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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

u.a. ist der Stadtname auch ein griechischer Vorname.
Harry

Hättest Du ...

a) ein Portal über den griechischen Vornamen unter dieser Domain betrieben oder

b) eine LTD mit dem Namen

domain
administration
von
oesterreich
süd

gegründet

und/oder

c) eine entsprechende Marke in der zu diesem Zweck passenden Klasse

eintragen lassen ...

... hast Du aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alex,

bisher kenne ich keinen einzigen Fall, in dem eine ausländische geographische Bezeichnung für ein Land oder eine Stadt irgendwelche Rechte an einer .de zugestanden hätten. Die einzige Ausnahme war bisher "tschechische Republik", wobei hier immer die Betonung auf den offiziellen Namen "Republik" gelegt wurde .

Wenn die Deutsche Botschaft der United States of America auf Übergabe der Domain "usa.de" pochen würde, dann würde DERTOUR auch ihre Marke "usa.de" nichts nützen. Die USA heissen "USA", das ist ihr Name, und wenn sich die USA in Deutschland präsentieren möchte, dann sollte sie nicht daran gehindert werden das unter ihrem eigenen Namen zu tun. Selbstredend in Deutschland unter ".de" und nicht unter ".us".

Wer tieferen Einblick in die Gedankengänge der ICANN hat, dort speziell der Regierungsvertreter (GAC), der kann -z.B. bei den Vergaberichtlinien für neue gTLD's- sehr schön sehen, wohin diesbezüglich in Zukunft der Zug fahren wird: Als Bewerber für eine neue gTLD musste man vorab in seiner Bewerbung erklären, dass man sämtliche Ländernamen, deren Abkürzungen und deren Hauptstädte in allen 6 Uno-Sprachen als Second Level Domains freihält.




Domainhandel mit beschreibenden .de Domains ist in Deutschland legal und legitim. Dazu zählte man bisher auch geografische Länder und Städtenamen.

Der Bertrieb von Bordellen oder das Herstellen von Landminen ist ebenfalls legal in diesem Land.

Um bei besagter Städtedomain zu bleiben: Die haben weder Markenrechte noch Kennzeichenrechte in Deutschland.
Wäre als Marke schlichtweg nicht eintragbar.

Ein Stadt wie "Wien" oder "Miami" benötigt keinen "Markeneintrag". Der Anspruch ergibt sich in meinen (Laien-)Augen aus der überwältigenden Bekanntheit.


Dazu gibt es ja auch ein interessantes Verfahren aktuell um berlin.com, und zwar bisher eindeutig zu Gunsten des Inhabers. Inkl. Eines Rechtsgutachtens bezügl. Zuordnungsverwirrung von Prof. Dr. Hoeren. Land Berlin verliert Klage gegen berlin.com

Ich habe mehrfach mit Leuten aus dem Team die usa.com, world.com, paris.com und berlin.com besitzen gesprochen. Die haben das sehr geschickt über US-Gerichte geregelt am Ende. Sind ja auch Amerikaner. Die lassen sich nicht so einfach so eine Domain wegnehmen. Verisign in den USA. Inhaber in den USA. Affe tot klappe zu.



AlexS
 
Heute bist Du ja mal richtig in der Spur, Alex. Ist ja auch nicht so oft der Fall lol :beerglass:

Meint denn jemand der "Stadtname ist beschreibend"-Fraktion, dass er Chancen gehabt hätte, eine solch "beschreibende" Bezeichnung als nTLD eingetragen zu bekommen?

Evtl. auch noch, um dort Hotels der Stadt Domains anzubieten? Das ist doch absurd.

Wobei - einer versucht sich gerade an einer geografischen Bezeichnung ".PATAGONIA"

Die Reaktion der Öffentlichkeit ist eindeutig:
https://gtldcomment.icann.org/comments-feedback/applicationcomment/viewcomments

(Nach "String" "PATAGONIA" suchen ...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meint denn jemand der "Stadtname ist beschreibend"-Fraktion, dass er Chancen gehabt hätte, eine solch "beschreibende" Bezeichnung als nTLD eingetragen zu bekommen?

