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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Das ist wie "Obst" und "Äpfel". Anstatt "nur" von Äpfeln ist es oft besser gleich von Obst zu reden.

Das kann man eben nicht, denn Namensrecht (Äpfel) und Markenrecht (Birnen) werden nach der deutscher Rechtslage oft anderes bewertet. Deshalb ist es sinnlos, wenn Du immer nur von Obst redest weil man hier zwischen Äpfel und Birnen unterscheiden muss.

Harry
 
Du hast ja selbst mehrfach hier gesagt, dass Du Firmen dazu animiert hast, dort ein touristisch orientiertes Davos-Portal zu bauen.

Also so etwas habe ich definitiv nie gesagt. Zweck der Verpachtungsmöglichkeit ist ja definitiv nicht, dass ich jemand ausschließen möchte. Die Genossenschaft hätte die Domain ja auch pachten können.

Harry
 
Also so etwas habe ich definitiv nie gesagt. Zweck der Verpachtungsmöglichkeit ist ja definitiv nicht, dass ich jemand ausschließen möchte. Die Genossenschaft hätte die Domain ja auch pachten können.

Harry

Die Gemeinde Davos HAT die Domain doch aktuell für die Genossenshaft gepachtet! Aber eben direkt bei der Quelle (dem Original-Verpächter, Genossenschaft DENIC), und nicht über den (teuren) Umweg eines Dritten! Das ist jetzt sozusagen von Genossen zu Genossen geregelt.

Und das ist in meinen Augen absolut korrekt so. IN DEM FALL! Was nicht korrekt ist, ist die Art wie es zu Deiner Kaltenteignung kam.

AlexS
 
Was mich mal interessieren würde: Nervt dieser Thread eigentlich schon (oder nur noch), oder ist er noch interessant für die anderen Forenteilnehmer? Ist ja jetzt (mit 324 Beiträgen) schon recht lang geworden und dreht sich ein bisserl im Kreise gerade. Seiteneinsteiger werden da kaum noch ne Chance haben.

AlexS
 
Was mich mal interessieren würde: Nervt dieser Thread eigentlich schon (oder nur noch), oder ist er noch interessant für die anderen Forenteilnehmer? Ist ja jetzt (mit 324 Beiträgen) schon recht lang geworden und dreht sich ein bisserl im Kreise gerade. Seiteneinsteiger werden da kaum noch ne Chance haben.

AlexS

je länger dieser "Roman" hier wird, umso unübersichtlicher wird er für Seiteneinsteiger, keine Frage!

ich wollte mich ursprünglich mit diesem Thema nicht so sehr auseinander setzen, aber die Hintergründe und Meinungen locken mich dann doch, diesem Thread grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich aktiv zu beteiligen: a) weil mich das Verhalten der Denic nachdenklich stimmt, b) weil es wieder mal beispielhaft zeigt, wie kompliziert und auch irgendwie konfus sich ein deutsches Rechtssystem wieder einmal offenbart, c) eine interne Reform der Denic zugunsten Rechtssicherheit und Planungssicherheit ihrer Vertragspartner m.E. längst überfällig ist;-)

sicher , die Gefahr ist damit gestiegen, dass in Zukunft mehr Trittbrettfahrer versuchen werden, via "Denic Direkt" begehrte Domainnamen mit zweifelhaften Rechten an sich zu reissen.

Denke, man sollte generell einen kühlen Kopf behalten und nicht in Panik geraten, denn die Denic wird sich auch in ihrem eigenem Interesse nicht darauf herablassen, Drohbebärden von Trittbrettfahrern generell nachzugeben und Domains auf Antrag Dritter ohne Gerichtsbeschluss zu löschen bzw zu übertragen, denn damit würde die Denic sich u.U. aktiv am Domaindiebstahl beteiligen und die Denic auch kein Interesse daran haben dürfte, wenn sich diese Registry in Zukunft vermehrt mit der Staatsanwaltschaft auseinander setzen muss;-)

wie gesagt, wer hier in diesem Thread neu einsteigen will, muss schon einen freien Abend dafür reservieren und ohne Hintergrundinformationen und ohne ein rudimentäres Verständnis zum Kennzeichenrecht wird ein Laie auch kein grosses Interesse verspüren, sich mit diesem Thread intensiv auseinander zu setzen.

Vielleicht lohnt es sich, wenn zum späteren Zeitpunkt ein E-Book zur Verfügung steht, dass der geneigte Leser, für den der Einsatz von Domainnamen in seinem Business unverzichtbar ist, sich in Musse Stunden mit einem Tablet diesem Thema etwas entspannter auf der Couch oder sonst wo widmen kann;-)
 
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Denke, man sollte generell einen kühlen Kopf behalten und nicht in Panik geraten, denn die Denic wird sich auch in ihrem eigenem Interesse nicht darauf herablassen, Drohbebärden von Trittbrettfahrern generell nachzugeben und Domains auf Antrag Dritter ohne Gerichtsbeschluss zu löschen bzw zu übertragen, denn damit würde die Denic sich u.U. aktiv am Domaindiebstahl beteiligen und die Denic auch kein Interesse daran haben dürfte, wenn sich diese Registry in Zukunft vermehrt mit der Staatsanwaltschaft auseinander setzen muss;-)

Ich würde es mir wünschen, befürchte aber, dass sich die DENIC nicht darauf einlassen wird.

