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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Der von Davos beauftragte Anwalt fordert die Denic eG (vermutlich unter zumindestens mündlicher Androhung von einem "regierung-oberfranken.de"-BGH Urteil 2.0) dazu auf anzuerkennen, das der Anspruch der Gemeinde-Verwaltung "Davos" analog zu dem der Regierung Oberfranken anzusehen ist, und die Denic die Domain bitte sofort übertragen solle. Jetzt stell Dir bitte mal vor, die Denic antwortet darauf mit dem Hinweis, die Domain gemeinde-davos.de wäre ja noch frei. Sowas kann man als Domainer bringen, aber nicht die Rechtsabteilung der Denic eG.

AlexS

Sind ja alles nur Mutmaßungen. Vor Gericht wird die DENIC mit den Unterlagen schon rausrücken müssen und dann werden wir sehen, wie sich das ganze zugetragen hat.

Harry
 
Der von Davos beauftragte Anwalt fordert die Denic eG (vermutlich unter zumindestens mündlicher Androhung von einem "regierung-oberfranken.de"-BGH Urteil 2.0) dazu auf anzuerkennen, das der Anspruch der Gemeinde-Verwaltung "Davos" analog zu dem der Regierung Oberfranken anzusehen ist, und die Denic die Domain bitte sofort übertragen solle.

hast du noch mehr Informationen darüber?


Man benötigt für einen Dispute übrigens auch gar keinen "Markeneintrag". 99% der Fälle werden so laufen

meinst du mit 99% alle möglichen Kennzeichenstreitigkeiten? könnte mir gut vorstellen, dass einigen nTLD Strategen der jüngste Denic Patzer nicht ganz ungelegen kommt;-)

ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Denic fast jedem Begehren irgendwelcher Trittbrettfahrer kurz und schmerzlos nachgeben wird, wollen die Jungs und Mädels dort auch in Zukunft noch ruhig schlafen;-)
 
Was der BGH in seinem Urteil für praktikabel hält, will die ICANN für die nTLDs nun offenbar auch implementieren. Das Verfahren nennt sich URS (Uniform Rapid Suspension) und soll von speziell dafür ausgewählten Dienstleistern ausgeführt werden.
Ohne Gerichtsverfahren und ohne Schiedsgericht:

The primary purpose of the URS is to provide for rapid suspension of domain names on trademark infringement cases in which there is no genuine contestable issue as to the infringement and abuse that has taken place.
Uniform Rapid Suspension System for New gTLDs: ICANN Seeks Service Providers for Uniform Rapid Suspension | ICANN

wobei es für "suspension" diverse Übersetzungen gibt, die von "Aufhebung" über "Aussetzung" bis zu "Sperre" oder "Stilllegung" gehen.
 
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Was der BGH in seinem Urteil für praktikabel hält, will die ICANN für die nTLDs nun offenbar auch implementieren. Das Verfahren nennt sich URS (Uniform Rapid Suspension) und soll von speziell dafür ausgewählten Dienstleistern ausgeführt werden.
Ohne Gerichtsverfahren und ohne Schiedsgericht:


Uniform Rapid Suspension System for New gTLDs: ICANN Seeks Service Providers for Uniform Rapid Suspension | ICANN

wobei es für "suspension" diverse Übersetzungen gibt, die von "Aufhebung" über "Aussetzung" bis zu "Sperre" oder "Stilllegung" gehen.

Hi,

richtig. Alle new gTLD Operators müssen sich den URS Regeln unterwerfen. Das URS ist als Komplimentär und nicht Ersetzend zum UDRP gedacht.

Beim UDRP sind die Hürden recht hoch, und die Prozedur dauert recht lange. Am Ende steht die komplette Übertragung der Domain. Die IP (Intellectual Property) Fraktion bei ICANN hat sich nun beschwert, dass sehr häufig ein RASCHES Abschalten des monierten Internet-Services (in der Regel Websites) absolute Priorität hat. Man stelle sich Verkauf von Produktfälschungen (z.B. Rolex Uhren) oder Phishing-Websites (also z.B. auf Typo-Basis basierte, gefäschte Bankwebsites) vor. Ein UDRP ist dabei wegen der langen Zeitdauer des Verfahrens ein stumpfes Schwert.