Repräsentiert ein beantragter TLD String den Namen einer Stadt, dann wird dieser Applikation nur nach Vorlage eines "Letters of Support" der zuständigen Amtsstellen (dieser Stadt) stattgegeben. Übrigens liegen bis dato für rund 1/3 der Beantragungen von Städte-TLD's eben diese Support-Letters NICHT vor. So hat Mi/nds & /Mach/ine/s etwa einfach ganz dreist .roma beantragt, OHNE den Letter zu haben. Der italienische GAC Vertreter bei ICANN hat mir beim ICANN Studienkreis im August versichert, dass es auch keinen solchen Letter geben wird - weder vom Bürgermeister der Stadt Rom, noch von der Regierung.

Wobei - einer versucht sich gerade an einer geografischen Bezeichnung ".PATAGONIA"

Die Reaktion der Öffentlichkeit ist eindeutig:

Dito auch beim String "Thai".

Aber Patagonia führt momentan wirklich zusammen mit .adult & Co. die Hitliste an, ja. Dabei ist .patagonia von einer Firma mit dem (wirklich in den USA genutzten) Fashion Lable "Patagonia" angetreten. Und Patagonia ist weder der Name eines Landes noch einer Stadt. Mal gespannt wie das sich entscheidet. Das wird wohl in die "extended Evaluation" gehen. Zumal die Argentinische GAC Vertreterin beim letzten Meeting in Prag im Gespräch hat durchscheinen lassen, dass Argentinien wohl eine "Formal Objection" einreichen wird.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja Deutsch.com ist Kappes. Ich bevorzuge da auch lieber Deutsch.gay :elefant:
 
Domainhandel mit beschreibenden .de Domains ist in Deutschland legal und legitim. Dazu zählte man bisher auch geografische Länder und Städtenamen. Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln über einige "Kollegen" hier die schwer zwischen sachlichen Argumenten und persönlichen Animositäten unterscheiden können. Das ist Schade, denn Problematiken wie in diesem Thread angesprochen sind wichtig für viele hier. Allerdings kann ich nur jeden davor warnen ähnliche Fälle wie diesen in Zukunft hier bei Consultdomain zu posten, das Risiko sich damit selber zu Schaden ist viel zu groß.

Da gebe ich dir vollkommen recht, es wundert mich ebenso warum hier von manchen Domainers Animositäten und emotionale Dinge in diesen wirklich sehr interessanten Thread eingebracht werden, der wirklich sehr wichtig für uns ALLE ist. Es macht keinen Sinn Harry hier persönlich anzugreifen oder festzuhalten was erlaubt und was nicht. Es ist gut daß hier Entscheidungen anstehen, diese nun ausgelotet werden und schlussendlich dann auch für Klarheit schaffen. Doch müssen hier ALLE Domainer zusammenhalten.

Um bei besagter Städtedomain zu bleiben: Die haben weder Markenrechte noch Kennzeichenrechte in Deutschland.
Die brauchen keine expliziten Markeneinträge, wenngleich die den selben Status eh durch ihre Bekanntheit erreichen und zudem auch Namensrechte besitzen.
 
Die brauchen keine expliziten Markeneinträge, wenngleich die den selben Status eh durch ihre Bekanntheit erreichen und zudem auch Namensrechte besitzen.

Steht wo? Ergibt sich genau woraus?

Hab hier bisher keine wirklich sachliche Begründung dafür gelesen, wogegen ich Mal ein Urteil zu einer Österr. Bundesland.de domain gegenhalte, die dem dt. Domaininhaber Recht gegeben hat.

Bekanntheit: Im geschäftlichen Verkehr? Was genau, wie hoch? Ist das dann in diesem Fall relevant?
Namensrechte: Da kann ich Dir aktuell sagen, dass ein Namensrecht im Ausland für und in Deutschland erstmal garnichts begründet, es sei denn es gibt spezielle Abkommen.

Zumal dann die Frage wäre, ob dann auch jedwede Person im Ausland Anspruch auf seinen Namen unter .de hat.
Dazu hat mir bisher noch niemand eine Antwort geben können.

Hat hier irgendeiner Fakten vorzutragen? Eine fundierte Begründung?