Harry
 
Gerade gefunden: In Österreich gibt es einen Streit um die Domain schladming.com gegen schladming.at (so wie in Deutschland berlin.com gegen berlin.de). Hier hat die 3. Instanz (OGH) auch entschieden (wie ich immer gesagt habe), dass die Verkehrsauffassung maßgebend ist.

Streit zwischen der Gemeinde Schladming und Tiscover um "schladming.com" geht in die nächste Runde -- OGH hat die bisherigen Urteile, bei denen die Gemeinde Schladming gewonnen hatt, aufgehoben.

Der Inhalt des unter der Domain betriebenen Website ist nicht maßgebend

Nach Ansicht des OGH ist es daher nicht ausgeschlossen, dass die TLD (im konkreten .com) die Zuordnungsverwirrung verhindert. Maßgebend ist die Verkehrsauffassung. Wenn die TLD dazu führt, dass die beteiligten Verkehrskreise die Domain nicht dem Namensträger zuordnen, dann wird durch die Verwendung des Namens auch nicht in das Namensrecht des Namensträgers eingegriffen.

Schweiger | Mohr | Partner - Rechtsanwälte - schladming.com - trotz OGH-Ents noch immer umstritten - Etappensieg für Tiscover ?

Nachdem schätzungsweise 99% der ausländischen Städte/Länderdomains durch deutsche Firmen betrieben wird, ist die Sache ja offenkundig, dass in meinem Fall NICHT in die Namensrechte der "Schweizer Landschaft Davos" eingegriffen wird.

Harry
 
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Es bleibt nur zu hoffen, dass bei der Denic keine Lawine losgetreten wurde. (Auch das wurde schon mehrmals betont)
Um es klar zu stellen: das was Harry passiert ist, wünsche ich keinen Domainer.(Auch das haben andere Domainer schon mehrmals zum Ausdruck gebracht)
Nur bei Dir Harry kann ich eine kleine Schadenfreude nicht verleugnen. Hat irgendwie nicht den Falschen getroffen. Du siehst also Harry, selbst in Deinem Wiener Millennium Tower holt Dich die Vergangenheit immer wieder ein.
Und nach der „Verschwörungstheorie“ der Frau Beier, Denic-Informanten könnten hier mitlesen:
vielleicht gibt’s ja auch Oslo-Informanten.
Und ab jetzt werde ich diesen Thread ignorieren, denn so langsam Harry gehst Du mir auf den Wecker mit schau mal hier, schau mal da, ja wenn, dann, aber oder doch nicht. Ein pausenloses im Kreis drehen. Aber vielleicht genießt Du es ja einfach nur, dass mal wieder einige mit Dir "sprechen".
Günther
http://www.domainforum.info/showthread.php?t=23860&page=7
 
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Es bleibt nur zu hoffen, dass bei der Denic keine Lawine losgetreten wurde. (Auch das wurde schon mehrmals betont)
Um es klar zu stellen: das was Harry passiert ist, wünsche ich keinen Domainer.(Auch das haben andere Domainer schon mehrmals zum Ausdruck gebracht)
Nur bei Dir Harry kann ich eine kleine Schadenfreude nicht verleugnen. Hat irgendwie nicht den Falschen getroffen. Du siehst also Harry, selbst in Deinem Wiener Millennium Tower holt Dich die Vergangenheit immer wieder ein.
Und nach der „Verschwörungstheorie“ der Frau Beier, Denic-Informanten könnten hier mitlesen:
vielleicht gibt’s ja auch Oslo-Informanten.
Und ab jetzt werde ich diesen Thread ignorieren, denn so langsam Harry gehst Du mir auf den Wecker mit schau mal hier, schau mal da, ja wenn, dann, aber oder doch nicht. Ein pausenloses im Kreis drehen. Aber vielleicht genießt Du es ja einfach nur, dass mal wieder einige mit Dir "sprechen".
Günther
http://www.domainforum.info/showthread.php?t=23860&page=7

Wie lässt sich das vereinbaren, wenn scheinbar gerade DU der erste bist, der auf Deinem domainzirkel.de Blog öffentlich FALSCH über die davos.de berichtest ? Hier wurde auch nur intern diskutiert, aber Du trägst das Ganze an die Öffentlichkeit. Als der Thread öffentlich war, habe ich "Davos" nicht erwähnt - und das hatte auch seine Gründe.

Wer tritt hier gerade die Lawine los ?