Hierzu ist das URS gedacht: Um binnen Tagen die offensichtlich betrügerische Webiste vom Netz zu nehmen. Das Routing der Domain wird unterbrochen, sie ist im Internet nicht mehr konnektiert.

Es wird beim URS aber keinerlei Eingriff in die Inhaberverhältnisse getätigt. Da muss dann der Antragsteller noch ein UDRP hintendran stellen.

Klar ist aber auch: URS ist bei TLD Operators nicht wirklich beliebt, und wird noch massivste Probleme mit sich bringen, und auch potentiellen Missbrauch! URS wird seit langem bei ICANN heftigst und kontrovers diskutiert, und das Thema ist noch nicht abschliessend besiegelt.

AlexS
 
Was der BGH in seinem Urteil für praktikabel hält, will die ICANN für die nTLDs nun offenbar auch implementieren. Das Verfahren nennt sich URS (Uniform Rapid Suspension) .......

Nein, URS und Denic's BGH Prozedur sind zwei vollständig verschiedene Schuhe. URS stoppt nur das Routing, BGH überträgt Inhaberschaft.

Daher sagte ich ja auch mehrmals in diesem Thread, dass die irre Eilbedürftigkeit (Harry wurden ja nur 7 Tage Reaktionszeit gegeben, OHNE Nennung von Fakten, Hintergründen, Zeitrahmen, etc) maximal mit dem Ziel "Dekonnektierung" vereinbar gewesen wäre. Danach hätte sich die Gemeinde Davos ja in aller Ruhe mit Harry auseinandersetzen können.

Das war des BGH's Kardinalfehler: Die Übertragung zu verlangen, und nicht das Dekonnektieren. Vermutlich kapiert so ein BGH Richter die Feinheiten des Domainwesens einfach zu wenig um da Fingerspitzengefühl zu haben.

AlexS
 
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Das war des BGH's Kardinalfehler: Die Übertragung zu verlangen, und nicht das Dekonnektieren. Vermutlich kapiert so ein BGH Richter die Feinheiten des Domainwesens einfach zu wenig um da Fingerspitzengefühl zu haben.
du erfasst viele Zusammenhänge auch nicht so ganz: auch ein Deconnect kann fürchterlichen Schaden anrichten. Eine Domain sollte optimalerweise auf ein Projekt verweisen, und das tun auch sehr viele Domains.
Nehmen wir mal den "irrwitzigen" Fall an, hinter devos.de hätte Harry ein schönes Projekt über Davos berieben und "beisst" davon ab (es parkt nunmal nicht jeder Domains).
Schaltet man die Domain nun einfach ab, gehen sämtliche Rankings verloren. Bis eine endgültige (gerichtliche) Entscheidung gefallen ist, können Jahre vergehen.
Das Projekt hat keine Einnahmen mehr, wird nicht mehr gepflegt. Selbst wenn man als Inhaber vor Gericht gewinnt, ist das Projekt komplett kaputt, und ob es sich je noch einmal erholt, ist sehr fraglich, da es während der Phase nicht gepflegt/aktualisiert/mit Links versorgt wird.

Es gibt nicht nur Domainer, sondern auch Projektbetreiber, die davon betroffen sein können (berechtigt oder unberechtigt), ihre Angestellten auch, und evtl. nur von einer Domain/Projekt leben. Denen kann man durch ein Abschalten der Domain die Existenz zerstören.
Daher darf auch das Abschalten der Domain nur in (eindeutigen) Ausnahmefällen erfolgen, wenn Gefahr im Verzug ist, oder der Fall so eindeutig, dass es keine zwei Meinungen gibt (wobei das spannend wird).

Ansonsten gibt es den Rechtsweg, auf dem Schadensersatz, Domainübertragung ja/nein, und Verfehlungen/Missbrauch, etc. geregelt werden können.
 
