Daher sagte ich ja auch mehrmals in diesem Thread, dass die irre Eilbedürftigkeit (Harry wurden ja nur 7 Tage Reaktionszeit gegeben, OHNE Nennung von Fakten, Hintergründen, Zeitrahmen, etc) maximal mit dem Ziel "Dekonnektierung" vereinbar gewesen wäre. Danach hätte sich die Gemeinde Davos ja in aller Ruhe mit Harry auseinandersetzen können.
Wenn man hier den Verhaltensmuster der "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" folgt, ergibt sich nach meiner Meinung folgendes Bild:
Inhaber von so viel Domains mit "DAVOS" werden und diese anschließend dekonnektieren. Nachdem die davos.info, davos.mobi, davos.at und davos.eu so wie es aussieht, alle der "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" gehören und nicht konnektiert sind, ist die Wahrscheinlichkeit ja auch sehr groß, dass auf der davos.de niemals Inhalte erscheinen werden um die Domain möglicherweise für andere Marken/Namensinhaber zu blockieren und dafür die eigene Webseite davos.ch zu stärken (ggf. ja auch SEO-Gründe weil sie die Position #1 bei google.de nicht verlieren wollen). Nachdem es eine Vielzahl an Personen gibt die Davos mit Vor- und Nachname und auch eine Vielzahl an weltweiten Marken und Firmen gibt, die den Namen DAVOS tragen, könnte dies durchaus eine Rolle spielen da diese wohl davos.ch bei Google.de ziemlich sicher von der ersten Position verdrängen würden wenn auf davos.de SEO betrieben geworden wäre . z.B. US-Firma mit davos.com und eine italienische Firma mit davos.it (die italienische Firma DAVOS S.p.A. mit Sitz Padova (Italien) hat sogar eine eingetragene EU-Wortmarke für Leder und Gummisohlen) Es ist ja durchaus vorstellbar, dass z.B. die beiden Firmen eine deutschsprachige Seite machen und dann hätte ihnen die davos.de sicher geholfen, bei google.de an der ersten Stelle zu stehen.
Bei Adomino.com habe ich die davos.de wenigstens für ALLE offen gehalten um den Traffic zu vermieten, die Domain zu verpachten oder die Domain zu verkaufen.
Nachdem das eigentliche Ziel aber scheinbar die Dekonnektierung ist, hätte es für "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" keinen Sinn gehabt, die Domain zu pachten oder zu kaufen. Ich gehe davon aus, dass der Genossenschaft sehr wohl seit 7 Jahren bewusst ist, dass mir die Domain gehört und das man seit vielen Jahren die Domain mieten, pachten oder kaufen kann und das die keine Chance gesehen hätten, die Domain über Gerichtswege einzuklagen - sonst hätten die das in den letzten 7 Jahren ja wenigstens probiert - aber nicht einmal eine Abmahnung kam von denen.
Nun hat wohl die verantwortliche Person von dem BGH Urteil regierung-*.de erfahren, und gemeint, wenn man die DENIC mit diesem Urteil angeht, dass man gute Chancen hat, die Domain kostenlos zu erhalten mit dem Ziel die Domain dann auch zu dekonnektieren.
Nun hat man wohl die "Gemeinde Davos" vorgeschoben (bei der davos.info hat dies ja scheinbar laut Aussage mit einer falschen Marke auch funktioniert) um so ident wie möglich dem "regierung-*" Urteil zu sein. Mit "Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)" hatte man wohl selbst wenig Chancen gesehen dass die DENIC die Domain löscht, sonst wäre diese Genossenschaft nun im WHOIS. Ggf. hat die "Gemeinde Davos" auch Marken und Domains angegeben die ihnen eigentlich gar nicht selbst gehören um den angeblichen Rechtsmissbrauch noch zu verstärken. (wird man ja vermutlich von der DENIC im Schriftsatz erfahren was die vorgetragen haben) und das es offenkundig Rechte Dritter verletzt wenn ich die Domain zum Verkauf, Verpachtung und Vermietung anbiete.
Nun hat aber die DENIC nach meiner Ansicht den GROSSEN FEHLER begangen, dass sie das Urteil nicht so umgesetzt hat, so wie es scheinbar vom BGH vorgesehen war. Es ist nach meiner Ansicht absolut nicht offenkundig, dass hier eine Gemeinde in der Schweiz Anrecht auf Löschung auf eine .de Domain hat. Außerdem handelt es sich um eine Gemeinde und nicht um eine Regierung und außerdem ging es damals um eine z.B. regierung-oberfranken.de und nicht um die Domain oberfranken.de. Demnach hätte eine Gemeinde Davos maximal (abgesehen davon, dass es sich nicht um eine deutsche Gemeinde handelt) Anrecht auf die gemeinde-davos.de, die ja bis jetzt nicht einmal registriert ist. Ganz zu schweigen, ging es im BGH-Urteil und Leitsatz um eine Firma in Panama sowie um Versäumnisurteile.
Mir ist nicht klar, wie hier die DENIC dem BGH-Urteil folgen konnte, egal was die "Gemeinde Davos" der DENIC geschrieben hat. Nach meiner Ansicht war die ganze Vorgehensweise (z.B. keine Antwort von der Rechtsabteilung bis zur Löschung sowie die kurze Zeit bis zur Löschung) auch "grob fahrlässig". Spätestens als mein Anwalt die DENIC kontakiert hatte, hätte die DENIC nach meiner Ansicht genauer prüfen müssen.
Wie bereits erwähnt, sind alles oben genannte nur meine persönlichen Meinungen die auch nicht ident mit der Meinung meines Anwalts sein müssen.
Auf jeden Fall möchte ich mich bei ALLEN, die sich hier schon beteiligt haben, bedanken. Ohne diese Beiträge wäre ich mit meiner "Infobeschaffung" sicher nicht so weit wie ich es derzeit bereits bin.
Harry