Ich denke nicht, dass es in ALLER Interesse ist, dass dies die breite Masse, zumindest jetzt, erfährt ? Ich hätte das erst lieber mit meinem (zukünftigen) Anwalt in Ruhe besprochen ob und wie man das veröffentlicht.

Aber das ist wohl Deine Art der Schadenfreude - oder ?

Und noch was: Wenn Du die Zusammenhänge bis jetzt nicht begreifst, dann solltest Du es mit dem Blog wohl sein lassen. Wie kommst Du auf die "glorreiche Idee", dass die davos.de der Adomino Marketing GmbH gehört hat und das ich (DAY Investments GmbH, als ehemaliger Inhaber) nicht theoretisch eine EV beantragen konnte ?

Davos.de
Publiziert 22. September 2012
Seit gestern gehört der Gemeinde Davos in der Schweiz die Domain “davos.de”.

Alles fing mit einer Kündigung an. Die Denic teilte der Adomino Marketing GmbH, dem Domaininhaber der Domain davos.de, schriftlich mit, die betreffende Domain innerhalb von 7 Tagen aus deren Domainbestand zu löschen, da die Domain “gegen die Denic-Domainbestimmungen verstößt”, weil die Domain “offenkundig die Rechte Dritter” verletzt. Und genau nach 7 Tagen war es dann so weit: husarenstreichartig wurde die Adomino Marketing GmbH „zwangsenteignet“ und die Rechte an der Domain davos.de an die Gemeinde Davos in der Schweiz übertragen. Die Adomino Marketing GmbH hatte keine Möglichkeit, auf dem juristischen Weg die Entscheidung der Denic aufzuheben, bzw. , bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, auszusetzen.

Ein gerichtliches Nachspiel wird sicherlich folgen.

Ob durch die jüngste Entscheidung der Denic nun eine Lawine losgetreten wurde und andere Städte/Gemeinden einen ähnlichen Weg wie die Gemeinde Davos gehen werden, bleibt abzuwarten.

Du machst Dir mit diesen falschen Informationen sicher keine Freunde.
Wie kann man in nur so wenig Text so viel falsch schreiben ?

1. War die DAY Investments GmbH der Inhaber der Domain
2. War in dem Schreiben der DENIC keine Zeit genannt wann die Domain gelöscht wird.
3. Hätte DAY, theoretisch zumindest, auch eine EV erwirken können.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Gerade entdeckt, wem die tratsch.ch gehört: Unserem "lieben Max" aus der Schweiz: über Tratsch.ch

Anscheinend hat jetzt die Gemeinde Davos bei der deutschen Domainverwaltungs-Stelle Denic.de anscheinend* erreicht, dass ihr die Domain davos.de übertragen wird. Und das ohne den Domaininhaber vorgängig zu informieren oder ihm die Möglichkeit eines juristischen Rechtsmittels zu geben.**
Die Domain davos.de war bei Sedo.de zum Mindestpreis von EUR 99’500.- angeboten, auch bei einer Suchanfrage von 110’000 pro Monat alleine in Deutschland ein stolzer Preis.

*Die Informationen zu diesem Text sind nicht geprüft.
**Nachtrag: Anscheinend wurde der Domaininhaber vorgängig informiert und hatte 7 Tage Zeit, Einsprache zu Erheben.

Ich frage mich, wie der liebe Domainer-Max auf die Idee kommt, dass ich nicht vorher von der DENIC informiert wurde und das ich keine Möglichkeit hatte hier juristische Rechtsmittel einzulegen ? Außerdem frage ich mich, wie er auf 99.500 EUR kommt die ich bei Sedo angeboten habe. Ich habe in meinem Account gerade nachgesehen, und da steht die Domain NICHT zum Verkauf und es ist auch kein Mindestpreis eingestellt (vielleicht hat das Sedo eingestellt/geändert - ich habe hier jahrelang sicher nichts in Sedo an Preisen für davos.de geändert). Bei Adomino stand die Domain mit 57.000 EUR Netto zum Verkauf.

Falls es manche noch immer nicht wissen: Eine EV ist KEIN Allheilmittel und damit ist ein Rechtsstreit noch lange NICHT vorbei sondern es kann eine immense Prozesslawine (viele Parallelverfahren) losgetreten werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass man bei einer EV auch Schadensersatz bezahlen muss wenn man verliert und wenn man eine Eilbedürftligkeit beim nachfolgenden Eilverfahren (mündliche Verhandlung) nicht nachweisen kann, verliert man nach meinen Wissensstand schon aus diesem Grund alleine das Verfahren und es wird über die anderen Klage-Gründe gar nicht mehr diskutiert.

