E
engel
Guest
Meine Neugier?![]()
Das musst Du wissen...
Ich werde Dich aber aufgrund dieser Aussage nicht *verurteilen*...

grüsse,
engel
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engel schrieb:obwohl...
Deine Aussage könnte mich ja rein theoretisch dazu bewegen zu denken, dass Du an sowas gefallen hast....
Und da Du auch Internetseiten hast, könnte es nicht ganz unwahrscheinlich sein, dass Du eventuell auch so eine Seite hast... oder planst.... oder so...
Sollte dies nicht der Fall sein... entschuldige ich mich jetzt schonmal vorher... aber Deine Familie/Eltern/Nachbarn/Arrbeitgeber/Freunde werden sicherlich Verständnis für meine Bedenken bezüglich dieser Sache haben.. auch wenn sie sich im Nachhinein als haltlos herausgestaltet haben...
Ich wünsche Dir noch einen schönen Sommer...![]()
spezi schrieb:@ danielF
"Wegen was? Ich kann keinen Straftatbestand erkennen. Sexuelle Kontakte zu 14-jährigen sind hierzulande im Regelfall nicht verboten.
mfg
kay
jungfer schrieb:Sind schon verboten wenn Du über 18 bist. Ab 15 Jahren darf man erst ... also Ausweis zeigen lassen. Ansonsten finde ich auch keinen Grund sich aufzuregen wenn 2 Personen mitenander Lust haben zu schlafen. ich würde sowas ncht anzeigen. Ich hatte als 14 Jähriger auch mal Kontakt zu ner weit älteren Nachbarin und da würde ich heute noch sauer sein wenn die Jemand angezeigt hätte.
Ich würde mir echt gern selbst mal ein Bild über jene Seite machen.
Seid Ihr heute zum ersten Mal im Netz?!Das würde ich mir nun auch ganz gerne....
Ich frage mich wie man sich auf eine solche Seite verirren kann?
pyro schrieb:Was sich mir jedoch nicht erschließt, dealer01, ist, warum fragst du in einem DOMAINforum um Kontaktadressen bei Kindesmißhandlung und postest gleichzeitig, dir wäre es egal, wenn dir dadurch "Geschäfte durch die Lappen" gehen würden, daß du Anzeige bzgl. pot. Kindesmißhandlung stellst?
pyro schrieb:Außerdem, daß du primär die Polizei informieren solltest, wenn es tatsächlich so nahe liegt, daß hier ein Mißbrauchsfall vorliegt, wie du meinst, sollte dir doch schon vorab klar gewesen sein, genauso wie daß eben diese die zuständigen spezialisierten Behörden einschalten werden, oder?
Ist nicht bös gemeint, doch das ganze ergibt für mich keinen Sinn.
pyro schrieb:Zusätzlich, warum legst du die Quelle nicht offen, kritisierst, jedoch z.B. daß "Leute" "Schweine wie diese" verteidigen, wenn doch alles, was hier bis dato belegbar ist, daß du GESAGT hast, daß es so wäre, du jedoch nichtmal die Quelle offen legen willst? (Ist nicht bös gemeint, doch wäre hier nicht ein Offenlegen der Quelle, auf die du dich ja sogar mit Zitaten beziehst, sinnvoll?...)
Jo. Meinen Beobachtungen nach fällt der Groschen dann bei vielen Leuten erfreulicherweise ziemlich zuverlässig. Womögliche vormalige nonchalante Einstellungen zu sowas sind plötzlich spurlos weg. Als Eltern leben sie nun tagtäglich mit einem Funken berechtigter Angst und Sorge um ihr Kind. Sie müssen nun eben gut aufpassen (wie Engel so treffend beschrieb). Viele Eltern haben dann auch null Geduld mehr mit "nonchalanten Ansichten" und Rationalisierungen in diesem Bereich. Das ist natürlich und auch richtig so wie ich meine.dealer01 schrieb:und ich kann nur hoffen das "Ihr" eines Tages auch Kinder habt und sich dann diese Denkensweise ändert
jungfer schrieb:Dealer01, hast mit 16 Jahren völlig Recht. Ansonsten halte ich die Geschichte eindeutig für ein Fake der auch noch ziemlich offensichtlich geschrieben ist.
dealer01 schrieb:Ausserdem ist auch der Text strafbar!
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(1) Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
wo jemand über seine sexuellen Erlebnisse mit Minderjährigen berichtet. (14j)
das er die sexuellen Misshandlungen mit der Tochter seiner Freundin regelmäßig vollzieht.
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