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du erfasst viele Zusammenhänge auch nicht so ganz: auch ein Deconnect kann fürchterlichen Schaden anrichten. Eine Domain sollte optimalerweise auf ein Projekt verweisen, und das tun auch sehr viele Domains.
Nehmen wir mal den "irrwitzigen" Fall an, hinter devos.de hätte Harry ein schönes Projekt über Davos berieben und "beisst" davon ab (es parkt nunmal nicht jeder Domains).
Schaltet man die Domain nun einfach ab, gehen sämtliche Rankings verloren. Bis eine endgültige (gerichtliche) Entscheidung gefallen ist, können Jahre vergehen.
Das Projekt hat keine Einnahmen mehr, wird nicht mehr gepflegt. Selbst wenn man als Inhaber vor Gericht gewinnt, ist das Projekt komplett kaputt, und ob es sich je noch einmal erholt, ist sehr fraglich, da es während der Phase nicht gepflegt/aktualisiert/mit Links versorgt wird.

Es gibt nicht nur Domainer, sondern auch Projektbetreiber, die davon betroffen sein können (berechtigt oder unberechtigt), ihre Angestellten auch, und evtl. nur von einer Domain/Projekt leben. Denen kann man durch ein Abschalten der Domain die Existenz zerstören.
Daher darf auch das Abschalten der Domain nur in (eindeutigen) Ausnahmefällen erfolgen, wenn Gefahr im Verzug ist, oder der Fall so eindeutig, dass es keine zwei Meinungen gibt (wobei das spannend wird).

Ansonsten gibt es den Rechtsweg, auf dem Schadensersatz, Domainübertragung ja/nein, und Verfehlungen/Missbrauch, etc. geregelt werden können.

Da stimme ich Dir 100% zu!

Und beim URS würde auch niemand die Chance haben, eine davos.newgTLD zu dekonnektieren, wenn da nicht massiv Illegales passiert!

Beim BGH: Ich würde es verstehen, wenn das BGH die Denic zu einer URS-ähnlichen Aktion auffordern würde. Also gäbe es eine Bank "Davos", und Harry hätte auf davos.de eine Phishingseite (getürkte Kopie der Originalbankseite) betrieben, dann bestünde ja wirklich Eilbedürftgkeit! In Harries Fall sehe ich jedoch gar keine Eilbedürftgkeit.

AlexS
 
Daher darf auch das Abschalten der Domain nur in (eindeutigen) Ausnahmefällen erfolgen, wenn Gefahr im Verzug ist, oder der Fall so eindeutig, dass es keine zwei Meinungen gibt (wobei das spannend wird).

Ansonsten gibt es den Rechtsweg, auf dem Schadensersatz, Domainübertragung ja/nein, und Verfehlungen/Missbrauch, etc. geregelt werden können.

Ich stimme Dir ja zu, engel. Aber wie schon von verschiedener Seite hier offenbar vergeblicher Weise geschrieben, hatte Harry die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen - er hat sie aber nicht genutzt.

Die Domain wurde ja nicht erst abgeschaltet und dann gekündigt. Sondern sie wurde förmlich gekündigt und erst nach 7 Tagen, als offensichtlich keine EV, sondern statt dessen nur Drohungen mit Schadensersatzforderungen kamen, gelöscht.

Also keine Panik.
 
Also keine Panik.
Panik nicht, aber es sollte auf jeden Fall zu denken geben. Mit 7 Tagen und dieser Vorgehensweise ist und bleibt es eine Kaltenteignung.

Die rechtliche Situation ist bei weitem nicht so klar um dies so durchzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Panik nicht, aber es sollte auf jeden Fall zu denken geben. Mit 7 Tagen und dieser Vorgehensweise ist und bleibt es eine Kaltenteignung.