Auch wenn manche glauben, dass alles sowieso schon x-Mal gesagt wurde, zeigen diese Artikel doch eindeutig, dass manche sich hier scheinbar doch nicht genau auskennt. Mir ist nicht ganz klar, warum Domainer so etwas machen. Damit schaden sie nicht nur mir sondern sicher vielen anderen auch.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch ein Artikel eines österr. Anwalts über die Thematik Zuordnungsverwirrung und TLD:

Die zweite Entscheidung führt die jüngst eingeschlagene Linie der Rechtsprechung konsequent fort und vertritt die in Deutschland schon seit einigen Jahren geltende Auffassung, dass die TLD nicht nur ein Hinweis auf die geografische, sondern auch auf die sachliche Herkunft eines Angebots sein kann. Man ist mittlerweile der Ansicht, dass allein durch die TLD eine Zuordnungsverwirrung verhindert werden kann, deren Vorliegen letztlich von einem Sachverständigengutachten abhängig ist. Das Resultat dieses Gutachtens wird allerdings nicht nur in einem Fall entscheidend sein, sondern auf sämtliche „ortsname.com“-Fälle durchschlagen, wobei immer auf die spezifische Verkehrsauffassung zu achten sein wird. Jedenfalls hat der OGH die verbreitete Fehlvorstellung, die TLD wäre namensrechtlich irrelevant, überwunden und das österreichische Domainrecht um eine weitere interessante Facette bereichert.

Quelle: http://kwlaw.at/attachments/pdfs/kwlaw_jus_alumni_02_12.pdf

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch ein Artikel eines österr. Anwalts über die Thematik Zuordnungsverwirrung und TLD:



Quelle: http://kwlaw.at/attachments/pdfs/kwlaw_jus_alumni_02_12.pdf

Harry


Nun, hättest Du die davos.com gehalten, dann wäre Dir sicherlich nichts passiert! Die WIPO hätte Dir die Domain nicht weggenommen.

Problem ist ja, dass "Davos" in DE überragend bekannt ist, und daher die davos.de -genau wie im Artikel beschrieben- für den DEUTSCHEN Verkehr verwechslungsfähig ist!

AlexS
 
Nun, hättest Du die davos.com gehalten, dann wäre Dir sicherlich nichts passiert! Die WIPO hätte Dir die Domain nicht weggenommen.

Problem ist ja, dass "Davos" in DE überragend bekannt ist, und daher die davos.de -genau wie im Artikel beschrieben- für den DEUTSCHEN Verkehr verwechslungsfähig ist!

AlexS


Wir drehen uns scheinbar wirklich im Kreis. Du hast Deine Auffassung, ich habe meine Auffassung (die sich offenkundig und nachweisbar mit der aktuellen österreichischen und deutschen Rechtslage deckt). Bringt ja scheinbar nichts, Dir die deutsche Rechtslage x-Mal zu erklären, wenn Dir scheinbar die Grundlagen dazu fehlen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls es manche noch immer nicht wissen: Eine EV ist KEIN Allheilmittel und damit ist ein Rechtsstreit noch lange NICHT vorbei sondern es kann eine immense Prozesslawine (viele Parallelverfahren) losgetreten werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass man bei einer EV auch Schadensersatz bezahlen muss wenn man verliert und wenn man eine Eilbedürftligkeit beim nachfolgenden Eilverfahren (mündliche Verhandlung) nicht nachweisen kann, verliert man nach meinen Wissensstand schon aus diesem Grund alleine das Verfahren und es wird über die anderen Klage-Gründe gar nicht mehr diskutiert.

Auch auf die Gefahr hin, Deinem Anwalt (oder von wem Du auch immer diesen Rat her hast) zu widersprechen:

In Deinem Fall wäre imho eine EV sowohl das taktisch/strategisch beste Mittel, als auch das richtige Signal gewesen.

An der Dringlichkeit wäre die EV sicher nicht gescheitert. Die Domain war nach dem Schreiben der Denic klar von der Kündigung und damit von der Löschung bedroht und selbst die strenge bayerische Auffassung einer einmonatigen Dringlichkeitsfrist steht hier nicht entgegen.

Auch das Argument des Schadensersatzes (945 ZPO) ist vorliegend aus meiner Sicht völlig fehl am Platze. Denkst Du ernsthaft, die Denic macht Dir gegenüber einen Schaden geltend, weil sie die Domain nicht löschen konnte?! Wie hoch sollte denn dieser Schaden sein? Und um gleich den nächsten Schritt mit abzudecken: Ich halte hier ein „Durchreichen“ eines etwaigen Schadensersatzes des schweizerischen Rechteinhabers für abwegig.

