Du kennst nicht alle Hintergründe und kannst das deshalb auch nur objektiv betrachten.
Sicher kenne ich nicht Deine Motivation/Hintergründe, ich kann hier nur die Fakten bewerten.
Ich kenne doch diese "Spielchen" mit der Dringlichkeit. Mir sitzt noch das Verfahren gegen Euch in die Knochen wo wir 1 Stunde oder länger über eine Dringlichkeit mit dem Richter diskutiert haben.
Ja und eine EV gegen ein Forum wegen der Kündigung der Mitgliedschaft ist imho auch nicht dringend. Bei der Kündigung einer Domain sieht das grundlegend anders aus (auch wenn kein Löschungsdatum genannt wurde!). Interessanterweise hast Du damals gegen das Forum eine EV erwirken wollen, jetzt, wo es um Deine Domain geht, wird lediglich schriftlich im Parteiverkehr gegen die Kündigung widersprochen. Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Gegen das Forum schießt Du mit Kanonen, wenn es aber um Deine Domain geht, packst Du lediglich die Wasserpistole aus (überspitzt dargestellt). Mir liegt es fern jetzt diese alte Fehde wieder aufzuwärmen, ich reagiere nur auf Deinen Einwurf. Und dass ich im Verfahren gegen das Forum alle mir zur Verteidigung zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen habe war schlicht mein Job als Anwalt. Dass dies für Dich unangenehm war ist lediglich das Ergebnis meiner Taktik in dieser Forensache gewesen. Es sollte Dich aber nicht davon abhalten, jetzt, wo es um Deine Domains geht, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Sicher war die Domain von der Löschung bedroht, aber es stand definitiv nicht dort, wann die Domain gelöscht wird. Das hätte auch in 1 oder 2 Monaten oder später sein können. Wenn hier die DENIC irgendwelche "Beweise" aus dem Zylinder gezaubert hätte, dass die Domain nicht innerhalb eines Monats gelöscht worden wäre, wäre eine Dringlichkeit bei der mündlichen Verhandlung schnell vom Tisch gewesen. Etwas anderes wäre gewesen, wenn drinnen gestanden wäre, dass die Domain die nächsten Tage oder nach einer Woche (7 Tage etc.) gelöscht wird. Dann wäre es eindeutig gewesen, dass eine Dringlichkeit vorhanden ist. So waren das nur Vermutungen. DENIC hat hier nach meiner Meinung absichtlich kein Datum genannt, damit Sie einen "Joker" bei der mündlichen Verhandlung ziehen kann falls es notwendig gewesen wäre.
Das sehe ich völlig anders. Aus meiner Sicht gibt es selten ein Verfahren, wo die Dringlichkeit so klar ist, wie hier. Die Denic hat gekündigt. Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, was bedeutet, dass der „Domainvertrag“ mit Zugang bei Dir erloschen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Domain gelöscht wird ist nach der eigenen Aussage der Denic („Wir werden die Domain löschen.“) sehr deutlich gegeben. IMHO hast Du nicht erst abzuwarten, „wann“ das passiert. Diese Gefahr des kompletten Rechtsverlustes soll ja gerade eine EV bis zur Entscheidung in der Hauptsache abwenden. Aus anwaltlicher Sicht hier mangels Dringlichkeit von einer EV abzuraten, ist, gelinde gesagt, „mutig“.
Theoretisch hätte die Gemeinde Davos die DENIC auch auf Störerschaft verklagen weil sie so lange gewartet hat, bis ich eine EV erwirke. Im regierung-Urteil steht ja nirgendwo drinnen, wann konkret die Domain gelöscht werden soll weil die Domains damals schon gelöscht waren. Solche "Spielchen" mache ich nicht mit die ich nicht beeinflussen kann und wo es nur mich als Verlierer geben kann.
Das sehe ich grundlegend anders. Die Denic hat ja bereits 7 Tage gewartet, dass sind imho 5 Tage länger als man für eine EV benötigt. Deiner Argumentation nach wäre die Denic ja somit bereits in der Störerhaftung (was ich auch grundsätzlich anders sehe). Eine EV ist ein richterliches „Urteil“ (eigentlich ein Beschluss ohne mündliche Verhandlung). Der Denic wären die Hände gebunden gewesen, sie hätte bei Meidung eines erheblichen Ordnungsgeldes die Domain nicht löschen dürfen.
Die Beweislast habe ich vermutlich auch im Hauptverfahren gegen die DENIC und wenn mich die Gemeinde Davos verklagt hätte weil sie die Domain wegen der EV nicht bekommen hätte, hätte ich wohl auch die Beweislast gehabt.
Kurz und knapp: Nein, das ist falsch. Derjenige, der einen für sich vorteilhaften Umstand vor Gericht geltend macht, hat ihn auch zu beweisen. Die „Offenkundigkeit“ ist die Grundvoraussetzung, damit die Denic ohne gerichtliches Urteil löschen „muss“ bzw. „darf“. Im Rahmen der Schadensersatzklage musst Du die Voraussetzungen für Deinen Anspruch darlegen und beweisen. Dazu gehört auch der Umstand, dass die Löschung widerrechtlich war.
Wie gesagt, Dir sind nicht alle Infos bekannt warum wir keine EV beantragt haben. Schlussendlich ist es doch generell auch so, dass auch wenn man zum Schluss zu 100% gewinnt, man immense finanzielle und zeitliche Verluste tragen muss da man nie die ganzen Kosten ersetzt bekommt (habe ich zumindest noch nie erhalten)
Klar ist das ein finanzielles Risiko, weshalb Du alleine die Entscheidung treffen musst. Aber das finanzielle Risiko wäre über mehrere Jahre verteilt. Ich gehe davon aus, dass Du das Verfügungsverfahren inkl. Berufung gewonnen hättest. Diese Kosten wären in der Zwischenzeit von der Denic zu tragen. Klar, am Ende zahlt der Verlierer alles, aber mit der Kostenerstattung dieses Zwischenerfolges, hättest Du schon mal einen Teil der Kosten decken können. Der Unterschied zwischen einer EV (inkl. Hauptsache bis zum BGH) und Deiner jetzigen Schadensersatzklage (auch bis zum BGH) liegt etwa bei 15.000,00 EUR (basierend auf 50T€ Streitwert). Das dürfte (geschätzt) drei Monatsmieten im Milleniumtower entsprechen.
Wie gesagt, ich hätte nichts davon, Dich in eine EV zu drängen. Ich bin nicht Dein Anwalt. Ich beobachte das Ganze nur und erlaube mir ein paar Tendenzen aufzuzeigen.
Ciao
Forsaken