Wie es zu diesen 7 Tagen kam wissen wir nicht. Normalerweise sind bei der Denic 14 Tage zwischen Kündigung und Löschung vorgesehen. Ich vermute, dass es am Inhalt des anwaltlichen Schreibens von Harry lag, dass man keinen Grund mehr sah, weiter auf eine EV zu warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier gabs mal einen thread "warum .com besser ist als .de - auch bei deutschen keywords" (oder so ähnlich), ich glaube von Vadder. Vielleicht sollte der thread bald gepusht werden ;)
 
Hat die auch erst kürzlich den Inhaber gewechselt? Und wie?

Leider keine Info in archive.org verfügbar. Inhaber ist

davos.ch
Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)
Talstrasse 41
CH-7270
Davos Platz

davos.at --> nicht konnektiert
Davos Tourismus Genossenschaft
Promenade 67
CH-7270
Davos Platz

davos.info --> nicht konnektiert
Trademark Name: DAVOS
Trademark Country: CH
Trademark Number: 461315
Date Trademark Applied For: 1999-04-30
Date Trademark Registered: 1999-05-18
Davos Tourismus Genossenschaft
Promenade 67
CH-7270
Davos

davos.mobi --> nicht konnektiert
Trademark Name: DAVOS
Trademark Country: CH
Trademark Number: 461315
Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)
Promenade 67
CH-7270
Davos Platz

davos.eu *--> nicht konnektiert
[email protected] (so wie es aussieht, ist das auch indiret
"Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)"
Provider: United-Domains
NS. ns.everyware.ch
NS: ns2.everyware.ch


Ich vermute, dass der neue Inhaber die Domain von DENIC Direct wegzieht (vermutlich United-Domains, da die davos.at und davos.infoauch dort liegen). Bin gespannt, ob sich die nächsten Tage was tut.

Wenn man jedoch der Logik folgt wie es bei der davos.info, davos.mobi, davos.at und davos.eu aussieht, wird vermutlich die davos.de auch auf keine Inhalte zeigen und nicht konnektiert werden.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bei Domaintools nachgeschaut.
Davos.at hat schon seit 2008 die gleichen Daten.
Also nicht erst kürzlich.
Nur zur info
 
Daher sagte ich ja auch mehrmals in diesem Thread, dass die irre Eilbedürftigkeit (Harry wurden ja nur 7 Tage Reaktionszeit gegeben, OHNE Nennung von Fakten, Hintergründen, Zeitrahmen, etc) maximal mit dem Ziel "Dekonnektierung" vereinbar gewesen wäre. Danach hätte sich die Gemeinde Davos ja in aller Ruhe mit Harry auseinandersetzen können.

Wenn man hier den Verhaltensmuster der "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" folgt, ergibt sich nach meiner Meinung folgendes Bild:

Inhaber von so viel Domains mit "DAVOS" werden und diese anschließend dekonnektieren. Nachdem die davos.info, davos.mobi, davos.at und davos.eu so wie es aussieht, alle der "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" gehören und nicht konnektiert sind, ist die Wahrscheinlichkeit ja auch sehr groß, dass auf der davos.de niemals Inhalte erscheinen werden um die Domain möglicherweise für andere Marken/Namensinhaber zu blockieren und dafür die eigene Webseite davos.ch zu stärken (ggf. ja auch SEO-Gründe weil sie die Position #1 bei google.de nicht verlieren wollen). Nachdem es eine Vielzahl an Personen gibt die Davos mit Vor- und Nachname und auch eine Vielzahl an weltweiten Marken und Firmen gibt, die den Namen DAVOS tragen, könnte dies durchaus eine Rolle spielen da diese wohl davos.ch bei Google.de ziemlich sicher von der ersten Position verdrängen würden wenn auf davos.de SEO betrieben geworden wäre . z.B. US-Firma mit davos.com und eine italienische Firma mit davos.it (die italienische Firma DAVOS S.p.A. mit Sitz Padova (Italien) hat sogar eine eingetragene EU-Wortmarke für Leder und Gummisohlen) Es ist ja durchaus vorstellbar, dass z.B. die beiden Firmen eine deutschsprachige Seite machen und dann hätte ihnen die davos.de sicher geholfen, bei google.de an der ersten Stelle zu stehen.