Habt Ihr (Du und Dein Anwalt) Euch eigentlich mal Gedanken zur Darlegungs- und Beweislast gemacht? Im EV-Verfahren trägst Du die (Glaubhaftmachungs-)Last für den Verfügungsanspruch (= Dein Recht an der Domain) und den Verfügungsgrund (= Dringlichkeit). Vorliegend hattest Du (einfach erklärt) einen Vertrag mit der Denic (Bündel von Rechten) auf Inhaberschaft an der Domain und auf Konnektierung (u.a.) der Domain (= Verfügungsanspruch). Die Denic hatte die Löschung sehr deutlich angekündigt (= Verfügungsgrund). Die Umstände der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes hätte aus meiner Sicht die Denic darlegen und glaubhaftmachen bzw. in einem ggf. auf die EV folgenden Hauptsacheverfahren beweisen müssen (= Die „Last“ läge bei der Denic) . Dies hätte beispielsweise die Denic durch ein sog. Bekanntheitsgutachten erbringen müssen. Dies wäre ein klarer strategischer Vorteil für Dich gewesen. Aus meiner Sicht sind die Voraussetzungen für Verfügungsanspruch und -grund klar gegeben. Bei der Offenkundigkeit habe ich deutliche Zweifel (aus meiner Sicht ist Davos wohl sicher nicht "überragend bekannt" auch liegt keine Zuordnungsverwirrung vor).

Jetzt streitest Du „nur“ noch um den Schadensersatz. Es hat einen Grund, warum Schadensersatz auch als „Sekundäranspruch“ bezeichnet wird. Im Rahmen Deiner jetzt wohl anstehenden Schadensersatzklage bist Du im vollen Umfang in der Darlegungs- und Beweispflicht, dass ALLE Voraussetzungen des Schadensersatzes vorliegen. Meiner Ansicht nach musst Du in diesem Verfahren jetzt beweisen, dass eine Löschung der Denic widerrechtlich erfolgt ist. Die Last des Nachweises der „Offenkundigkeit“ liegt also jetzt bei Dir. Dies ist ein klarer taktischer Nachteil. Eine nachteilige Beweislastverteilung kann ein sehr erhebliches Risiko darstellen, den Prozess zu verlieren.

Um es ganz klar und deutlich (und überspitzt) auszudrücken: Aus meiner Sicht hast Du Deine beste Chance bereits verspielt. Jetzt rennst Du Deinen Ansprüchen von einer erheblich schlechteren Position aus nach. Ich hoffe, Dir war das klar, als Du dich für dieses Vorgehen entschieden hast.

Ich werde die weiteren Entwicklungen sicher aufmerksam beobachten und wünsche Dir viel Erfolg.

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deinem Fall wäre imho eine EV sowohl das taktisch/strategisch beste Mittel, als auch das richtige Signal gewesen.

Du kennst nicht alle Hintergründe und kannst das deshalb auch nur objektiv betrachten. Außerdem wirst Du ja wohl nicht abstreiten können, dass die DENIC erst wieder mit diesen Domainlöschungen aufhören wird, bis es ein ambiente.de Teil 2 Urteil geben wird. Das kann sie nun mit davos.de auch haben.

An der Dringlichkeit wäre die EV sicher nicht gescheitert. Die Domain war nach dem Schreiben der Denic klar von der Kündigung und damit von der Löschung bedroht und selbst die strenge bayerische Auffassung einer einmonatigen Dringlichkeitsfrist steht hier nicht entgegen.

Ich kenne doch diese "Spielchen" mit der Dringlichkeit. Mir sitzt noch das Verfahren gegen Euch in die Knochen wo wir 1 Stunde oder länger über eine Dringlichkeit mit dem Richter diskutiert haben. Sicher war die Domain von der Löschung bedroht, aber es stand definitiv nicht dort, wann die Domain gelöscht wird. Das hätte auch in 1 oder 2 Monaten oder später sein können. Wenn hier die DENIC irgendwelche "Beweise" aus dem Zylinder gezaubert hätte, dass die Domain nicht innerhalb eines Monats gelöscht worden wäre, wäre eine Dringlichkeit bei der mündlichen Verhandlung schnell vom Tisch gewesen. Etwas anderes wäre gewesen, wenn drinnen gestanden wäre, dass die Domain die nächsten Tage oder nach einer Woche (7 Tage etc.) gelöscht wird. Dann wäre es eindeutig gewesen, dass eine Dringlichkeit vorhanden ist. So waren das nur Vermutungen. DENIC hat hier nach meiner Meinung absichtlich kein Datum genannt, damit Sie einen "Joker" bei der mündlichen Verhandlung ziehen kann falls es notwendig gewesen wäre.

Auch das Argument des Schadensersatzes (945 ZPO) ist vorliegend aus meiner Sicht völlig fehl am Platze. Denkst Du ernsthaft, die Denic macht Dir gegenüber einen Schaden geltend, weil sie die Domain nicht löschen konnte?! Wie hoch sollte denn dieser Schaden sein? Und um gleich den nächsten Schritt mit abzudecken: Ich halte hier ein „Durchreichen“ eines etwaigen Schadensersatzes des schweizerischen Rechteinhabers für abwegig.

Theoretisch hätte die Gemeinde Davos die DENIC auch auf Störerschaft verklagen weil sie so lange gewartet hat, bis ich eine EV erwirke. Im regierung-Urteil steht ja nirgendwo drinnen, wann konkret die Domain gelöscht werden soll weil die Domains damals schon gelöscht waren. Solche "Spielchen" mache ich nicht mit die ich nicht beeinflussen kann und wo es nur mich als Verlierer geben kann.

