zum Glück selbst nach Recherchen drauf gekommen, dass er hier nur auf Abzocke aus war um sich zu bereichern. Ein positives EGMR - Urteil hätte mir unterm Strich nichts gebracht - das hatte er, nachdem ich ihm konkret darauf angesprochen habe, dann sogar zugegeben, es hätte mir nur einen "Achtungserfolg" gebraucht, den ich im Ordner ablegen kann.

Harry
 
Sichtweise ändern: Es ist doch total egal, was auf 99% der ANDEREN Touristendestinationen.de Domains passiert. Es kommt einzig und alleine darauf an, was AUF DAVOS.DE passiert!

Keine Ahnung wie Du auf so eine Erkenntnis kommst. Vielleicht habe ich ja auch schon mehr deutsche Urteile gelesen das ich weiß, dass Richter nicht nur auf Inhalte einer Webseite, sondern sich auch ansehen, wie die Allgemeinheit denkt und was die sich erwarten. So eine Sichtweise wie Du schreibst, mag vielleicht in den USA oder WIPO -Verfahren üblich sein, in Deutschland gibt es aber unterschiedliche Ansichten.

So einfach wie Du es Dir machst, ist die Sache mit Sicherheit in Deutschland nicht!

Harry
 

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