Bei Adomino.com habe ich die davos.de wenigstens für ALLE offen gehalten um den Traffic zu vermieten, die Domain zu verpachten oder die Domain zu verkaufen.

Nachdem das eigentliche Ziel aber scheinbar die Dekonnektierung ist, hätte es für "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" keinen Sinn gehabt, die Domain zu pachten oder zu kaufen. Ich gehe davon aus, dass der Genossenschaft sehr wohl seit 7 Jahren bewusst ist, dass mir die Domain gehört und das man seit vielen Jahren die Domain mieten, pachten oder kaufen kann und das die keine Chance gesehen hätten, die Domain über Gerichtswege einzuklagen - sonst hätten die das in den letzten 7 Jahren ja wenigstens probiert - aber nicht einmal eine Abmahnung kam von denen.

Nun hat wohl die verantwortliche Person von dem BGH Urteil regierung-*.de erfahren, und gemeint, wenn man die DENIC mit diesem Urteil angeht, dass man gute Chancen hat, die Domain kostenlos zu erhalten mit dem Ziel die Domain dann auch zu dekonnektieren.

Nun hat man wohl die "Gemeinde Davos" vorgeschoben (bei der davos.info hat dies ja scheinbar laut Aussage mit einer falschen Marke auch funktioniert) um so ident wie möglich dem "regierung-*" Urteil zu sein. Mit "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" hatte man wohl selbst wenig Chancen gesehen dass die DENIC die Domain löscht, sonst wäre diese Genossenschaft nun im WHOIS. Ggf. hat die "Gemeinde Davos" auch Marken und Domains angegeben die ihnen eigentlich gar nicht selbst gehören um den angeblichen Rechtsmissbrauch noch zu verstärken. (wird man ja vermutlich von der DENIC im Schriftsatz erfahren was die vorgetragen haben) und das es offenkundig Rechte Dritter verletzt wenn ich die Domain zum Verkauf, Verpachtung und Vermietung anbiete.

Nun hat aber die DENIC nach meiner Ansicht den GROSSEN FEHLER begangen, dass sie das Urteil nicht so umgesetzt hat, so wie es scheinbar vom BGH vorgesehen war. Es ist nach meiner Ansicht absolut nicht offenkundig, dass hier eine Gemeinde in der Schweiz Anrecht auf Löschung auf eine .de Domain hat. Außerdem handelt es sich um eine Gemeinde und nicht um eine Regierung und außerdem ging es damals um eine z.B. regierung-oberfranken.de und nicht um die Domain oberfranken.de. Demnach hätte eine Gemeinde Davos maximal (abgesehen davon, dass es sich nicht um eine deutsche Gemeinde handelt) Anrecht auf die gemeinde-davos.de, die ja bis jetzt nicht einmal registriert ist. Ganz zu schweigen, ging es im BGH-Urteil und Leitsatz um eine Firma in Panama sowie um Versäumnisurteile.

Mir ist nicht klar, wie hier die DENIC dem BGH-Urteil folgen konnte, egal was die "Gemeinde Davos" der DENIC geschrieben hat. Nach meiner Ansicht war die ganze Vorgehensweise (z.B. keine Antwort von der Rechtsabteilung bis zur Löschung sowie die kurze Zeit bis zur Löschung) auch "grob fahrlässig". Spätestens als mein Anwalt die DENIC kontakiert hatte, hätte die DENIC nach meiner Ansicht genauer prüfen müssen.

Wie bereits erwähnt, sind alles oben genannte nur meine persönlichen Meinungen die auch nicht ident mit der Meinung meines Anwalts sein müssen.

Auf jeden Fall möchte ich mich bei ALLEN, die sich hier schon beteiligt haben, bedanken. Ohne diese Beiträge wäre ich mit meiner "Infobeschaffung" sicher nicht so weit wie ich es derzeit bereits bin.


Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem die davos.info, davos.mobi, davos.at und davos.eu so wie es aussieht, alle der "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" gehören und nicht konnektiert sind.