Meiner Ansicht nach musst Du in diesem Verfahren jetzt beweisen, dass eine Löschung der Denic widerrechtlich erfolgt ist. Die Last des Nachweises der „Offenkundigkeit“ liegt also jetzt bei Dir. Dies ist ein klarer taktischer Nachteil. Eine nachteilige Beweislastverteilung kann ein sehr erhebliches Risiko darstellen, den Prozess zu verlieren.

Die Beweislast habe ich vermutlich auch im Hauptverfahren gegen die DENIC und wenn mich die Gemeinde Davos verklagt hätte weil sie die Domain wegen der EV nicht bekommen hätte, hätte ich wohl auch die Beweislast gehabt.

Um es ganz klar und deutlich (und überspitzt) auszudrücken: Aus meiner Sicht hast Du Deine beste Chance bereits verspielt. Jetzt rennst Du Deinen Ansprüchen von einer erheblich schlechteren Position aus nach. Ich hoffe, Dir war das klar, als Du dich für dieses Vorgehen entschieden hast.

Wie gesagt, Dir sind nicht alle Infos bekannt warum wir keine EV beantragt haben. Schlussendlich ist es doch generell auch so, dass auch wenn man zum Schluss zu 100% gewinnt, man immense finanzielle und zeitliche Verluste tragen muss da man nie die ganzen Kosten ersetzt bekommt (habe ich zumindest noch nie erhalten)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn manche glauben, dass alles sowieso schon x-Mal gesagt wurde, zeigen diese Artikel doch eindeutig, dass manche sich hier scheinbar doch nicht genau auskennt.

Offtopic:

Anscheinend kennst Du den Unterschied zwischen "scheinbar" und "anscheinend" nicht.
site:consultdomain.de adomino scheinbar - Google-Suche

Hier extra für Dich:

korrekturen.de | Beliebte Fehler: scheinbar / anscheinend
Zwiebelfisch-Abc: scheinbar/anscheinend - SPIEGEL ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry,

Du weißt ja, dass ich mich sehr gut auskenne, viele Schriftsätze selbst mache.

Aber ich weiß auch, wann ich einen kompetenten Rechtsanwalt brauche und dann lasse ich diesen auch seinen Job machen.

Es bringt doch nichts, hier Tag und Nacht irgendwelche Urteile, Meinungen usw. zu posten und zu diskutieren. Du hast doch eh Deine eigene Meinung und hörst nicht wirklich auf Tipps anderer (noch nicht einmal auf Deinen jetzigen Rechtsanwalt).

Also, such Dir einen kompetenten Rechtsanwalt, dem Du so sehr vertraust, dass er seinen Job machen kann. Wenn Du das nicht kannst, ist es der falsche Rechtsanwalt.

Und nehme das alles nicht so ernst, es gibt wichtigeres im Leben.

Gehe raus und genieße das Wochenende.

Dies war ein ernst gemeinter freundlicher Hinweis!

Viele Grüße

Stephan
 
Du kennst nicht alle Hintergründe und kannst das deshalb auch nur objektiv betrachten.

Sicher kenne ich nicht Deine Motivation/Hintergründe, ich kann hier nur die Fakten bewerten.

Ich kenne doch diese "Spielchen" mit der Dringlichkeit. Mir sitzt noch das Verfahren gegen Euch in die Knochen wo wir 1 Stunde oder länger über eine Dringlichkeit mit dem Richter diskutiert haben.

Ja und eine EV gegen ein Forum wegen der Kündigung der Mitgliedschaft ist imho auch nicht dringend. Bei der Kündigung einer Domain sieht das grundlegend anders aus (auch wenn kein Löschungsdatum genannt wurde!). Interessanterweise hast Du damals gegen das Forum eine EV erwirken wollen, jetzt, wo es um Deine Domain geht, wird lediglich schriftlich im Parteiverkehr gegen die Kündigung widersprochen. Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Gegen das Forum schießt Du mit Kanonen, wenn es aber um Deine Domain geht, packst Du lediglich die Wasserpistole aus (überspitzt dargestellt). Mir liegt es fern jetzt diese alte Fehde wieder aufzuwärmen, ich reagiere nur auf Deinen Einwurf. Und dass ich im Verfahren gegen das Forum alle mir zur Verteidigung zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen habe war schlicht mein Job als Anwalt. Dass dies für Dich unangenehm war ist lediglich das Ergebnis meiner Taktik in dieser Forensache gewesen. Es sollte Dich aber nicht davon abhalten, jetzt, wo es um Deine Domains geht, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

Sicher war die Domain von der Löschung bedroht, aber es stand definitiv nicht dort, wann die Domain gelöscht wird. Das hätte auch in 1 oder 2 Monaten oder später sein können. Wenn hier die DENIC irgendwelche "Beweise" aus dem Zylinder gezaubert hätte, dass die Domain nicht innerhalb eines Monats gelöscht worden wäre, wäre eine Dringlichkeit bei der mündlichen Verhandlung schnell vom Tisch gewesen. Etwas anderes wäre gewesen, wenn drinnen gestanden wäre, dass die Domain die nächsten Tage oder nach einer Woche (7 Tage etc.) gelöscht wird. Dann wäre es eindeutig gewesen, dass eine Dringlichkeit vorhanden ist. So waren das nur Vermutungen. DENIC hat hier nach meiner Meinung absichtlich kein Datum genannt, damit Sie einen "Joker" bei der mündlichen Verhandlung ziehen kann falls es notwendig gewesen wäre.