Grüsse

123meins
 
Eine Gemeinde, deren Namen ("Welle") eine Sachbezeichnung darstellt und mangels Bekanntheit auch allgemein als solche verstanden wird, hat gegenüber dem Inhaber der gleichlautenden Domain ("welle.de") keinen Anspruch auf Freigabe dieser Domain. Aufgrund der Unbekanntheit des Ortes fehlt es nämlich - anders als etwa bei den Städten Kiel und Essen, die auch eine Sachbezeichnung als Namen führen, - an einer Zuordnungsverwirrung.

In einem solchen Fall kann der Domaininhaber die Einwilligung in die Löschung eines bestehenden Dispute-Eintrages verlangen, da ihn diese Sperre in der Nutzung und der Verwertung seiner zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Rechten behindert.

090508 LG Köln 81 O 220/08 unberechtigter Dispute-Eintrag welle.de*Domainrecht*

Hier ging es um die Domain welle.de. Die Domain wurde trotz dem der Name eine deutsche Gemeinde ist, nicht gelöscht. Wie schwach sind dann erst die Rechte einer ausländischen Stadt wobei man die Stadt nicht am eigenen Internetauftritt behindert. (die haben ja seit Jahren ihre eigene Webseite unter stadtname.ch).

Harry
 
Harry, da ging es um eine generische Domain.

Ja, darum ging es auch, aber nicht nur. "Aufgrund der Unbekanntheit des Ortes fehlt es nämlich - anders als etwa bei den Städten Kiel und Essen, die auch eine Sachbezeichnung als Namen führen, - an einer Zuordnungsverwirrung."

Hier ging es auch um die Zuordnungsverwirrung. Würde mich echt interessieren wie nach der heutigen Rechtslage z.B. ein Urteil essen.de ausgehen würde wenn man unter essen.de einen Gastronomieführer hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverletzung darstellt.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es Dir nicht um die Zuordnungsverwirrung (aka Traffic abgreifen) geht, warum hast Du dann nicht die folgenden hier frei gereggt statt jene zu kaufen?

oberwil.de
hinwil.de
spreitenbach.de
ittigen.de
ecublens.de
prilly.de
ebikon.de

Sind auch alles Städte mit 10.000 Einwohnern in der Schweiz, alle noch frei.

Warum musste es also jene Domain sein? Ehrlich beantwortet hast Du den Grund für die Kündigung - so einfach ist das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die brauchen keine expliziten Markeneinträge, wenngleich die den selben Status eh durch ihre Bekanntheit erreichen und zudem auch Namensrechte besitzen.

Bisher brauchte man bei einem UDRP Verfahren eben solche Markenrechte. Ich schätze aber, das wird im Zuge der Einführung neuer TLD's überdacht und sich ändern.

Die IP Lobby (Intellectual Property) macht wahnsinnigen Druck.

AlexS
 
Zumal dann die Frage wäre, ob dann auch jedwede Person im Ausland Anspruch auf seinen Namen unter .de hat.
Dazu hat mir bisher noch niemand eine Antwort geben können.


Ja, darum ging es auch, aber nicht nur. "Aufgrund der Unbekanntheit des Ortes fehlt es nämlich - anders als etwa bei den Städten Kiel und Essen, die auch eine Sachbezeichnung als Namen führen, - an einer Zuordnungsverwirrung."

Hier ging es auch um die Zuordnungsverwirrung.

Es ist doch ganz einfach:

Es gibt juristische und natürliche Personen (also Firmen und Menschen) aber eben auch Orte die -wenn z.B. als Scrabblebausteine hintereinandergelegt- in Deutschland bei den Internet Usern klare Assoziationen auslösen.

"MADONNA" ist eben KEINE Heiligenfigur, sondern einen Popsängerin.
"Apple" ist einfach mal kein Englischer Apfel, es ist ein Smartphonehersteller mit angeschlossenem PC-Vertrieb.
"Salzburg" ist eben NICHT das Ergebnis spielerischer Beschäftigung von Urlaubern an einem Salzsee sondern die bekannte Stadt!

Und selbstredend ist "Obama" nicht einfach ein Vorname sondern der US Präsident.

Wenn einem überwältigendem Teil der Internet User bei Vorlage eines Strings die identische Assoziation kommt, dann ist der Fall in meinen Augen klar.

AlexS
 

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