Die .eu gehört einem Deutschen Anwalt. Es ist anzumehmen, dass er die Domain mit Zustimmung der Gemeinde Davos hält. ER ist also der Inhaber, aber die Gemeine Davos stimmt dem ausdrücklich zu. Es ist aber ebenfalls klar, dass eine Klage der Italienischen Firma "Davos" (bzw ein ADR) sofort zur Übertragung der Domain führen würde, da der Anwalt schlecht sagen kann, er halte sie "treuhänderisch" für die Gemeinde Davos! Das nämlich wäre eine Verletzung der EU Registrierungsbedingungen!

Bei Adomino.com habe ich die davos.de wenigstens für ALLE offen gehalten um den Traffic zu vermieten, die Domain zu verpachten oder die Domain zu verkaufen.

Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es (speziell ausserhalb unserer Kreise) da Leute gibt, die das exakt diametral ANDERSHERUM sehen.


AlexS
 
Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es (speziell ausserhalb unserer Kreise) da Leute gibt, die das exakt diametral ANDERSHERUM sehen.

Faktum ist (unabhängig davon ob ich nun Rechte an davos.de hatte oder nicht), dass es weltweit auch genug Firmen (und ggf. Produkte) gibt, die DAVOS lauten. (ganz zu schweigen vom Vornamen/Nachnamen Davos) Wenn nun z.B. jemand eine Marke für Leder für DAVOS anmeldet und eine Firma DAVOS gründet, dann hätte er wohl scheinbar Anrecht auf die davos.de. Wenn er dann auf davos.de Lederprodukte verkauft, kann hier die "Landschaft Davos" rechtlich wohl nichts machen. Inwieweit ist das "gut" für die "Landschaft Davos" oder die Allgemeinheit, die sich Infos (z.B. Hotels) vorstellen, wenn sie die Domain aufrufen ?

Anderes rum, welchen "Schaden" hatte die "Landschaft Davos" und die Allgemeinheit bis jetzt, dass ich Werbelinks für Hotels angezeigt habe ? Ich hatte bei davos.de keine SEO betrieben und deshalb habe ich davos.ch indirekt auch bei SEO nicht geschadet.

Welchen Schaden hat z.B. die Stadt Oslo, dass ich die oslo.de an eine deutsche Firma verpachtet habe und diese auf ihre Kosten eine Webseite über Oslo anbietet ?

Welchen Schaden hat z.B. die Republik Österreich, dass ich die oesterreich.de an eine deutsche Firma verpachtet habe und diese auf ihre Kosten eine Webseite über Österreich anbietet ?

Was hat z.B. das hier mit der Landschaft "Davos" zu tun ? Warum meinst Du, verwenden die das Wort "Davos" ? Dürfen die das überhaupt ?

http://www.reitforum.de/pfiff-viels...be-lila-modell-101373-81-full-neu-434865.html
http://www.schuhhaus-rempp.de/index...rmenkennzeichen=001&nav_ebene=2&nav_typ=Clogs
http://www.idealo.de/preisvergleich/Liste/25130223/rial-davos-16-zoll.html
http://www.dpolg-shop.de/Kugelschreiber-Davos
http://www.mattenlager.de/treppenstufenmatten-davos
http://www.ebay.de/itm/Reitblouson-Davos-Grose-L-Farbe-rot-HKM-NEU-/280416043404
http://www.weltbild.de/3/17155760-1...ama-portraetrahmen-davos-gold-13-x-18-cm.html
http://www.wunnis-wolle-guenstig.de/p/696042001/lanas-stop-davos-50-g-dickes-wintergarn

Ich könnte hier noch hunderte weitere Beispiele aufzählen. Wenn "DAVOS" nicht Allgemeingut ist, warum verwenden so viele Firmen das Wort "Davos" ? Oder meinst Du, bezahlen die ganzen Firmen Lizenzgebühren an die "Landschaft Davos" dass die das Wort "Davos" für ihre Produkte verwenden dürfen oder müssen die auch alle mit einer Schadensersatzklage rechnen ?


Harry
 
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