Das sehe ich völlig anders. Aus meiner Sicht gibt es selten ein Verfahren, wo die Dringlichkeit so klar ist, wie hier. Die Denic hat gekündigt. Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, was bedeutet, dass der „Domainvertrag“ mit Zugang bei Dir erloschen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Domain gelöscht wird ist nach der eigenen Aussage der Denic („Wir werden die Domain löschen.“) sehr deutlich gegeben. IMHO hast Du nicht erst abzuwarten, „wann“ das passiert. Diese Gefahr des kompletten Rechtsverlustes soll ja gerade eine EV bis zur Entscheidung in der Hauptsache abwenden. Aus anwaltlicher Sicht hier mangels Dringlichkeit von einer EV abzuraten, ist, gelinde gesagt, „mutig“.

Theoretisch hätte die Gemeinde Davos die DENIC auch auf Störerschaft verklagen weil sie so lange gewartet hat, bis ich eine EV erwirke. Im regierung-Urteil steht ja nirgendwo drinnen, wann konkret die Domain gelöscht werden soll weil die Domains damals schon gelöscht waren. Solche "Spielchen" mache ich nicht mit die ich nicht beeinflussen kann und wo es nur mich als Verlierer geben kann.

Das sehe ich grundlegend anders. Die Denic hat ja bereits 7 Tage gewartet, dass sind imho 5 Tage länger als man für eine EV benötigt. Deiner Argumentation nach wäre die Denic ja somit bereits in der Störerhaftung (was ich auch grundsätzlich anders sehe). Eine EV ist ein richterliches „Urteil“ (eigentlich ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung). Der Denic wären die Hände gebunden gewesen, sie hätte bei Meidung eines erheblichen Ordnungsgeldes die Domain nicht löschen dürfen.

Die Beweislast habe ich vermutlich auch im Hauptverfahren gegen die DENIC und wenn mich die Gemeinde Davos verklagt hätte weil sie die Domain wegen der EV nicht bekommen hätte, hätte ich wohl auch die Beweislast gehabt.

Kurz und knapp: Nein, das ist falsch. Derjenige, der einen für sich vorteilhaften Umstand vor Gericht geltend macht, hat ihn auch zu beweisen. Die „Offenkundigkeit“ ist die Grundvoraussetzung, damit die Denic ohne gerichtliches Urteil löschen „muss“ bzw. „darf“. Im Rahmen der Schadensersatzklage musst Du die Voraussetzungen für Deinen Anspruch darlegen und beweisen. Dazu gehört auch der Umstand, dass die Löschung widerrechtlich war.

Wie gesagt, Dir sind nicht alle Infos bekannt warum wir keine EV beantragt haben. Schlussendlich ist es doch generell auch so, dass auch wenn man zum Schluss zu 100% gewinnt, man immense finanzielle und zeitliche Verluste tragen muss da man nie die ganzen Kosten ersetzt bekommt (habe ich zumindest noch nie erhalten)

Klar ist das ein finanzielles Risiko, weshalb Du alleine die Entscheidung treffen musst. Aber das finanzielle Risiko wäre über mehrere Jahre verteilt. Ich gehe davon aus, dass Du das Verfügungsverfahren inkl. Berufung gewonnen hättest. Diese Kosten wären in der Zwischenzeit von der Denic zu tragen. Klar, am Ende zahlt der Verlierer alles, aber mit der Kostenerstattung dieses Zwischenerfolges, hättest Du schon mal einen Teil der Kosten decken können. Der Unterschied zwischen einer EV (inkl. Hauptsache bis zum BGH) und Deiner jetzigen Schadensersatzklage (auch bis zum BGH) liegt etwa bei 15.000,00 EUR (basierend auf 50T€ Streitwert). Das dürfte (geschätzt) drei Monatsmieten im Milleniumtower entsprechen.

Wie gesagt, ich hätte nichts davon, Dich in eine EV zu drängen. Ich bin nicht Dein Anwalt. Ich beobachte das Ganze nur und erlaube mir ein paar Tendenzen aufzuzeigen.

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessanterweise hast Du damals gegen das Forum eine EV erwirken wollen, jetzt, wo es um Deine Domain geht, wird lediglich schriftlich im Parteiverkehr gegen die Kündigung widersprochen. Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Gegen das Forum schießt Du mit Kanonen, wenn es aber um Deine Domain geht, packst Du lediglich die Wasserpistole aus (überspitzt dargestellt).

Wie gesagt, Du kennst nicht alle Details meiner Entscheidung warum ich keine EV wollte. Viele Gründe haben gar nichts mit der Domain davos.de zu tun, darum ist meine Entscheidung für viele auch nicht verständlich.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Domain gelöscht wird ist nach der eigenen Aussage der Denic („Wir werden die Domain löschen.“) sehr deutlich gegeben. IMHO hast Du nicht erst abzuwarten, „wann“ das passiert.

Ich denke nicht, dass die DENIC mir vorschreiben kann, ob ich hier eine EV machen soll oder nicht. Schlussendlich ist es noch immer meine finanzielle Entscheidung ob ich hier ggf. ein größeres oder kleineres Risiko eingehen möchte. Eine EV birgt auch Risiken die man auch abwiegen muss.

Diese Gefahr des kompletten Rechtsverlustes soll ja gerade eine EV bis zur Entscheidung in der Hauptsache abwenden. Aus anwaltlicher Sicht hier mangels Dringlichkeit von einer EV abzuraten, ist, gelinde gesagt, „mutig“.

Im meine Augen wäre die Gefahr bestanden, beim OLG im Eilverfahren zu verlieren. Wenn man hier keine Dringlichkeit beweisen kann, dann muss man schlussendlich auch die 1. Instanz bezahlen. Eine EV in der 1. Instanz hätte man wohl schon bekommen. Man muss aber weitsichtiger und nicht nur bis zur nächsten Instanz denken.


Das sehe ich grundlegend anders. Die Denic hat ja bereits 7 Tage gewartet, dass sind imho 5 Tage länger als man für eine EV benötigt. Deiner Argumentation nach wäre die Denic ja somit bereits in der Störerhaftung (was ich auch grundsätzlich anders sehe).

Zunächst wurde das DENIC Schreiben am Freitag zu Mittag zugestellt und mein Anwalt war am Freitag auf Seminar d.h. ich konnte ihn erst am Montag erreichen. Es steht nirgends wo geschrieben, wie lange sich die DENIC für die Löschung Zeit nehmen kann bzw. darf. Das kann am selben Tag sein, oder auch erst in einem Jahr.

Derjenige, der einen für sich vorteilhaften Umstand vor Gericht geltend macht, hat ihn auch zu beweisen. Die „Offenkundigkeit“ ist die Grundvoraussetzung, damit die Denic ohne gerichtliches Urteil löschen „muss“ bzw. „darf“. Im Rahmen der Schadensersatzklage musst Du die Voraussetzungen für Deinen Anspruch darlegen und beweisen. Dazu gehört auch der Umstand, dass die Löschung widerrechtlich war.

Egal wer hier die Beweislast hat, wird schlussendlich die Partei gewinnen, die die besseren Argumente vorgelegt hat.

Klar ist das ein finanzielles Risiko, weshalb Du alleine die Entscheidung treffen musst. Aber das finanzielle Risiko wäre über mehrere Jahre verteilt. Ich gehe davon aus, dass Du das Verfügungsverfahren inkl. Berufung gewonnen hättest. Diese Kosten wären in der Zwischenzeit von der Denic zu tragen. Klar, am Ende zahlt der Verlierer alles, aber mit der Kostenerstattung dieses Zwischenerfolges, hättest Du schon mal einen Teil der Kosten decken können.

Kannst Du mir das bitte einmal vorrechnen ? Wie soll ich mit der Kostenerstattung des Zwischenerfolgs einen Teil des Hauptverfahrens decken ? Wenn ich die Gerichtskosten für die 1. Instanz (Eilverfahren), die Anwälte und dann die Anwälte für die 2. Instanz bezahle, dann bekomme ich unterm Strich, auch wenn man nach dem OLG-Eilverfahren gewonnen habe, wohl unterm Strich weniger Geld zurück als ich für die Anwälte (LG, OLG) bezahlt habe. Woher soll nun das Geld für das Hauptverfahren kommen ? Wenn ich das Eilverfahren gleich weg lasse, dann starte ich nach meiner Meinung mit einer finanziell besseren Ausgangssituation.

Der Unterschied zwischen einer EV (inkl. Hauptsache bis zum BGH) und Deiner jetzigen Schadensersatzklage (auch bis zum BGH) liegt etwa bei 15.000,00 EUR (basierend auf 50T€ Streitwert). Das dürfte (geschätzt) drei Monatsmieten im Milleniumtower entsprechen.

Du willst also behaupten, dass 5 Instanzen (2x Eilverfahren, 3x Hauptverfahren) um 15.000 EUR weniger kosten als 3 Instanzen (Hauptverfahren) ? Kannst Du mir das bitte vorrechnen ? Das Büro kostet mich nur mehr ca. 1500 EUR/Monat da ich seit Anfang des Jahres ein kleiners Büro habe.

Harry
 

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